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Namenbuch/Ortsverzeichnis Rhein Ruhr Wupper

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(Orts-) Namenkunde

Bei der historischen (Orts-) Namenkunde geht es um die Erforschung von mit der menschlichen Besiedlung verbundenen Bezeichnungen (Namen). Nicht nur Siedlungsnamen im Sinne der Benennung eines Wohnplatzes (und damit einer sozialen Gemeinschaft) gehören hierher, sondern auch Gelände- (Flur-), Raum- oder Personengruppennamen. Neben der (teils nicht immer einwandfreien, teils nicht möglichen) Deutung solcher, zumeist in historischen Quellen überlieferten Namengebungen versucht die Ortsnamenkunde auch deren zeitliche Einordnung, wobei dem Endungstyp eines topographischen Namens (Grundwort) besondere Wichtigkeit zukommt. Hierbei helfen Erstbelege aus den schriftlichen Quellen (u.a. als terminus ante quem für die zeitliche Einordnung einer Siedlung) und archäologische Ergebnisse neben germanistisch-dialektgeografischen Überlegungen entscheidend mit. Ortsnamenkundliches Resultat ist dann ein (alphabetisch oder nach Ortsnamentypen geordnetes) Namenbuch und die (namen-) geographisch-zeitliche Einordnung von Namen und Namentypen durch entsprechende Kartierung. Nicht zuletzt soll die (dadurch mehr oder weniger gut gesicherte) Zeitstellung von Ortsnamen(typen) ein (auch dynamisches) Bild von Siedlungsstadien und -vorgängen aufzeigen helfen. Zu beachten ist indes, ob solche Rekonstruktionen einer philologischen "Sekundärarchäologie" überhaupt Schlüsse für die mittelalterliche Geschichte oder die Zeit davor zulassen. Dem steht zumindest die Unterschiedlichkeit von historisch-philologischem und siedlungsarchäologischem Ansatz entgegen.

Siedlungskunde, historisch-genetische Siedlungsforschung

Siedlungsgeschichtliche Fragestellungen werden heutzutage interdisziplinär innerhalb der sogenannten historisch-genetischen Siedlungsforschung (Siedlungskunde) behandelt. Letztere basiert wiederum auf der Trias von Siedlungsgeografie, -geschichte und -archäologie, drei engverwandten (und sich zum Teil überschneidenden) Disziplinen. Dabei entspricht diese Gliederung grob auch der Einteilung der (zu jeglicher historischer Forschung benötigten) Quellen in Sachüberreste (materielle Hinterlassenschaft), schriftliche (historische) Quellen und sprachliche Überlieferungen.

Die historisch-genetische Siedlungsforschung (Siedlungskunde) berücksichtigt alle für einen bestimmten Siedlungsraum in einer bestimmten Zeitepoche relevanten Faktoren. Der Siedlungsraum wird nicht nur als ganzes, sondern auch von den Siedlungen her erfasst. Die Betrachtungsweise ist dabei dynamisch; Ursachen und Gründe von Siedlungsvorgängen und -verhältnissen werden aufgezeigt und erklärt. Daher bezieht die Siedlungskunde eine Anzahl von Nachbarwissenschaften mit ein. Vielgestaltig sind die Methoden: Neben der historischen Analyse geht es hier vorzugsweise um die Interpretation archäologischer Funde sowie um die Ortsnamen- und Patrozinienkunde; mithin kommen sämtliche auf Untersuchungsgebiet und -zeitraum bezogene Quellen in Betracht. Die beteiligten wissenschaftlichen Disziplinen und Methoden dürfen indes nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie alle in die Synthese der historisch-genetischen Siedlungsforschung einmünden sollen. Diese Synthese heißt auch Siedlungsgeschichte.

Siedlungsraum und Zeitepoche sind aufeinander bezogen auszuwählen; denn Siedlungsräume ändern sich im Laufe der Zeit, ein Phänomen, das nicht zuletzt die Siedlungskunde aufzeigen will. Der Siedlungsraum kann dabei geographisch (durch Ödland, Wasserscheiden, Gebirge usw.) abgegrenzt sein; doch auch kulturelle und politische Abgrenzungen sind möglich und bedingen sich häufig gegenseitig. Eine Abgrenzung ergibt sich nicht zuletzt aus institutionellen, vom heutigen Wissenschaftsbetrieb implizierten Gründen.

Patrozinienkunde

Bei der Patrozinienkunde handelt es sich um eine der Volkskunde und Kulturraumforschung nahestehende Teildisziplin der Kirchengeschichtsforschung, die u.a. Patrozinien (hier: Benennung hauptsächlich der Pfarrkirchen nach Heiligen oder Glaubensgeheimnissen) und Kirchenkulten in ihrer räumlichen und zeitlichen Verbreitung nachspürt. Ähnlich wie bei den Ortsnamen glaubt man auch hier zeitliche Schichten der Heiligenverehrung zu erkennen, ein Umstand, der die Patrozinienkunde für mittelalterliche Pfarrorganisation, Urpfarreien und Mutterkirchen und damit für die Siedlungs- und Missionsgeschichte interessant macht.

