Quelle:

Im Namen Gottes. Mir, Sigihar, erscheint es für mein Seelenheil oder zum ewigen Lohn besser, dass ich irgendetwas von meinen Eigengütern an das Kloster des heiligen Gallus, dessen Körper [dort] ruht, schenke, wie ich es auch getan habe. Ich schenke daher und übergebe an dieses Kloster des heiligen Gallus eine Hufe im Ort, der Wolterdingen heißt, im Gau Bertholdsbaar mit allem Zubehör; das ist: mit Hütten, Gebäuden, Feldern, Wäldern, Wiesen, Weiden, Wegen, Gewässern und Gewässerläufen. [Dies geschieht] unter der Bedingung, dass ich für die Zeit meines Lebens diese Hufe für mich entgegennehme und von daher jedes Jahr einen Zins zahle; das ist eine Wagenladung Korn. Und wenn mein Sohn nach meinem Tod diese Hufe haben will, möge er jene von den Vorstehern dieses Klosters um 20 Schillinge empfangen oder auf Grund dieser Schenkung. Wenn er aber jene zu diesem Preis nicht zurückkaufen will, soll er keinen anderen Zins außer diesem [vorgenannten] zahlen und [die Hufe] nicht für sich empfangen; hingegen muss nach meinem Tod [in diesem Fall] die in allem bewirtschaftete Hufe an das besagte Kloster oder in den Besitz von dessen Vorstehern kommen als ewiges unvergängliches Eigentum. Und wenn ich selbst oder einer meiner Erben oder irgendeine entgegenstehende Person, die gegen diesen Vertrag angehen oder diesen zerbrechen will, gegen die vertragstreue Partei vorgeht, sei sie gezwungen, an das Kloster die doppelte Wiedergutmachung und an den Fiskus 3 Unzen Gold und 5 Pfund Silber zu zahlen; und was sie erreichen wollte, erlangt sie in keiner Weise. Aber diese vorliegende Übergabe möge gemäß dieser Übereinkunft in der ganzen Zeit fest und unverändert bestehen bleiben. Öffentlich gegeben auf dem Feld, das Baumgarten [bei Bräunlingen?] heißt. Zeichen des Sigihar, der bat, diese Urkunde anzufertigen. † [Zeichen] des Zeugen Ratbald. † [Zeichen] des Priesters Agin. Zeichen des Zeugen Theotgar. † [Zeichen] des Zeugen Sicco. † [Zeichen] des Zeugen Teotbert. † [Zeichen] des Zeugen Waldbert. † [Zeichen] des Zubbo.

Ich nämlich, Diakon Walto, habe, darum gebeten, dies im vierten Jahr des regierenden Königs der Franken Karl [775] geschrieben und unterschrieben an den 5. Nonen des Mai [2.5.] unter Graf Adalhart. [Buhlmann]