www.michael-
buhlmann.de

Nikolaus von Kues

Kirchenmann und Philosoph

1464 August 8, Rom:

Testament des Nikolaus von Kues

Kardinal Nikolaus von Kues verfasst sein Testament.

Testament des ehrwürdigsten berühmtesten Herrn, des Herrn Kardinal von Kues.

Im Namen des Herrn amen. Im Jahr seit dessen Geburt tausendvierhundertundvierundsechzig, Indiktion zwölf, am Montag, dem sechsten des Monats August, im sechsten Jahr des Pontifikats des heiligsten Vaters in Christus und unseres Herrn, des Herrn Pius II., durch göttliche Fügung Papst, zur Vesperstunde und im Bischofspalast erkrankt hat der ehrwürdigste Vater in Christus, der Herr Nikolaus von Kues, Kardinal der Titelkirche St. Peter zu den Ketten der heiligen römischen Kirche und Bischof von Brixen, an Seele und Geist gesund, am Körper aber gebrechlich, unter Beisein meines apostolischen und kaiserlichen Notars, des Lütticher Geistlichen Peter Weimar von Erkelenz, und der unterschreibenden Zeugen kraft der ihm von unserem vorgenannten Herrn Papst seligen Angedenkens, Papst Nikolaus V., durch apostolische Bullen zugestandenen Autorität gewollt, wie er sagte, über seine Sachen von Todes wegen zu verfügen; und er hat aufschreiben lassen ein Testament bzw. eine Urkunde seines letzten Willens für sein Seelenheil und das seiner Vorgänger, und er verfügte seinen letzten Willen wie folgt, wenn er von seiner Krankheit in das Licht übergeht:

Zuerst hat er alle seine Testamente oder letztwilligen Verfügungen für nichtig erklärt mit Ausnahme des Testaments oder seines letzten Willen, der in Rom im Jahr des Herrn vierzehnhundertundeinundsechzig, Indiktion neun, am Montag, dem fünfzehnten des Monats Juni, im dritten Jahr des Pontifikats unseres Herrn, des Papstes Pius II., bei schwerer Krankheit beschlossen wurde vor den ehrwürdigen und verschwiegenen Herrn, Magister Heinrich Pomert, Kanoniker von Lübeck, seinem Sekretär und Notar, und bestimmten Zeugen. Als Papierurkunde wurde [das Testament] geschrieben und unterschrieben von diesem Magister Heinrich, wobei auf Rückseite dieser Urkunde von der Hand unserer ehrwürdigsten Väterlichkeit das Wort "Testament" geschrieben wurde. Diese gewisse Urkunde hat derselbe ehrwürdigste Herr Kardinal Nikolaus veranlasst und sie durch mich, dem oben genannten Notar, verfassen lassen in dem Wortlaut, der Wort für Wort wie folgt lautet:

Im Jahr vierzehnhunderteinundsechzig am Montag, dem fünfzehnten Juni, Indiktion neun, im dritten Jahr des Pontifikats unseres Herrn, des Herrn Papst Pius II., in der sechzehnten Stunde, hat zu Rom der ehrwürdigste Vater in Christus und Herr, der Herr Nikolaus, Kardinal der Titelkirche St. Peter zu den Ketten der heiligen römischen Kirche, klar an Verstand, krank aber am Körper, vor mir, Heinrich Pomert, Geistlicher der Diözese Lübeck und öffentlicher Notar durch apostolische und kaiserliche Autorität, und den unten stehenden Zeugen kraft der ihm von unserem vorgenannten Herrn Papst seligen Angedenkens, Papst Nikolaus V., durch apostolische Bullen zugestandenen Autorität gewollt, wie er sagte, über seine Sachen von Todes wegen zu verfügen; und er hat aufschreiben lassen ein Testament bzw. eine Urkunde seines letzten Willens für sein Seelenheil und das seiner Vorgänger, und er verfügte seinen letzten Willen wie folgt, wenn er von seiner Krankheit in das Licht übergeht:

