Regesten und Quellen
Abt Ulrich II. (1088-1123)
[nach 1094?, um 1104?]
Abt Ulrich II. von Dapfen schreibt die Rechte und Pflichten des Reichenauer Vogtes Arnold von Goldbach fest.
(Echte?, gefälschte?, verfälschte?) lateinische Urkunde. Die voranstehende Urkunde ist nicht unproblematisch. Sie enthält Passagen, die so auch in Urkundenteilen aus Fälschungen von Diplomen auf die Karolingerherrscher Karl den Großen und Arnulf vorkommen. Der sog. "zweite" Reichenauer Fälscher hatte es sich im 1. Viertel des 12. Jahrhunderts zur Aufgabe gemacht, die damals für die Reichenau bedrückenden Vogteiverhältnisse durch solch "fromme Fälschungen" (pia fraus) "richtig" zu rücken. - POKORNY, Augiensia, Nr.32. - Quelle
1123 November 26, Konstanz [magnus conventus]
Abt Ulrich II. von Reichenau und Abt Werner I. von St. Georgen (1119-1134) tauschen untereinander Güter in Friedenweiler (im südöstlichen Schwarzwald) bzw. in Löffingen und Döggingen (auf der Baar).
Lateinische Originalurkunde, Chyrograf; FUB V 85. - BUHLMANN, MICHAEL, Das Kloster St. Georgen und der magnus conventus in Konstanz im Jahr 1123 (= VA 17), St. Georgen 2005. - Quelle
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Bearbeiter: Michael Buhlmann