Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr II

1235 Mai 7:

Festsetzung der Personenzahl an der Werden-Helmstedter Propstei Marienberg

Der Werdener Abt Gerhard von Grafschaft beschließt - vielleicht vor dem Hintergrund der ihm 1235 bestätigten Rechte -, die Zahl der Stiftsfrauen, Kanoniker und Laienbrüder für das Stift Marienberg zu beschränken. Wahrscheinlich ist die Gründung des Augustinerchorfrauenstifts Marienborn und dessen Besiedlung durch Stiftsfrauen aus Marienberg (vor 1242) eine Folge dieser Festsetzung der Personenzahl.

Gerhard, durch die Gnade Gottes Abt der Werdener Kirche, allen Gläubigen Christi wahres Heil im wahren Heil. Ausgezeichnet ist in der Veränderung dieses Zeitalters die lobenswerte Aufgabe des Kirchenoberen, der wohlgefällige Eifer gegenüber der göttlichen Majestät, Streitigkeiten zu schlichten, Zwietracht in Eintracht zu verwandeln, die Einrichtungen der Kirchen und die Rechte, die durch eine Vielzahl von Ereignissen und den Wandel der Zeiten in Zweifel oder Vergessenheit kommen, durch neue Urkunden zu erneuern, auch die Personen und die Sachen zu schützen und zu verteidigen und durch eine geeignete Zusicherung zu bewahren. Daher wollen wir der Gesamtheit der Gläubigen bekannt machen, dass unser Vorgänger seligen Angedenkens, der ehrwürdige Mann Wolfram, Abt der Werdener Kirche, zuerst auf dem Gebiet seiner Kirche auf einem Berg bei Helmstedt zu Ehren der seligen Jungfrau eine Kirche für eine Frauengemeinschaft errichtete und später die Zahl [an Personen] beiderlei Geschlechts wie Stiftsfrauen, Geistliche und Laienbrüder so groß wurde, dass sie wegen ihrer Menge vielen Unannehmlichkeiten ausgesetzt sind und auch von daher große Verluste beim Unterhalt erleiden. Wir haben daher mit vorsorgender Zustimmung und besonnenem Rat des ehrwürdigen Mannes Friedrich, des Propstes dieses Ortes, und mit gläubiger Demut des Kapitels es so bestimmt, dass wir auf beiden Seiten mit gegebener Treue auf das heilige Evangelium beschlossen und mit unserem Bann versichert haben, dass keine Person in dieser Kirche - wer immer auch die Bittenden sein mögen - gewählt oder eingesetzt wird auf ewig und wegen des zeitlichen Nutzens ohne Beachtung der Zahl von vierzig Stiftsfrauen, bis sich diese ergibt, und der von fünf Priestern oder Geistlichen und nicht zuletzt der von vier Laienbrüdern. Und damit unser Beschluss unveränderlich bleibt und nicht zuletzt von irgendeinem Menschen fortwährend angefochten werden kann, haben wir die vorliegende Urkunde mit unserem Siegel und nicht zuletzt mit dem Siegel der besagten Kirche der heiligen Jungfrau Maria bei Helmstedt gekennzeichnet. Die Zeugen dieser Sache sind: Prior Egohard, Propst Luger, Küster Gerlach und der ganze Konvent des heiligen Liudger in Helmstedt, Walther von Grafschaft, der Bruder des Abts, Pfarrer Johannes, die Priester Eberhard, Degenhard, Hermann, Egehard, der Ritter Gottfried, die Bürger Wulfram, Alfwin, Heinrich und viele andere mehr. Geschehen ist dies im Jahr der Gnade 1235 an den Nonen des Mai [7.5.]. [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde. - Behrends, Diplomatarium, Abt.1, S.455f, Nr.36.