Namenbuch/Ortsverzeichnis des Raums zwischen Rhein, Ruhr und Wupper im früheren Mittelalter (5.-12. Jahrhundert)

Das Namenbuch/Ortsverzeichnis enthält in Artikeln die im Untersuchungsgebiet (zwischen Rhein, Ruhr und Wupper) und Untersuchungszeitraum (5.-12. Jh.) behandelten Orte und Örtlichkeiten, auch die das Untersuchungsgebiet betreffenden politischen Räumlichkeiten im Rahmen der politischen Raumgliederung am Niederrhein. Der Raum zwischen Rhein, Ruhr und Wupper ist dabei weitgehend deckungsgleich mit der in der neueren historischen Forschung so bezeichneten Duisburg-Kaiserswerther Grafschaft des frühen und hohen Mittelalters. Die einzelnen Artikel im Ortsverzeichnis sind wie folgt unterteilt: Lage (Geografie, Geologie, naturräumliche Gliederung), Funde/Sachüberreste/Denkmäler, Namenbelege, Kirchen/Patrozinien. Das Ortsverzeichnis geht also mit der Berücksichtigung archäologischer und patrozinienkundlicher Belege über ein einfaches Namenbuch hinaus.

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Früheres Mittelalter

Das Mittelalter umfasst das Jahrtausend zwischen 500 und 1500, wobei die Zeitgrenzen nur als ungefähr, die Übergänge von der Antike und Vorgeschichte bzw. hin zur Neuzeit als fließend zu verstehen sind; es wird traditionell unterteilt in ein frühes, hohes und spätes Mittelalter. Das frühe Mittelalter (6.-11. Jahrhundert) schließt sich an die Spätantike (3./4.-5. Jahrhundert) an und ist die Epoche des fränkischen Großreichs der Merowinger und Karolinger, des Reichsverfalls im 9. und der Bildung u.a. des deutschen Reiches im 10. und 11. Jahrhundert Das hohe Mittelalter (11.-13. Jahrhundert) schließt die Umbruchszeit des 11./12. Jahrhunderts mit ein; es ist die Zeit des Investiturstreits und der Entstehung der mittelalterlichen Stadt. Früheres Mittelalter heißt die Zeit vom 6. bis 12., späteres die vom 12. bis 15. Jahrhundert. Eine andere Zeiteinteilung orientiert sich an den ostfränkisch-deutschen Königsdynastien der Karolinger (751/843-911), Ottonen (919-1024), Salier (1024-1125) und Staufer (1138-1254). Das Ende des staufischen Königtums und das daran anschließende Interregnum (1256-1273) stehen am Beginn des späten Mittelalters (13.-15./16. Jahrhundert), der Zeit der Territorien, Städte und der wirtschaftlichen Intensivierung.

Geografie, Geologie, Klima

Das Gebiet, das dem Ortsverzeichnis zu Grunde liegt, orientiert sich zunächst an den drei Flüssen Rhein, Ruhr und Wupper im Westen, Norden und Süden. Dabei ist klar, dass solch eine Abgrenzung nur eine ungefähre sein kann, da sowohl die naturräumliche Gliederung als auch siedlungsgeschichtliche Zusammenhänge eine darüber hinaus führende Betrachtung erforderlich machen. Dies gilt insbesondere für die Einbeziehung des Ruhrtals in den Untersuchungsraum, aber auch auch für die Begrenzung nach Osten hin, die als sächsisch-fränkische Grenzzone des früheren Mittelalters (heute: Rheinland/Westfalen) verstanden werden kann (Linie von Wuppertal-Barmen im Süden bis Essen-Burgaltendorf im Norden, mithin die Strecke der geringsten Entfernung zwischen Ruhr und Wupper). Das Untersuchungsgebiet deckt sich - wie gesagt - mit dem politischen Raum der Duisburg-Kaiserswerther Grafschaft in karolingischer, ottonischer, salischer und frühstaufischer Zeit.

