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Nikolaus von Kues

Kirchenmann und Philosoph

1465 Januar 23, Rom:

Vollstreckung des Testaments des Nikolaus von Kues

Das Testament des Nikolaus von Kues wird - notariell beglaubigt - in Rom vollstreckt.

Johannes, durch göttliche Barmherzigkeit Bischof von Porto, und Berard, Priester der Titelkirche der heiligen Sabina, Kardinäle der heiligen römischen Kirche, Vollstrecker des Testaments oder letzten Willens des Herrn Nikolaus von Kues heiligen Angedenkens, des Kardinals von St. Peter zu den Ketten, des Bischofs von Brixen, wurden zusammen mit dem nun allerheiligsten Vater in Christus und Herrn, dem Herrn Paul, durch göttliche Fügung, der zweite Papst [dieses Namens], damals aber Kardinal von St. Markus, von ebendemselben Herrn Nikolaus bestimmt und eingesetzt. Wir machen allen und jedem bekannt, zu denen das Schriftstück unseres Briefes gelangt, [das Folgende]:

Dass wir [...] auch wollen, [...] dass das Testament des vorgenannten Nikolaus von Kues oder sein letzter Wille in allem die erforderliche Ausführung bekommt: dass der erste Teil des Testaments aus Anweisungen für das Hospital des heiligen Nikolaus in Kues in der Diözese Trier besteht, das durch denselben Kardinal dort erbaut, dotiert und gegründet wurde und das er selbst auch in seinem besagten letzten Testament bestimmt hat zum Erben aller seiner Güter [...]. Wir wünschen sehr, dass das besagte Hospital gemäß der Anordnungen dieses Kardinals geführt, geleitet und bewahrt wird. [...] [Es folgen Bestimmungen, die denen im Testament entsprechen, u.a. die Bestätigung des Johannes Roemer als Rektor des Nikolaus-Hospitals in Kues, die Übertragung der Vollmachten an die Johannes Roemer, Dietrich von Xanten und Simon (Kolb) für die Sicherung des Hospitals und weiter:] Wir verbieten ganz und gar den Vorgenannten, Rektor Johann und Koadjutoren Dietrich von Xanten und Simon von Kues, und irgendeinem anderen, Geld, Bücher, Kleinodien, Schmuck, Besitz und Sachen sowie jegliche andere Güter, die zum besagten Hospital gehören und zu dessen Nutzen verwendet werden, zu entfremden, zu verkaufen, zu verschenken und zu tauschen. Wenn dennoch etwas von den vorgenannten Dingen zum Nutzen des besagten Hospitals geschehen muß, wollen und bestimmen wir, dass diesbezüglich von uns eine Genehmigung erbeten und erlangt wird. [...]

Zur Befestigung von all diesem und zum Zeugnis des Vorgenannten haben wir veranlaßt, dass das vorliegende Schriftstück, d.h. das vorliegende öffentliche (Notariats-) Instrument erstellt und durch einen öffentlichen Notar unten unterschrieben und veröffentlicht wird. Und wir haben befohlen und veranlaßt, [dies] durch das Anhängen unserer Siegel zu befestigen.

Gegeben in Rom in unseren Häusern im Jahr von der Geburt des Herrn tausendvierhundertundfünfundsechzig, Indiktion dreizehn, am Mittwoch, dem dreiundzwanzigsten des Monats Januar, im ersten Jahr des Pontifikats unseres heiligsten Herrn, des Herrn Papst Paul II., in Gegenwart der ehrwürdigen Männer, der Herren Gundisalvo von Prato und Nikolaus Brunnen, Kanoniker der Kirchen der Diözese Olmütz, der für das Vorgenannte berufenen und erbetenen Zeugen.

(Notarszeichen). Und weil ich, Tilmann Slecht, Geistlicher der Diözese Lüttich, öffentlicher Notar durch die heilige kaiserliche Autorität, bei der Erstellung dieser Verfügung der ehrwürdigsten Herren in Christus, der Herren Bischof Johannes und Priester Berard, Kardinäle und Testamentsvollstrecker, [...] zusammen mit den obengenannten Zeugen zugegen war und dies alles und jedes gesehen und gehört habe, habe ich auf Befehl der besagten ehrwürdigsten Herren Kardinäle und Testamentsvollstrecker dieses vorliegende (Notariats-) Instrument [...] daher angefertigt und diese öffentliche Urkunde durch meine Unterschrift und meinen Namen unter Anhängung der großen Siegel dieser ehrwürdigsten Herren Kardinäle und Testamentsvollstrecker unterschrieben zum Zeugnis aller und jedes einzelnen der vorgenannten [Verfügungen]. [Buhlmann]

Testamentsvollstreckung, Original; Latein. - MANTESE, Notarielles Inventar, S.110-116, Nr.II.