Quellen zur Geschichte Gerresheims

1019 Juli 11, Köln:

Bestätigung des Gerresheimer Zolls

Das Privileg Kaiser Heinrichs II. (1002-1024) wiederholt die Angaben der Urkunde Kaiser Ottos II. (973-983) vom 12. April 977 betreffend eine Zoll (theloneum) genannte Abgabe in Gerresheim.

(C.) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, durch göttliche Gnade begünstigt, Kaiser der Römer und Augustus. Wenn wir mit frommem Denken auf die Vorteile der Kirchen Gottes achten, glauben wir fest [daran], dass uns der Lohn ewiger Vergeltung erreichen wird. Daher soll allen unseren und Christi Getreuen bekannt werden, dass der durch die Gnade Gottes ehrwürdige Erzbischof Heribert der heiligen Kirche Köln zu unserer Majestät gekommen ist und erbeten hat, dass wir befehlen mögen, gewisse Besitzstände, die von unseren Vorfahren von alters her den Mägden Gottes für den täglichen Bedarf überlassen worden waren und die sich in der Grafschaft des Grafen Hermann befinden, zu erneuern und wiederherzustellen, d.h. den Zoll bei der Kirche des heiligen Hippolyt, des hervorragenden Märtyrers, für den Lebensunterhalt der dort Gott dienenden Insassen. Wir stimmen dieser Bitte zu und haben den schon erwähnten Zoll der zuvor genannten Kirche den dort Christus dienenden Schwestern durch unsere königliche und kaiserliche Gewalt zu Eigentum übergeben und gewährt. Und damit diese unsere Urkunde der Schenkung und Gewährung fest und unverrückbar zu aller Zeit fortdauert, haben wir dieses hier abgefasste Schriftstück mit eigener Hand bekräftigt und befohlen, es durch den Eindruck unseres Siegels zu kennzeichnen.

Zeichen des unüberwindlichsten Herrn Heinrich (MF.), des erhabenen Kaisers der Römer.

Ich, Kanzler Gunther, habe anstelle des Erzkaplans Erkenbald dies geprüft. (SI.)

Gegeben an den 5. Iden des Juli [11.7.], im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1019, im 17. Jahr des regierenden Herrn Heinrich, des erhabenen Kaisers, im 6. Jahr des Kaisertums; geschehen zu Köln; selig und amen. [Buhlmann]

Originalurkunde in Latein. - MGH DHII 415; RhUB II 183.