Die so grob umrissene Landschaft hat dann eine Fläche von ca. 1250 qkm bei Entfernungen, die sich entlang eines Trapezes näherungsweise bestimmen zu: Ruhrmündung - Essen-Burgaltendorf (28 km), Essen-Burgaltendorf - Wuppertal-Barmen (19 km), Wuppertal-Barmen - Wuppermündung (33 km), Wuppermündung - Ruhrmündung (48 km). Der Umfang des Vierecks beträgt rund 128 km, die nordwestlich-südöstlich verlaufende Diagonale hat eine Länge von 40 km, die vom Südwesten nach Nordosten eine von 44 km; der Mittelpunkt des Trapezes liegt bei Mettmann-Niederschwarzbach, also zwischen Heiligenhaus und Mettmann sowie Ratingen und Wülfrath. Die maximale Nord-Süd-Ausdehnung (Linie: Mülheim a.d. Ruhr - Monheim) beträgt ca. 36 km, das Maximum in der West-Ost-Richtung (Linie: Düsseldorf-Lohausen - Wuppertal-Barmen) ebenfalls 36 km. Das solchermaßen umschriebene Gebiet soll dann Raum zwischen Rhein, Ruhr und Wupper, Untersuchungsgebiet oder Untersuchungsraum heißen.

Bestimmt wird der Raum zwischen Rhein, Ruhr und Wupper im Wesentlichen durch zwei geologisch-geographische Großstrukturen, nämlich durch das Rheinische Schiefergebirges einschließlich der nördlich davon befindlichen Schichten des Ruhrkarbons und durch den östlichen Teil der Niederrheinischen Bucht. Das Rheinische Schiefergebirge verdankt dabei seine Entstehung einer paläozoischen Orogenese, der im Mesozoikum Abtragung, Einrumpfung und Zergliederung in Bruchschollen folgten und schließlich im Zeitalter des Tertiär die Anhebung des Rumpfgebirges; es bildete sich also ein Mittelgebirge in Südwest-Nordost-Richtung, in das sich Flüsse tief eingraben konnten. Parallel dazu verlief seit dem Tertiär durch Absenkung die Entwicklung der Niederrheinischen Bucht. Den Großstrukturen überlagert sind die quartären Formen. Insbesondere im Pleistozän (ca. 2,4 Millionen bis 10000 Jahre vor heute) verursachten die wechselnden Kalt- und Warmzeiten des Eiszeitalters die Entstehung von Frostschutt, Gehängelehm und von glazialen Ablagerungen, die Bildung der Flussterrassen und die Ablagerung von Löss und Flugsanden: Auf der Oberfläche des Mittelgebirges findet sich daher größtenteils ein zu Lehm verwitterter Frostschuttboden vor, der sich zudem als Gehängelehm oder Hangschutt in den Tälern ablagern konnte. Glaziale Ablagerungen entstanden im Zuge der Saale II-Eiszeit als vor ungefähr 200000 Jahren die Südgrenze des nordischen Inlandeises entlang einer Linie Ratingen-Mitte - Ratingen-Eggerscheidt - Ratingen-Hösel - Essen-Kettwig - Essen-Werden - Essen-Kupferdreh verlief. So sind heutzutage Grundmoränen bei Kettwig, Kupferdreh und Heisingen sichtbar, Endmoränen bei Kettwig und Hösel. Hinzu kommen im Raum um Ratingen, Hösel, Kettwig und Kupferdreh vereinzelt erratische Blöcke aus nordischen Graniten und Gneisen. Die Hebung des Rheinischen Schiefergebirges bei gleichzeitiger Senkung der Niederrheinischen Tiefebene verursachte schließlich das Einschneiden der Flüsse und Bäche in den Gebirgsrumpf. Davon waren und sind insbesondere der Rhein, die Ruhr und die Wupper betroffen. Während der Kaltzeiten des Pleistozäns ergab sich nun eine Verstärkung dieses Effektes durch den Anstieg der Tiefen- und Seitenerosion der Gewässer; die Erosionen ließen aber in den Interglazialen wieder nach. Folge dieses Wechsels war die Herausbildung von Flussterrassen, u.a. der Haupt-, Mittel- und Niederterrassen des Rheins und der (heute verdeckten) Flussterrassen von Ruhr und Wupper.

In historischer bzw. heutiger Zeit wird dann der folgende landschaftliche Aufbau des Gebiets an Rhein, Ruhr und Wupper erkennbar: Von Nord nach Süd bzw. von West nach Ost gehend, findet sich im Norden des Untersuchungsgebiets das Ruhrtal mit seinen Ruhrterrassen und das sich nach Norden daran anschließende Hügelland des Lössgebiets der Hellwegzone. Die Ruhr tritt bei Mülheim a.d. Ruhr in das Niederrheinische Tiefland, hier die von Süd nach Nord laufende Duisburg-Düsseldorfer Rheinebene, und mündet bei Duisburg in den Rhein. Die flache Rheinebene besteht aus der Rheinaue und der Niederterrasse, in den Rhein münden Wupper, Düssel und Anger als größere Nebengewässer. Ebenfalls in Nord-Südrichtung schließen sich im Osten der Rheinebene die Sandterrassen als rheinische Mittelterrassen an, und zwar die Lintorfer und die Hildener Sandterrassen. Wieder weiter östlich erstrecken sich die bergischen Terrassen des niederbergischen Landes. Südlich des Ruhrtals befinden sich das Selbecker und Heiligenhauser Terrassenland, südlich davon schließen sich das Mettmanner Lössgebiet an und das Haan-Ohligser Terrassenland. Noch weiter östlich - östlich der Terrassenlandschaften ? schließt sich das Bergische Höhenland mit dem ostniederbergische Höhenland, der Wuppertaler Senke und den mittelbergischen Hochflächen an. Die Wuppertaler Senke setzt sich nach Südwesten hin zum Tal der Wupper fort.

