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Mittelalterliche
Urkunden

Zoll in der Bischofsstadt Aosta ([ca.960])

Bischof Giso von Aosta (ca.960) setzt in Abwehr von Ansprüchen des Grafen Adalbert die Zolltarife für die Stadt Aosta fest. [ca.960].

Urkunden; Latein. - Edition: Gallia Christiana, Bd.12, bearb. v.. Benediktinerkongregation St. Maurus, Paris 1770, Instrumenta, Sp.485f, Nr.II. - Übersetzung: BUHLMANN.

Weil die Söhne der Ungerechtigkeit den heiligen Glauben zum Nichts herabführen, die Kirchen umstürzen und die katholische Regel für Nichts erachten, zögert das Vorliegende nicht, an den Tag zu legen, dass darüber zu wachen ist, den Geistlichen so das Lebensnotwendige der Kirche zur Verfügung zu stellen, damit die reißenden Wölfe, die niemals vom Rauben genug bekommen, zu ihrem Nutzen jene, die von dieser Welt [als Geistliche] getrennt sind, fortzuschleppen vermögen. Von dieser Raubsucht gefangen, will der Graf Adalbert dieser Stadt, der Sohn des Königs Berengar, unsere Kirche um einen gewissen Anteil vom Zoll bringen, der das Stadttor des heiligen Ursus betrifft, indem er behauptete, dass der Zoll, der beim Verkauf von Pferden erhoben wird, eher zu seiner Grafschaft gehörfe und [Lücke] als zum Bistum der heiligen Maria und des heiligen Johannes. Daher war ich, Giso, der Bischof dieser Kirche, veranlasst, ihn mit dem Urteilsspruch der Richter zu überführen, nachdem meine Zeugen unter Eid ausgesagt haben; diese sind die Namen der Zeugen: Ginfred, Grauso und Redebert. Weil ich fürchte, dass durch irgendeinen Feind Gottes in Zukunft mir und meinen Nachfolgern [Ähnliches] geschieht, habe ich entschieden, einer Urkunde als Mitteilung an die Nachfolgenden anzuvertrauen den ganzen Zoll, der an jenem Tor erhoben wird, das ist: für einen Panzer zwölf Pfennige, für ein Pferd vier, für eine Last Schwerter zwei Schwerter, für eine Last Tinte einen [Pfennig], für eine [Last] Blei vier, für eine [Last] Werkblei sechs, für eine [Last] Eisen vier, für Kupfer sechs, für einen Habicht zwei, für einen Affen, obwohl er ein lustiges Tier ist, zwölf, für einen Verkauf im Wert von zwanzig Schillingen vier Pfennige, [für einen Verkauf] im Wert von fünf Schillingen [Lücke], [für einen Verkauf] im Wert von zwei [Schillingen] einen Silberling, für zwölf Schüsseln einen, für fünfzehn Schalen einen, für zwölf Becher einen, seien sie aus Ton oder aus irgendeinem Holz; von zwölf Lanzen eine; von Schilden, Zaumzeugen, Sporen, Sätteln gemäß dem Verkaufspreis, wie ich oben gesagt habe; wenn sie [die Kaufleute] mit einem Pferd oder einem Esel durch das [Ursus-] Tor eintreten, um zu kaufen oder zu verkaufen, [geben sie] für ein [Pferd, einen Esel] auch einen Pfennig; vom Salz soviel, wie notwendig ist am Hof des Bischofs. Die [dies bezeugenden] Laien sind Odbert, Renipp. Luitfus, Richard, Wido, Giso, Elmerich, Lifard, Ubert, alles Getreue der heiligen Kirche Gottes. Sie mögen stark sein in Christus.

Bearbeiter: Michael Buhlmann

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