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Deutsche Geschichte im Mittelalter

Artikel: Investiturstreit (1075-1122)

 

Investiturstreit (1075-1122)

Deutsche Geschichte im Mittelalter
  Am 29. Mai 1065 wurde der deutsche König Heinrich IV. (1056-1106) volljährig. Die Spannungen zwischen Fürsten und König steigerten sich nun: Die von den Großen erzwungene Entmachtung Erzbischof Adalberts von Hamburg-Bremen (1066) führte zu einer entscheidenden Schwächung der königlichen Herrschaft in Norddeutschland und Nordeuropa; hinzu kamen der Sturz des bayerischen Herzogs Otto von Northeim (1070) und die königliche Territorialpolitik im Harz. Letztere war Anlass zum schließlich vom König erfolgreich unterdrückten Sachsenaufstand (1073-1075). Mit der zwischen König und Papst strittigen Investitur im Mailänder Erzbistum (1070-1075) begann der sog. Investiturstreit (1075-1122, investiturae controversia [12. Jahrhundert]). Vordergründig ging es dabei zunächst um die Einsetzung von Bischöfen im deutschen Reich einschließlich Burgund und Italien durch den König (Laieninvestitur). Doch offenbarte sich damit ein Konflikt, der die Rolle des Königs und des Papstes neu und im Bruch zur frühmittelalterlichen Weltanschauung definieren sollte und mit Stichworten wie Unterordnung des Königs unter den Papst, "Entsakralisierung" des Königtums (Herrscher als christus domini) und Herrschaftswandel nur unzureichend umschrieben werden kann. Stationen der ersten Phase des Investiturstreits waren: das Schreiben Papst Gregors VII. (1073-1085) zur Mailänder Investitur (1075/76), die Absageerklärung Heinrichs IV. und der deutschen Bischöfe an den Papst auf der Wormser Synode (24. Januar 1076), die damals unerhörte Absetzung und Bannung Heinrichs durch den Papst (15. Februar 1076), die Formierung einer sächsisch-süddeutschen Adelsopposition gegen den Salier (Fürstentag zu Tribur, Oktober 1076), die öffentlich geleistete Kirchenbuße Heinrichs in Canossa ("Gang nach Canossa") und seine Lösung vom Bann (25./27. Januar 1077). Die Fürstenopposition gegen Heinrich IV. betrieb trotz der Ereignisse von Canossa die (Forchheimer) Wahl (15. März 1077) des (Gegen-) Königs Rudolf von Rheinfelden (1077-1080). Der Gegenschlag Heinrichs blieb mit der Absetzung der süddeutschen Herzöge nicht aus (1077); das Herzogtum Schwaben wurde 1079 mit dem Staufer Friedrich I. (1079-1105) besetzt. Der Entscheidungskampf zwischen den beiden Königen endete mit dem Tod des in der Schlacht an der Weißen Elster verwundeten Rudolf (15. Oktober 1080). An dessen Stelle trat der neue Gegenkönig Hermann von Salm (1081-1088). Inzwischen war Heinrich IV. wiederum vom Papst gebannt worden (1080), was aber kaum noch Eindruck machte. Vielmehr ging Heinrich nun in Italien gegen Gregor VII. vor. Mit der Erhebung des Gegenpapstes Clemens III. (1080), der Verdrängung Gregors aus Rom, der dort stattfindenden Verurteilung und Absetzung Gregors sowie der Kaiserkrönung (31. März 1084) war Heinrich IV. durchaus erfolgreich. Als er Mitte 1084 wieder nach Deutschland zurückkehrte, hatte aber das salische Königtum dort viel von seiner einstigen Machtstellung eingebüßt. Ein weiterer Italienzug Heinrichs (1090-1096) endete indes in einer Katastrophe: Heinrich selbst blieb zwischen 1093 und 1096 im östlichen Oberitalien eingeschlossen; in Deutschland setzte der Abfall von ihm massiv ein. Immerhin ermöglichte das Auseinanderbrechen der tuszisch-welfischen Koalition (1096) die Rückkehr des Kaisers nach Deutschland, wo es spätestens nach seiner Aussöhnung mit dem als Herzog bestätigten Welf IV. von Bayern (1096-1101) mit der Fürstenopposition zu einem Ausgleich kam. Erfolgreich war Heinrich IV. auch bei seiner Neuordnung der Thronfolge; der abtrünnige Konrad wurde für abgesetzt erklärt (1098), der jüngere Sohn Heinrich (V.) zum König gekrönt (1099). Im Jahre 1103 verkündete Heinrich IV. zudem den Mainzer Reichsfrieden. Ende 1104 rebellierte der Sohn Heinrich (V.) gegen den Vater, Anfang 1106 trat er seine selbstständige Regierung an (1106-1125) und wurde nach dem Tod des Vaters allgemein als König anerkannt. Verhandlungen mit Papst Paschalis II. (1099-1118) - auf der Grundlage der Unterscheidung zwischen spiritualia und temporalia ("geistliche Befugnisse" und "weltliche Rechte") - führten zunächst zu einem radikalen Lösungsversuch in der Investiturfrage (1111), aber auch zur Kaiserkrönung des Saliers (13. April 1111). Schließlich einigten sich Kaiser und Papst Calixt II. (1119-1124) im Wormser Konkordat (23. September 1122) auf einen Kompromiss bei der königlichen Bischofsinvestitur in Deutschland, Burgund und Italien; das Wormser Konkordat stellt damit das Ende des Investiturstreits (als Vergleich betreffend die Einsetzung von Reichsbischöfen und -äbten) dar.
_ Dem Investiturstreit auf der einen entsprach die Gregorianische Kirchenreform auf der anderen Seite, wobei mindestens vier Ziele/Leitvorstellungen der Kirchenreform des 11. und 12. Jahrhunderts festzustellen sind: Man war 1) gegen die Missstände im Klerus (Simonie, Priesterehe) bei sakramentaler Heilsvermittlung der Priester, 2) für die Verbesserung der Lebensführung geistlicher Gemeinschaften (u.a. Klosterreform), 3) für die Zurückdrängung des Einflusses von Laien auf die Kirche (u.a. bei Laieninvestitur und Vogtei), 4) für die Betonung des römischen Primats und der Sonderstellung der römischen Kirche (Papsttum und Papstkirche). Dass die Gregorianische Kirchenreform alles andere als eine einheitliche Erneuerungsbewegung war, versteht sich von selbst. Doch gelang es dem Papsttum als universalkirchliche Instanz durchaus, regionale, divergierende Tendenzen aufzunehmen und der zunehmend als Zentrale verstandenen römischen Kirche dienstbar zu machen. Diese Vereinheitlichung ermöglichte in einem weit ausholenden Klärungsprozess den letztendlichen Erfolg der Reformbewegung, ging es doch um die "Freiheit der Kirche", die libertas ecclesie. Die hochmittelalterliche Klosterreform speiste sich dabei aus der cluniazensischen Reform, ausgehend vom burgundischen Kloster Cluny (gegründet 910), und aus dem Reichsmönchtum lothringischer Prägung um das Kloster Gorze (gegründet ca.757). Der Investiturstreit blieb nicht nur auf die Beziehungen zwischen Papst und römisch-deutschem König (rex Romanorum, regnum Teutonicum) beschränkt, sondern betraf - infolge des Aufstiegs des Reformpapsttums zu europäischer Geltung - auch die Könige in Frankreich, England oder auf der iberischen Halbinsel, wie der Investiturverzicht der französischen Herrscher Philipp I. (1060-1108) und Ludwig VI. (1108-1137) von 1107 (Synode von Troyes) oder das "Konkordat von London-Westminster" mit dem englischen König Heinrich I. (1100-1135) von 1107 zeigen.
 