Die quartäre Klimaentwicklung ist gekennzeichnet durch den Wechsel von Eis- und Warmzeiten. Die Nacheiszeit wird durch ein weitgehend stabiles Klima geprägt. Das Atlantikum kann als ihr wärmster Abschnitt gelten, danach wurde es unter Schwankungen wieder etwas kühler. Tundren, Steppen, lichte Wälder bis hin zu Wäldern mit bestimmten vorherrschenden Baumarten kennzeichnen die Entwicklung der Pflanzen, Bäume und Tiere, die sich diesen Klimaänderungen anpassten. Auch das Klima im Mittelalter war durch langfristige Schwankungen geprägt. Seit dem 3./4. Jahrhundert herrschte in Mitteleuropa ein feuchtkühles Klima vor, vom 8. bis zum 13. Jahrhundert ein günstiges mit einer wechselhaften und feuchteren Periode im 9. und dem sog. hochmittelalterlichen "Klimaoptimum" im 12. und 13. Jahrhundert.

Die Altarme des Rheins, die ? verlandet oder nicht ? links und rechts des heutigen Rheinlaufs zu erkennen sind, zeigen an, dass Fluss und Flusslauf allein in historischer Zeit großen Veränderungen unterworfen waren. Der mäandrierende Rhein hat dann auch in römischer und mittelalterlicher Zeit seinen Lauf immer wieder verlagert. Im Einzelnen sind feststellbar: der Durchbruch der schon römerzeitlich bezeugten Dormagener Rheinschlinge im 6. oder 7. Jahrhundert, die Begradigung des Mäanders um Haus Bürgel wahrscheinlich im Februar 1374, die sehr enggekrümmte Schlinge beim Ilvericher oder Meerer Bruch, die in nachrömischer Zeit vom Rhein abgetrennt wurde, der sog. Essenberger Rheindurchbruch vor oder gegen 200 n.Chr. Letzterer verursachte in den darauf folgenden Jahrhunderten die Entstehung einer Rheinschlinge nördlich von Duisburg-Mitte. Das Duisburg des früheren Mittelalters lag an diesem Mäanderbogen, der Rhein floss direkt am Duisburger Burgberg vorbei, wobei in unmittelbarer Nähe die Ruhr in den Rhein mündete. Diese topografische Situation sollte sich dann gegen 1200 ändern, als der Duisburger Mäander vom Rheinlauf abgeschnitten wurde. Duisburg lag nunmehr an einem Altarm des Rheins, der langsam verlandete. Neben Duisburg ist im Zusammenhang mit den hochmittelalterlichen Veränderungen des Stroms auch an (Duisburg-) Kassel zu erinnern: König Lothar II. (855-869), der Herrscher über Lothringen, schenkte der Frauengemeinschaft in Essen die Höfe (Duisburg-) Homberg und Kassel (Kaßlerfeld) bei Duisburg, wobei damals Homberg linksrheinisch, Kassel ebenfalls linksrheinisch, hingegen heute rechtsrheinisch lag bzw. liegt. Die Rheindurchbrüche waren sicher die spektakulärsten Veränderungen des Flusslaufes. Daneben gab es im Zuge der Mäandrierung partielle Verlagerungen des Flusses, etwa zwischen Rheindorf und Hitdorf, wo der Rhein im Mittelalter um Einiges weiter westlich floss als heute. Zu erinnern ist auch an die Inseln im Rhein wie Kaiserswerth und Vollmerswerth. Die Insellage von Kaiserswerth ist erstmals anlässlich der Klostergründung des Angelsachsen Suitbert (†713) in litore belegt und lässt sich bis ins 12. Jahrhundert nachweisen. Im 13. Jahrhundert begann die Verlandung der Fleeth, des rechten, an der Insel vorbeifließenden Rheinarms, so dass der Ort im späten Mittelalter seine Insellage einbüßte. Vollmerswerth als Insel ist 1173 bezeugt, als der Frauengemeinschaft in Schwarzrheindorf dimidium partem insule qui dicitur Volmerswerth als Besitz bestätigt wurde. Gerade die Veränderungen des Rheinlaufs verursachen aber noch bei der Inventarisierung von Funden und Fundplätzen Schwierigkeiten, im Großen und im Kleinen. Das heute rechtsrheinische Haus Bürgel, das bis ins späte Mittelalter hinein linksrheinisch lag, steht so neben dem paläolithischen Faustkeil aus der Rheinaue bei (Düsseldorf-) Hamm, der sicher im Laufe der Jahrzehntausende seinen Standort im Stromgebiet des Rheins verändert hat. Wie der Rhein, so unterlag auch der Flusslauf der Ruhr Veränderungen, von denen allerdings wenig bekannt ist: Die Verschiebung der Ruhrmündung in Folge des Rheindurchbruchs bei Duisburg gegen 1200 verschob auch die Ruhrmündung weiter von Duisburg weg, Altarme der Ruhr sind noch im heutigen Ruhrtal vorhanden; die Ruhr bei Werden floss im frühen Mittelalter näher an Werden und damit an dem Kloster vorbei.