Zuerst übergibt er seine Seele Gott und der seligen Jungfrau Maria sowie der ganzen Gemeinschaft des Himmels. (1) Für das Grab seines Körpers wählte er als Ort die Kirche St. Peter zu den Ketten; er will dort begraben werden hinter dem Hochaltar vor den Ketten auf der rechten Seite. (2) Ebenso will er, dass in Bezug auf sein Grab keine Pracht sei, sondern dass es demütig erscheine, auch dass seine Diener mit schwarzer Kleidung dorthin kommen; die üblichen Totenmessen sollen ohne feierlichen Prunk begangen werden. (3) Ebenso teilte er mit, dass er bei der Medici-Bank 6700 rheinische Gulden hat, von denen er 5000 für das Hospital des heiligen Nikolaus in Kues, das durch ihn errichtet und gegründet wurde, vorsieht, so dass von den 5000 ein [jährlicher] Ertrag von zweihundert rheinischen Gulden dem besagten Hospital zukommt. Damit sollen zwanzig arme Studenten aus Niederdeutschland über sieben Jahre bis zum 24. oder 25. Lebensjahr mit jeweils jährlich zehn rheinischen Gulden versorgt werden, und dies soll auf ewig beachtet werden. (4) Ebenso will er, dass vom Restbetrag der besagten Gulden auf der besagten Bank seine Totenmessen bezahlt werden und dass das, was übrig ist, zwischen seine Diener aufgeteilt werde. (5) In gleicher Weise verfügt er, dass seine Pferde, die Kleider, die Tuche und die Gebrauchsgegenstände in den Besitz seiner Diener übergehen sollen. (6) Ebenso gibt er die ihm vom Kaufmann Dietrich von Driel geschuldeten oder bei ihm hinterlegten 2000 Florentiner der Kirche St. Peter zu den Ketten zur Ausbesserung und für die Verbesserung des Gottesdienstes. (7) Er will ferner, dass sein ganzes Silber, das er auf einen Wert von 4000 rheinischen Gulden geschätzt hat, gewogen werde. Dieses vermacht und schenkt er ausnahmslos dem besagten Hospital des heiligen Nikolaus zu Kues. (8) Außerdem ordnet er an, dass die Bücher, die er geliehen hat, den Eigentümern zurückgegeben werden. Seine eigenen Bücher aber schenkt und vermacht er seinem Hospital. Sie sollen dorthin gebracht und im Hospital aufbewahrt werden. (9) Ebenso verfügt er über das Geld, das er bei seinem Neffen, dem Magister Simon von Wehlen, hat, und vermacht seinem besagten Neffen für seine Arbeit zweihundert rheinische Gulden. Er will aber, dass der Rest dieses Geldes bei der Brixener Kirche verbleibt und jener zugewiesen wird. Gegeben zu Rom bei der Kirche der Apostel Peter und Paul im Haus und der Siechenkammer desselben ehrwürdigsten Herrn, des Kardinals, im Jahr etc. vor den anwesenden ehrwürdigen Männern Johannes Stain, Pfarrer in Kues, und Peter Weimar von Erkelenz, Kanoniker von Aachen, den Zeugen aus den Diözesen Trier und Lüttich. Notar H. Pomert dazu mit eigener Hand.

Er hat dieses oder die eingeschobene Verfügung erstellt und versichert und will, dass sie genau beachtet wird außer beim sechsten und letzten Punkt dieses Testaments [in Hinblick darauf], dass 2000 Gulden bei Dietrich von Driel vorhanden sein sollen und eine gewisse Geldsumme bei Magister Simon von Wehlen, seinem Neffen, vorhanden sei. Er wies darauf hin, dass diese Gulden und Gelder nicht mehr bei seinem Neffen Simon von Wehlen und bei Dietrich vorhanden sind, sondern anderswo und dass sich die Verwendung der Gelder ändert. Auch beim siebten Punkt dieses Testaments, in dem von seinem Silber und dessen Wert die Rede ist, hat derselbe ehrwürdigste Herr Kardinal mitgeteilt, dass er sich geirrt hätte, weil das besagte Silber nicht soviel wert sei, wie in diesem Punkt angegeben, entsprechend der neuen Einschätzung und dem wirklichen Gewicht. Daraufhin bestimmte er, dass sein Testament besteht aus zwei Haupterbteilen, [die] das Hospital des heiligen Nikolaus in Kues in der Diözese Trier und seine Titelkirche St. Peter zu den Ketten in der Stadt [Rom] [betreffen].

Er teilte den ersten [Haupt-] Erbteil für das vorgenannte Hospital in drei Teile. Der erste Teil soll an die armen jungen Studenten gehen, die in Niederdeutschland studieren wollen und für die die 5000 rheinischen Gulden der Medici-Bank vorgesehen sind, wovon für jene zweihundert rheinische Gulden Ertrag anfallen, die zwanzig Schülern gegeben werden, und zwar jedem [jährlich] zehn Gulden gemäß dem anderen, eingeschobenen Testament.

Der zweite Erbteil soll der Ernährung der Armen im besagten Hospital dienen, von denen es dreißig an der Zahl geben soll gemäß der Jahre unseres Erlösers Christus auf Erden. Und er bestimmte für den Rektor und sechs Diener des Hospitals, dass für jene ein jährlicher Ertrag von 800 rheinischen Gulden bereitstehe und anderes mehr. Und er bestimmte, dass in jenem seinen Hospital die Bestimmungen seiner ehrwürdigsten Väterlichkeit eingehalten werden, die er in einem gewissen Brief unter Anhängung seines Siegels aufgeschrieben und durch unseren heiligsten Herrn bekräftigt hat.

