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Nikolaus von Kues

Kirchenmann und Philosoph

1437 August 22, Bologna:

Pfründe des Nikolaus von Kues an der Pfarrkirche Bernkastel

Nikolaus von Kues als Inhaber der Bernkasteler Pfarrpfründe erwägt gegenüber Papst Eugen IV. (1431-1447) eine Umwidmung der Erträge der Pfarrei.

Seligster Vater. Euer demütiger Nikolaus von Kues, Pfarrer oder Pleban der Pfarrkirche von Bernkastel in der Diözese Trier, deren Seelsorge mit einem ewigen Vikariat durchgeführt wird und wo sich acht Kapläne befinden, erwägt durch vielfältige, aufmerksame und vorausschauende Überlegung, dass, wenn von den Besitzungen des Pfarrers und Vikars der besagten Kirche, die daran angeschlossen sind, eine Besitzung frei wird, alle Erträge, Einkommen und Einkünfte, Rechte und Gefälle und Einnahmen sowohl aller Altaristen, die hinsichtlich der ihnen zugewiesenen Erträge keine Befugnis haben, als auch des Pfarrers und des Vikars zu diesem Besitz gehören, vereinigt, beschlagnahmt und eingegliedert werden, so dass der Pfarrer, der Vikar und die Altaristen nun und in Zukunft gemeinsam von der besagten Besitzung Unterhalt bekommen und gemeinsam leben aufgrund der Verwaltung des einen, der jährlich von ihnen gewählt wird und der angehalten wird, ihnen am Ende eines jeden Jahres an einem vereinbarten Tag über die Verwaltung Rechenschaft zu geben; [weiter] wird vereinbart und festgesetzt, dass in der besagten Kirche an jedem Tag zwei Messen - eine bei Tagesanbruch mit zurückhaltender Stimme, die andere mit Gesang nach der dritten Stunde - gefeiert werden, dass zu jeder kanonischen Stunde Gesang erklingt, dass der Pfarrer einen bunte, der Vikar einen raue und die Altaristen einen Kapuzenmantel von Lämmern bekommen, dass der derzeitige Pfarrer aus der Versammlung aller vier der besagten Altaristen hernehmen kann, um sie für die Seelsorge von vier Tochterkirchen der Pfarrei einzusetzen, dass bei der Verwaltung der Erträge darauf geachtet wird, dass für die Kleidung und andere Notwendigkeiten ein sicherer Anteil zugewiesen wird, und zwar den Altaristen für die Seelsorge, wie oben beschrieben, ein größerer als den anderen Altaristen, dem Vikar ein größerer als den für die Seelsorge abgestellten Altaristen und dem Pfarrer ein größerer als dem Vikar; aus dem [Anteil des Pfarrers] sollen nicht allein die Notwendigkeiten der Altaristen beglichen werden, auch die Bedürfnisse der Pfarrkinder der besagten Kirche und die Ausschmückung der Kirche sollen befriedigt werden; noch mehr [Ertrag] empfängt der Gottesdienst in dieser Kirche infolge bemerkenswerten und lobenswerten Wachstums mit dem beträchtlichen Anwachsen des Glaubens beim Volk.

Damit also in der besagten Kirche der Gottesdienst wachse und die Notwendigkeiten der Altaristen, wie ausgeführt, befriedigt werden, bittet besagter ehrwürdiger Nikolaus, dass Ihr einen tüchtigen Mann für würdig befindet, ihn mit jenen Dingen zu beauftragen, damit er die besagten Besitzungen verbindet und entscheidet, dass sie in Zukunft eine sind und bleiben müssen, sowie jenem [Besitz] alle Erträge etc. zuweist [... Die Ausführungen des vorigen Absatzes wiederholen sich.]; er möge veranlassen, dies mit Hilfe der kirchlichen Aufsicht und anderer Rechtsmittel fest einzuhalten, ohne Behinderung durch irgendwelche Privilegien und Bewilligungen mit deren einschränkenden und anderen unrechtmäßigen Beschlüssen.

Einstimmig bewilligt, wie gewünscht, in Gegenwart unseres Herrn Papstes. C. Ariminensis.

Gegeben zu Bologna an den elften Kalenden des September [22.8.] im siebten Jahr. [Buhlmann]

Registereintrag; Latein. - MEUTHEN, Pfründen des Cusanus, S.64ff, Nr.II.