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Politische Raumgliederung

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Die Traditionsurkunden des um 800 gegründeten Klosters Werden an der unteren Ruhr vom endenden 8. und der 1. Hälfte des 9. Jahrhunderts geben häufig auch über die geografisch-politische Lage von Schenkungen und Besitz Auskunft. So ist etwa in einer auf den 11. September 819 datierten Urkunde davon die Rede, wie ein gewisser Sigihard dem Kloster ein Morgen Land in Fischlaken (bei Essen-Werden) schenkte. Die Urkunde verortet dabei Fischlaken "im Ruhrgau" und Werden "im Ruhrgau, im Herzogtum Ribuarien" (in pago Ruricgoa, in ducatu Ripoariorum). Zur Feststellung der landschaftlichen und politischen Raumgliederung an der unteren Ruhr kann man nun auf mehrere Dutzend solcher Urkunden zurückgreifen und so ein mitunter disparates Bild von sich durchdringenden oder zueinander konzentrisch angeordneten Räumen und Bezirken des 9. bis 12. Jahrhunderts erhalten. Die Urkunde von 819 bezieht sich zum einen auf den Ruhrgau, auf die beiderseits der unteren Ruhr gelegene Siedlungskammer, zum anderen findet die politische Raumgliederung am Rhein zu Beginn des 9. Jahrhunderts hier ihren Ausdruck, gehörte doch auch das Gebiet an der unteren Ruhr zum frühmittelalterlichen Herzogtum Ribuarien. Dieses Land Ribuarien umfasste die ehemals römische civitas Ubiorum, also das linksrheinische Kölner Gebiet, als Kernzone, der ein rechtsrheinisches Gebiet bis zur Ruhr vorgelagert war. Offensichtlich erfüllte diese terra Ribuarien, die wohl schon zu Beginn des 7. Jahrhunderts als austrasisch-merowingisches Dukat (Herzogtum) organisiert war, bestimmte Aufgaben bei der Sachsenabwehr und im Sachsenkrieg Karls des Großen (768-814). Gerade der Ruhrgau lag im fränkisch-sächsischen Spannungsfeld an exponierter Stelle.

Damit hatte Ribuarien im Bereich der unteren Ruhr die Aufgabe eines anderen niederrheinischen Großraums übernommen, der in den frühmittelalterlichen Quellen als terra Hattuariorum, als Land Hattuarien, bezeichnet wird. Namengebend dafür war der fränkische (Teil-) Stamm der Chattuarier, der in spätrömischer Zeit in den rechtsrheinischen Gebieten gegenüber von Xanten und an der Ruhr gesessen hat und der sich im Zuge der fränkischen "Landnahme" auch am linken Niederrhein mit der ehemals römischen Colonia Ulpia Traiana (Xanten) als Zentrum festsetzen konnte. Um das Jahr 515 wurde Hattuarien - damals schon ein eher peripherer Teil des Frankenreichs der Merowinger - von Dänen überfallen, seit Beginn des 8. Jahrhunderts war das Land ein Opfer der sächsischen Expansion, in deren Folge das fränkische Hattuarien rechtsrheinisch nur mehr auf das Gebiet an der unteren Ruhr beschränkt wurde.

In der Zeit des Zerfalls des karolingischen Gesamtreichs ist Ribuarien in den damaligen Reichsteilungen - der Vertrag von Verdun (843) macht hier den Anfang - zerschnitten worden, gehörte mithin teils zum Mittelreich bzw. Lothringen, teils zum ostfränkischen Reich. Da eine im Gebiet zwischen Ruhr und Wupper vom Rhein nach Osten hin abknickende Ostgrenze Lothringens konstatieren werden kann, muss dieser Raum zunächst zum Mittelreich und Lothringen, dann nach der Meerssener Reichsteilung (870) zum Ostreich bzw. zum Unterkönigreich König Zwentibolds (895-900) gehört haben, bis er 911 an das Westfrankenreich fiel und schließlich ab dem Jahre 925 zum ostfränkisch-deutschen Reich gehörte.