Der dritte Erbteil soll an den Rektor des Hospitals gehen, der ihm in der Leitung des Hospitals nachfolgt. Er fügte hinzu, dass er [das Amt] seinem Neffen Johann Roemer von Bredel, Kanoniker und Scholaster der Kirche St. Florin in Koblenz in der besagten Diözese Trier, anvertraut, damit dieser seine Anordnungen in der Praxis aus- und durchführt. Und außerdem möchte er ganz und gar, dass dieser ihm in der Leitung des Hospitals bis zum Lebensende des Johann nachfolgt. Und damit seinen Anordnungen, dass der Rektor des Hospitals Priester sein muss und nicht jünger als vierzig Jahre sein soll, nichts entgegenstehe, verfügte er für den besagten Neffen bei der Leitung des Hospitals als Koadjutor den Herrn Simon von Kues, Kanoniker von St. Simeon in Trier, seinen Verwandten; sollte dieser nicht weggehen können oder nicht akzeptiert werden, schlägt er den Magister Dietrich von Xanten, Kanoniker von Lüttich, als Koadjutor für jenen [Johann Roemer] vor, so lange bis Johann gemäß der besagten Verfügung seiner Anordnung qualifiziert wäre. Er setzte das besagte Hospital auch als den Alleinerben aller seiner Güter ein, die gegenwärtig und in Zukunft irgendwo vorhanden sind.

Der zweite Haupterbteil des Testaments soll in die Verfügung der besagten Kirche St. Peter zu den Ketten gehen, wo er [Nikolaus von Kues] auch als seine Grabstätte [ein Grab] vor den Ketten wählte, wenn er diesseits von Florenz stirbt; stirbt er jenseits von Florenz, soll sein Körper zum Hospital überführt werden, zu der dort ihm bereiteten Grabstätte. Zu Ehren aber des heiligen Hieronymus gibt und schenkt er der besagten Kirche St. Peter zu den Ketten in der Stadt [Rom] 2000 Golddukaten für den Kirchenbau und zur Steigerung des Gottesdienstes; die 2000 Dukaten stammen von der Medici-Bank.

Ebenso schenkt er seiner Schwester Katharina, die schon im heiratsfähigen Alter ist, von seinen Gütern zweihundert rheinische Gulden. Ebenso will er, dass Heinrich Walpot und sein Barbier Emmerich Witzelman für ihre Dienste jährlich bis an ihr Lebensende zwanzig Gulden aus den Einkünften des besagten Hospitals bekommen. Ebenso will er und bestimmte, dass die Testamentsvollstrecker, die ehrwürdigsten Väter in Christus und Herren, die Herren Bischof Johannes von Porto, Petrus von der Titelkirche St. Markus [später: Papst Paul II.] und Bernhard von der Titelkirche St. Sabina, Kardinäle der heiligen römischen Kirche, mit ganzer Macht und Autorität die Durchführung der Bestimmungen überwachen.

Geschehen im Jahr, zur Indiktion, am Tag und Monat, zur Stunde und am Ort und im Pontifikat wie oben [geschrieben]. In Anwesenheit der Zeugen, die zum Vorhergehenden gerufen und gebeten wurden: des ehrwürdigen Vaters in Christus, des Herrn Bischofs Johannes Andreas von Accia, und der ehrwürdigen Männer, des Magisters Paul, des Dominikanermeisters Florentinus, des Physikers, des Magisters Fernando von Roris, des Kanonikers Ulixbonensis [?], und des vorgenannten Johann Romano von Bredel und vielen anderen der Treue würdigen Personen.

Und ich, Petrus Weimar von Erkelenz, Geistlicher der Diözese Lüttich, durch apostolische und kaiserliche Autorität öffentlicher Notar des besagten, sehr ehrwürdigen Herrn Nikolaus, Kardinal von St. Peter zu den Ketten, Sekretär, habe, weil ich bei der Anordnung des besagten Testaments oder des letzten Willens und bei der Versicherung des eingerückten anderen Testaments zusammen mit den vorgenannten Zeugen dabei war und dies gesehen und gehört habe, daher das öffentliche (Notariats-) Instrument durch die Hand eines anderen getreu aufschreiben lassen; ich habe unterschrieben mit meinem gewöhnlichen Namen und Zeichen, getreulich und zum Zeugnis aller und jeder der [Verfügungen].

Ich, Johannes Andreas, Bischof von Accia, war als Zeuge bei allen und jeder der vorgenannten [Verfügungen] dabei und habe dies, wie voransteht, gesehen und gehört. Daher habe ich hier mit eigener Hand unterschrieben, getreulich und zum Zeugnis der [Verfügungen].

Ich, Magister Paul, Dominikanermeister, Physiker, war als Zeuge bei allen und jeder der vorgenannten [Verfügungen] dabei und habe dies, wie voransteht, gesehen und gehört. Daher habe ich hier mit eigener Hand unterschrieben, getreulich und zum Zeugnis der [Verfügungen].

Ich, Magister Ferdinand von Roritz, Kanoniker Ulixbonensis [?], Doktor der Künste und der Medizin, war als Zeuge bei allen und jeder der vorgenannten [Verfügungen] dabei und habe dies, wie voransteht, gesehen und gehört. Daher habe ich hier mit eigener Hand unterschrieben, getreulich und zum Zeugnis der [Verfügungen]. [Buhlmann]

Testament, Original, gleichzeitige Nachzeichnung; Latein. - UEBINGER, Zur Lebensgeschichte des Nikolaus Cusanus, S.553-559.