938 Mai 18, (Essen-) Steele:
Immunitätsurkunde König Ottos I. für das Osnabrücker Bistum
König Otto I. der Große (936-973) bestätigt dem Bistum Osnabrück und dessen Bischof Dodo I. (919-949) Immunität.
Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Otto, durch die Gnade Gottes König. Es sei allen unseren Getreuen, den gegenwärtigen gleichwie den zukünftigen, bekannt, dass der ehrwürdige Mann Dodo, Bischof der Osnabrücker Kirche, unser Getreuer, zur Gnade unserer Gunst gekommen ist und forderte, dass wir entscheiden, für diese seine Kirche eine Urkunde unserer Immunität und Freiheit auszustellen, durch die er die Güter und Machtmittel, die seinem Bistum rechtmäßig gegeben sind, fester und vollständiger besitzen kann. Dessen Bitte haben wir aus Liebe zum Herrn Zustimmung erteilt und entscheiden, dies so zu veranlassen, und befehlen daher, diese Urkunde aufzuschreiben. Wir schreiben fest vor, dass wie die übrigen heiligen Kirchen Gottes, die in ganz Franken und Sachsen sowohl durch den Schutz der Immunität als auch durch die Vollmacht unserer Vorgänger, der Könige und der Kaiser, gesichert werden, so auch der heilige [Bischofs-] Sitz des besagten Bischofs auf ewig durch diese unsere Urkunde mit der Hilfe des Herrn fest bestehen bleibt, so dass kein öffentlicher Richter und keine [Person mit] richterliche[r] Gewalt sowie keine Grafen oder Königsboten es wagen, zu irgendeiner Zeit einzudringen, um an den Orten jenes Bistums Gerichtsurteile zu fällen oder Strafbußen einzutreiben oder Pferde und Bereitstellungen zu fordern oder Bürgen vorzuladen oder Unfreie oder Freie oder Liten oder Übrige, die den Zins zahlen müssen, der muntscat heißt, zu beanspruchen. Hingegen möge es dem besagten Bischof oder seinen Nachfolgern gefallen, die besagten Güter der Kirche mit allem, was er besitzt oder demnächst erwerben wird, in ruhiger Ordnung zu besitzen und seine Kirchen rechtmäßig zu beaufsichtigen und deren Angelegenheiten ohne irgendeinen Widerspruch zu ordnen und einzurichten. Und damit dies wahrer geglaubt wird, haben wir jene [Urkunde] durch unserer Hand bekräftigt und befohlen, [sie] mit unserem Ring zu siegeln.
Zeichen des Herrn Otto (M.), des unbesiegtesten Königs.
Ich, Poppo, habe statt des Friedrich rekognisziert und (SR.) (SI.)
Gegeben an den 15. Kalenden des Juni [18.5.] im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 938, Indiktion 11, im 2. Jahr des frommen Königs Otto; geschehen in Steele; amen. [Buhlmann]
Lateinische Abschriften aus der Mitte des 15. Jahrhunderts und vom 18. Jahrhundert. - MGH DOI 20.