In Einklang mit diesen Überlegungen zur Ostgrenze Lothringens steht die in einer Urkunde Ludwigs (IV.) des Kindes (900-911) vom 3. August 904 auftretende Bezeichnung pagus Diuspurch. Wir können damit die (nach den Vororten des 10. bis 12. Jahrhunderts in der neueren Forschung so genannte) Duisburg-Kaiserswerther Grafschaft zwischen Rhein, Ruhr und Wupper identifizieren. In dem Diplom werden nämlich dem Kaiserswerther Kloster, das dem Laienabt Konrad, dem späteren ostfränkischen König (911-918), unterstand, Güter im rechtsrheinischen "Duisburger Bezirk" in der "Grafschaft Ottos" zugewiesen. Diese Grafschaft muss im Rahmen der sog. karolingischen Grafschaftsverfassung spätestens im in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts eingerichtet worden sein und spielte als rechtsrheinisches ribuarisches Comitat bei den Reichsteilungen eine Rolle. Sie umfasste auch den Ruhrgau, denn nur so sind die Immunitätsprivilegien Ludwigs (III.) des Jüngeren (876-882) und seiner Nachfolger für die Klöster Werden und Kaiserswerth zu erklären.

Der Graf übte in der Duisburg-Kaiserswerther Grafschaft in Stellvertretung des Königs, des-sen Amtsträger er war, königliche Rechte aus, u.a.: Gerichtsbarkeit, Königsschutz, Friedenswahrung und den Heerbann. Die Grafschaft war mithin der Amtsbezirk des Grafen. Allerdings standen beispielsweise Werden und seine Besitzungen an der unteren Ruhr auf Grund eines Schutz- und Immunitätsprivilegs Ludwigs des Jüngeren vom 22. Mai 877 insofern außerhalb des üblichen Grafschaftssystems, als die Urkunde mit der Immunität für das Kloster einen mit Vogt und Vogtgerichtsbarkeit verbundenen Sonderrechtsstatus schuf. Die Gerichtsbarkeit lag hier in den Händen des Kirchenvogts, dem Grafen war ein Eingreifen in Werdener Belange somit nicht gestattet, obwohl Werden noch in einer Königsurkunde von 1145/47 als zur Grafschaft des Grafen (und Klostervogts?) Hermann von Hardenberg gehörig betrachtet wurde. Ähnliches galt für das Kloster Kaiserswerth, dem ebenfalls König Ludwig nur knapp drei Wochen nach dem Werdener Privileg Königsschutz und Immunität verlieh. Die Position des Königtums zwischen Rhein, Ruhr und Wupper war dadurch weiter gestärkt worden - auch auf Kosten der königlichen Stellvertreter, der Grafen der Duisburg-Kaiserswerther Grafschaft. Mit Werden, dem Königshof in Duisburg, dem Vorort der spätkarolingischen Grafschaft, und Kaiserswerth waren wichtige Stützpunkte an Rhein und unterer Ruhr nun stärker der Königsherrschaft unterworfen. Hier wurde also von Seiten des karolingischen Königs eine systematische Aufbauarbeit betrieben, die auf Jahrhunderte Grundlage der Königsherrschaft in diesem Raum war und nicht zuletzt das Verhältnis zwischen Königtum und den geistlichen Gemeinschaften in Werden und Kaiserswerth im hohen Mittelalter entscheidend beeinflusste.