 Literatur: Blumenthal, Uta-Renate, Der Investiturstreit (= Urban Tb 335), Stuttgart-Berlin-Köln-Mainz 1982; Buhlmann, Michael, St. Georgen und die Kirchenreform des hohen Mittelalters. St. Georgener Klosterspuren 2003 (= VA 31), St. Georgen 2007, S.***; Fleckenstein, Josef (Hg.), Investiturstreit und Reichsverfassung (= VuF 17), Sigmaringen 1973; Hartmann, Wilfried, Der Investiturstreit (= EdG 21), München 1993; Goez, Werner, Kirchenreform und Investiturstreit (910-1122) (= Urban Tb 462), Stuttgart-Berlin-Köln 2000; Kämpf, Hellmut (Hg.), Canossa als Wende (= WdF 12), Darmstadt 31976; Laudage, Johannes, Gregorianische Reform und Investiturstreit (= EdF 282), Darmstadt 1993; Wahl, Rudolph, Der Gang nach Canossa. Kaiser Heinrich IV. und Papst Gregor VII. (= Bastei-Lübbe 64030), Bergisch Gladbach 1979; Weinfurter, Stefan, Canossa. Die Entzauberung der Welt, München 2006; Zey, Claudia, Der Investiturstreit (= BSR 2852), München 2017; Text: Buhlmann  

Bearbeiter: Michael Buhlmann