www.michael-
buhlmann.de

Mittelalterliche
Urkunden

Angebliche Bestätigung von Kirchenschenkungen an die Klöster Corvey und Herford durch König Ludwig den Deutschen (853 Mai 22)

König Ludwig der Deutsche (833/40-876) bestätigt dem Kloster Corvey die Schenkung der Kirchen Meppen und Marsberg sowie dem Frauenkloeter Herford die Übertragung der Kirchen Bünde und Rheine, die dazu gehörenden Zehnten mit eingeschlossen. Frankfurt a.M., 853 Mai 22.

Urkundenfälschung, überliefert in einer Abschrift des beginnenden 11. Jahrhunderts; Latein. - Edition: Monumenta Germaniae Historica. Diplomata. Die Urkunden der deutschen Karolinger, Bd.1: Die Urkunden Ludwigs des Deutschen, Karlmanns und Ludwigs des Jüngeren, hg. v. P. KEHR, 1932-1934, Ndr München 1980, MGH DLD 178. - Übersetzung: BUHLMANN.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Ludwig, begünstigt durch göttliche Gnade König. Wenn wir die gerechten und vernünftigen Bitten der Diener Gottes erfüllen, hoffen wir ohne Zweifel, dass dies uns zu einem glücklicher verlaufenden Leben und zu einem zu erlangendem ewigen [Leben] verhilft. Daher wollen wir, dass allen bekannt sei, dass der ehrürdige Abt Warin zu unserer Erhabenheit kam und demütig bat, dass wir mit unserer Freigebigkeit sorgen für die jenem [Abt] anvertrauten Klöster, von denen eines das [Kloster] der Mönche Neu-Corvey heißt, wo auch jener durch reguläre Wahl erster Abt ist, und das andere die [Gemeinschaft] der Sanktimonialen Herford ist, die einer eigenen Äbtissin unterstellt ist, deren Namen Adila ist. Aber gemäß der Gwohnheit, durch die Vorsteher aus der Geistlichkeit den Gemeinschaften von Mägden Gottes üblicherweise vorstehen, haben wir dem schon genannten Abt anvertraut, dass er sowohl in Fragen der Lebensweise die Äbtissin des Ortes unterstützt, als auch bei vielen Geschäften, die die Dienerinnen Christi auf Grund des Geschlechts und ihres Gelübdes nicht durchführen können, deren Verwalter und Beschützer ist. Dieser also bat unsere Hoheit, sich zu erinnern, dass unser Vater frommen Angedenkens, der Kaiser Ludwig [der Fromme], befohlen hat, diese Kööster zu errichten gemäß dem Vorbild von besonderen Klöstern in Gallien - Neu Corvey in Ähnlichkeit zu Alt-Corbie, das Kloster Herford aber nach dem Vorbild des Klosters der Sanktimonialen in der Stadt Soissons. Und damit als sein Almosen und das seines ganzen Geschlechts die Vollendung dieser Einrichtungen zu einem Ende kommt, übergab unser vorgenannter Vater die Zelle seines Rechts, die Meppen heißt, mit den Zehnten und Besitzungen sowie dem Zubehör und die Kirche Marsberg, die unser Großvater Karl [der Große], als er sie zuerst in Sachsen errichtete, mit den Zehnten der im Umkreis von zwei sächsischen Rasten Wohnenden ausstattete, Corvey; zur Un-terstützung des Klosters Herford aber gab er im Bistum Osnabrück die Kirche Bünde mit den ihr untergebenen Kirchen, in der Pfarrei von Münster aber die Kirche Rheine mit den dazugehörenden Kirchen, so dass alle Erträge aus den Zehnten und den anderen Einkünfte den besagten Klöstern zufallen und von da wiederum den untergebenen Pfarrangehörigen bei Taufe, Abendmahlfeier, Begräbnis und Beichte zukommen. Und die Priester, die unter diesen [Kirchen] die Hauptkirchen betreuen, über das Amt der Erzpriester aus, um alles zu tun, was für gewöhnlich von den Erzpriestern der Bischöfe getan wird. Weil aber diese Bischöfe dort ihre Untersuchungen vornehmen müssen, wird für deren Beherbergung gesorgt, wie es in den Kapitularien unserer Vorgänger geschrieben steht. Daher wollen wir, dass alles Übrige gültig sei, und müssen die Aufwendungen für den Dienst des Bischofs, der zurzeit Gosbert ist, wegen dessen Krankheit und Alter vergrößern. Es gefiel gemäß der Bitte des oft genannten Abtes Warin, es so einzu-richten, dass von der Bestimmung, wonach genug da sei für den Dienst des Bischofs, auf keine Weise abgewichen werde und der Bischof umgekehrt nicht mehr nachfragt und nur mit so vielen [Leuten] kommt, wie es ausreichend ist. Diesbezüglich stimmte der besagte Bischof vor uns und unserem Erzbischof Raban [von Mainz] sowie den übrigen, mit diesem an einer Synode Teilnehmenden zu; was gegeben wird von den einzelnen Kirchen, sind: 4 Schweine im Wert von je 12 Pfennigen oder acht Widder, die geschätzt so viel wert sind wie 4 Schweine, 4 Ferkel, 4 Gänse, acht Hühner, 20 Eimer Met, 20 [Eimer] mit mit Honig versüßtem Bier, 60 [Eimer] mit unversüßtem [Bier], 120 Brote, 100 Scheffel Hafer, 600 Garben. Und es liegt in der Entscheidung des Bischofs, ob er dies von jeder einzelnen Kirche für eine oder zwei Beherbergungen haben will. Damit aber die Summe des Geschuldeten dies mehr oder weniger umfasst, entscheiden und befehlen wir dies mit dem Befehl unserer Autorität auf Grundlage der Zustimmung der Synode. Auch gefiel es, diesem für beide Orte hinzuzufügen die freie Bewilligung, aus der eigenen Gemeinschaft für die Zukunft immer eine geeignete Person für die Leitung zu wählen. Und damit der Zweifel bei all dem weggenommen wird, haben wir dies mit eigener Hand befestigt und befohlen, dies durch den Eindruck unseres Siegelrings zu kennzeichnen.

Zeichen (M.) des heitersten Königs Ludwig.

Ich, Unterdiakon Hadebert, habe statt des Abtes Baldrich rekognisziert.

Gegeben an den 11. Kalenden des Juni [22.5.] im 20. Jahr des Königtums des Königs Ludwig in Ostfranken, Indiktion 1. Geschehen in der Königspfalz Frankfurt. Im Namen des Herrn glücklich und amen.

Bearbeiter: Michael Buhlmann

Zurück