Die Duisburg-Kaiserswerther Grafschaft in der ottonisch-salischen Zeit, d.h. nach der endgültigen Einbeziehung Lothringens in das ostfränkisch-deutsche Reich im Jahre 925, beruhte als eine früh- bzw. hochmittelalterliche Grafschaft auf amtsrechtlichen Grundlagen und war alles andere als ein homogener Herrschaftsraum, vielmehr ein Gebilde unterschiedlicher Herrschaftsintensität, bei dem sich Stützpunkte gräflicher Aktivitäten mit Zonen königlicher Herrschaft, geistlicher Immunitäten und sog. autogener Adelsherrschaften abwechselten. Dank der Weichenstellung der (spät-) karolingischen Könige beherrschten - zumindest auf der Ebene von Reichsverwaltung und Königtum - die Orte unter königlichem Einfluss mit ihren durchaus zentralen Funktionen das Gebiet an Rhein, Ruhr und Wupper, soweit dieses besiedelt war. Für Duisburg, Kaiserswerth und Werden sind eine Vielzahl von Königsaufenthalten belegt, für Duisburg die 16 Besuche der ottonischen Herrscher zwischen 935 und 1016, für Kaiserswerth die je 8 Aufenthalte Heinrichs III. (1039-1056) und Heinrichs IV. (1056-1106) in der Zeit von 1050 bis 1101, für Werden der Besuch König Heinrichs II. (1002-1024) 1017 und der Konrads III. (1138-1152) 1145. Zunächst Duisburg, später ? in salischer Zeit ? Kaiserswerth waren dabei mit ihren Pfalzen Vororte der hiesigen Reichsgutverwaltung, die als sog. Reichsgutvogtei unter der Kontrolle der Grafen der Duisburg-Kaiserswerther Grafschaft stand. Das Reichsgut hatte noch im 11. Jahrhundert einen beträchtlichen Umfang; es sei nur erinnert an die im Jahre 1065 erfolgte "Schenkung" Duisburgs und des "Reichsforsts" zwischen Rhein, Ruhr und Düssel. Die Vergabe an die Kirche und die Folgenlosigkeit dieser "Schenkung - Duisburg und der Forst gehörten spätestens am Beginn des 12. Jahrhunderts wieder zum Reichsgut unter königlich-gräflicher Verwaltung - belegen dabei den engen Zusammenhang zwischen dem unmittelbaren Reichsgut und dem zum größten Teil vom Königtum herkommenden Reichskirchengut. In der Zeit vor dem Investiturstreit (1075-1122) bedeutete auf Grund der königlichen Kirchenherrschaft also eine solche Übereignung lediglich den Übergang zu einer anderen (kirchlichen) und wahrscheinlich effektiveren (da schriftlichen und räumlich präsenten) Art der Verwaltung von Reichs(kirchen)gut. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an das umfangreiche servitium regis ("Königsdienst"), das das Kloster Werden in salischer Zeit als Zuwendung an die Könige zu leisten hatte.

Als Grafen der Duisburg-Kaiserswerther Grafschaft fungierten in ottonischer und salischer Zeit die rheinisch-lothringischen Pfalzgrafen aus dem Geschlecht der Ezzonen-Hezeliniden und ihre Stellvertreter. Z.B. ist es vor Grafengerichten in Mülheim und Kreuzberg (bei Kaiserswerth; heute abgegangen) 1093 bzw. 1148 zu Gütertransaktionen gekommen, an denen das Werdener Kloster beteiligt war; es handelt sich zum einen um die Übertragung des Hofes Dahl (in Schuir bei Werden) an den Werdener Abt Otto I. (1080-1104), zum anderen um den Kauf eines "Hofes Anger" (wohl Hof zum Hof in Hofermühle bei Ratingen-Homberg) von Heinrich von Kaster durch Abt Lambert (1145-1151). Für das Kloster war indes - auf Grund der verliehenen Immunität - das im Allgemeinen nicht spannungsfreie Verhältnis zu seinen Vögten von größerer Wichtigkeit als das zu den Grafen. Die Fälschungen und Verunechtungen Werdener Königsurkunden zeigen jedenfalls das Bestreben der Mönchsgemeinschaft, die Verfügungsgewalt über die Kirchenvogtei zu erlangen. Doch blieb - vielleicht erstmals erkennbar im 11. Jahrhundert - die wohl faktisch schon erbliche Vogtei in den Händen der Grafen von Berg.

In Kaiserswerth kann ab der Mitte des 11. Jahrhunderts mit einer salischen Pfalzanlage gerechnet werden. Zuvor waren Kaiserswerth und auch Duisburg zusammen mit dem umfangreichen Reichsgut zwischen Rhein und Ruhr von Kaiser Heinrich II. (1002-1024) an den Pfalzgrafen Ezzo (996-1034) verschenkt worden (nach 1016). Die Rückgabe des Besitzes an Kaiser Heinrich III. (1039-1056) rund dreißig Jahre später ermöglichte dann den Aufbau der Pfalz. Aus der von Suitbert gegründeten geistlichen Gemeinschaft, die ja schon seit Langem mit Königsschutz und Immunität begabt war, wurde ein Pfalzstift, während Kaiserswerth für das folgende Jahrhundert und dann nochmals in staufischer Zeit Duisburg als bevorzugten Aufenthaltsort der Herrscher an Rhein und Ruhr ablöste. Bekannt ist in diesem Zusammenhang die Entführung des noch unmündigen Königs Heinrich IV. (1056-1106) aus Kaiserswerth (1062) durch den Kölner Erzbischof Anno II. (1056-1075).

