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Deutsche Geschichte im Mittelalter

Artikel: Graf Heinrich I. von Fürstenberg (ca.1245-1284)

 

Graf Heinrich I. von Fürstenberg (ca.1245-1284)

Deutsche Geschichte im Mittelalter
  Geboren zwischen 1228 und 1234, folgte Heinrich zusammen mit seinem älteren Bruder Konrad (1236/37-1271) dem Vater nach, wobei es nach einer vormundschaftlichen und gemeinsamen Regierung irgendwann zwischen 1244 und 1250 zur Erbteilung zwischen den Freiburger und Fürstenberger Grafen kam. Heinrich, dem mit Baar, östlichem Schwarzwald und Besitz im Kinzig- und Renchtal weitgehend der östliche Teil der väterlichen Landesherrschaft zugewiesen wurde, nannte sich nach dem "fürdersten" Berg auf dem Baarhöhenzug der Länge "Graf von Fürstenberg" (comes de Vurstenberc, Vuorstenberch, Vurstenberg u.ä.). Besitzschwerpunkt und Herrschaftsraum Heinrichs I. war die Baar mit dem anschließenden Schwarzwald, das abseits gelegene Uracher Stammgut und die Grafschaft Achalm verkaufte der Fürstenberger an die Grafen von Württemberg (1261/65).
_ Heinrich von Fürstenberg war während seiner Regierungszeit nicht unbedingt bekannt für seine Nähe zu den staufischen Herrschern. Dafür spricht zuallererst die Auseinandersetzung der Uracher Grafen um das Zähringererbe, dessen prominenter Teil u.a. die Stadt Villingen war. Auch die Teilung des Uracher Erbes in die Freiburger und Fürs-tenberger Linie (1244/50) hat nicht das Wohlwollen Kaiser Friedrichs II. gefunden, so dass nach den Annäherungen von 1224 und 1226 zwischen Urachern und Staufern zunehmend politische Distanz und wohl auch Feindschaft herrschte. Heinrich von Fürstenberg selbst finden wir nur einmal in staufischen Angelegenheiten aktiv, nämlich in Konstanz am 16. August 1262 als Zeuge in einer Urkunde des schwäbischen Stauferherzogs Konradin (1254-1268). Dagegen engagierte sich der Graf nach dem Interregnum (1245/56-1273) stark in der Reichspolitik König Rudolfs I. von Habsburg (1273-1291).
_ Zentral für die Politik des fürstenbergischen Grafen war der Erwerb der ehemaligen "Zähringer"-, nachmals staufischen Königsstadt Villingen. Heinrich betrachtete den Ort als von den Zähringern ererbt und Stadt seines Territoriums. Ungeklärt blieb so bis zu Beginn der 1280er-Jahre die Stellung Villingens (und Haslachs) zwischen Reich und Königtum einerseits und Graf und Landesherrschaft andererseits. Offensichtlich drängte der Graf auf eine diesbezügliche Klärung zu seinem Vorteil, während sich König Rudolf trotz der in vielen Reichsangelegenheiten gezeigten Verdienste des Fürstenbergers zurückhaltend verhielt. Spätestens 1282 kamen aber die Dinge in Fluss. Mit Urkunde vom 24. Mai 1283 erhielt Heinrich von Fürstenberg Villingen (und Haslach) als "ewiges" Lehen des Reiches. Hinzu kam mit Urkunde vom 18. Januar 1283 die Belehnung Heinrichs mit der Landgrafschaft Baar. Mit den zwei königlichen Privilegien hatte also Graf Heinrich von Fürstenberg entscheidende Zugewinne für seine Landesherrschaft auf der Baar und in Villingen erreicht. Nach Heinrichs Tod (1284) übernahmen seine Söhne Friedrich I. (1284-1296), Egino, Konrad (†1320) und Gebhard (†1337) - die beiden Letzteren Geistliche - die Herrschaft.
 
 Literatur: Buhlmann, Michael, Mittelalterliche Geschichte im deutschen Südwesten, Tl.1: Frühes Mittelalter - Hohes Mittelalter, Tl.2: Spätes Mittelalter, Tl.3: Anhang (= VA 24/1-3), St. Georgen 2006, Tl.2, S.90f; Leiber, Gert, Das Landgericht der Baar. Verfassung und Verfahren zwischen Reichs- und Landesrecht (= Veröffentlichungen aus dem Fürstlich-Fürstenbergischen Archiv, H.18), Donaueschingen 1964; Text: Buhlmann  

Bearbeiter: Michael Buhlmann