Kurz nach der Mitte des 12. Jahrhunderts ist dann die auf amtsrechtlichen Grundlagen basierende Duisburg-Kaiserswerther Grafschaft untergegangen. Große Teile der Grafschaft wurden damals Teil des sich ausbildenden Territoriums der Grafen von Berg. Die Reichsgutverwaltung konnte allerdings den territorialen Kräften an unterer Ruhr und im Niederbergischen zunächst entzogen werden; die staufischen Könige Friedrich I. (1152-1190) und Heinrich VI. (1190-1197) trugen dem mit der Umwandlung des Reichsgutkomplexes in eine Prokuration Rechnung, deren Mittelpunkt die mit dem Rheinzoll versehene Kaiserswerther Pfalz war. Die Prokuration ist dann mit dem Untergang der staufischen Dynastie zerschlagen, Kaiserswerth und Duisburg sind verpfändet worden. Lediglich Werden hielt als reichsunmittelbares Territorium noch den Kontakt mit dem Königtum aufrecht, während ansonsten von der ehemals so bedeutenden Königsherrschaft an Rhein und unterer Ruhr nichts mehr übrigblieb.

Die Grafen von Berg hatten also nach dem Ende der Duisburg-Kaiserswerther Grafschaft wichtige Positionen im Gebiet zwischen Ruhr und Wupper besetzen können. Große Teile der ehemaligen Grafschaft wurden damals bergisch, ebenso die Kirchenvogteien von Kaiserswerth und Gerresheim. Dabei standen die Berger mal in Übereinstimmung, mal in Konkurrenz zu den Kölner Erzbischöfen, den mächtigsten Territorialfürsten am Niederrhein. Graf Adolf III. (1189-1218) unterstützte im deutschen Thronstreit die Politik seines Verwandten, des Kölner Erzbischofs Adolf I. von Altena (1193-1205, 1212-1216), der zunächst auf der Seite des welfischen Königs Otto IV. (1198-1215/18), dann auf staufischer Seite stand. Für den Staufer Friedrich II. (1212/15-1250) belagerte 1214/15 der Graf die Kaiserswerther Pfalz bis zur Übergabe. Sicher festigten solche Aktionen weiter den bergischen Einfluss nördlich der Wupper, zumal mit Engelbert I. dem Heiligen nochmals und zum letzten Mal ein bergischer Erzbischof die Geschicke am Niederrhein bestimmte. Nach dem Tod Adolfs III. beherrschte Engelbert auch die Grafschaft Berg, die für ihn eine wichtige Verbindung zwischen den rheinischen und westfälischen Territorien des Erzbistums darstellte. Die Ermordung Engelberts bei Gevelsberg brachte insofern für das bergische Territorium Veränderungen, als dass - nach dem Aussterben der ältesten Berger - Herzog Heinrich IV. von Limburg (1225-1247), der Schwiegersohn Adolfs III., die Herrschaft in Berg übernahm und Grafen und Erzbischöfe nunmehr getrennte Wege gingen. Dies betraf insbesondere die antistaufische Politik Erzbischof Konrads von Hochstaden (1238-1261), ebenso dessen Politik, den niederrheinischen und westfälischen Besitz des Erzbistums - u.a. mit Hilfe der Essener Kirchenvogtei - stärker miteinander zu verzahnen. Das Vordringen des Gegenkönigs Wilhelm von Holland (1247-1256) am Niederrhein und die Übergabe Kaiserswerths (1248) brachten dann Graf Adolf IV. von Berg (1247-1259) immerhin die Pfandschaften über die Reichshöfe Mettmann und Rath ein, Pfandschaften, die nie eingelöst werden sollten, so dass die beiden Orte in den dauernden Besitz der Berger übergingen. Außerdem erlangte Adolf die Aufsicht über den Duisburger Reichsforst. Kaiserswerth selbst blieb unter dem dortigen Burggrafen Gernand dem Jüngeren (1245/49-1271) in der Verfügung des Königs, bis der Burggraf den Ort dem Kölner Erzbischof Engelbert II. von Falkenburg (1261-1274) gegen Zahlung einer Rente überließ. Erst 1282 konnte König Rudolf von Habsburg (1273-1291) Kaiserswerth wieder kurzfristig an das Reich binden.

Spätestens vom 14. Jahrhundert an war der Raum zwischen Rhein, Ruhr und Wupper weitgehend Teil der bergischen Landesherrschaft. Die Schlacht bei Worringen (1288) hatte die kölnisch-erzbischöfliche Vorherrschaft am Niederrhein beendet. Im späten Mittelalter war die Grafschaft Berg unter Gerhard I. von Jülich (1348-1360) bzw. seit Adolf I. (1408-1437) Teil des Herrschaftskomplexes Jülich-Berg und wurde 1380 zum Herzogtum erhoben. Am Ende des Mittelalters stand die Vereinigung des Herzogtums Jülich-Berg mit dem von Kleve-Mark (1521).

| Quellen- und Literaturverzeichnis | Namenbuch/Ortsverzeichnis

Das Namenbuch/Ortsverzeichnis ist entstanden aus einem nicht zum Abschluss gekommenen Dissertationsprojekt an der Universität Essen bzw. Duisburg-Essen.

Das Namenbuch/Ortsverzeichnis ist soweit abgeschlossen.

Bearbeiter: Michael Buhlmann