Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

[14. Jahrhundert, Mitte]:

Gerresheimer Zoll

Der Zoll in (Düsseldorf-) Gerresheim wird vielleicht ein Zoll für Kaufleute und deren Waren gewesen sein. Dass er für die Gerresheimer Frauengemeinschaft eine große Bedeutung besaß, ist aus den Bestätigungen durch deutsche Könige in den Jahren 977, 1019 und 1292 zu ersehen. Auch im späten Mittelalter behielt der Zoll zusammen mit dem Gerresheimer Markt seine Bedeutung. Im Heberegister der Gerresheimer Äbtissin Guda (1212-1232) ist in einem Nachtrag aus der Mitte des 14. Jahrhunderts zum Gerresheimer Zoll die Rede von den Einwohnern der Kaiserswerther Pfarrei, die in Gerresheim keinen Zoll zu zahlen brauchten. Dies setzt vielleicht voraus, dass auch Bewohner der Gerresheimer Pfarrei beim Kaiserswerther Markt ähnliche Vorteile genossen. Doch ist hierüber nichts bekannt.

[33.] Es ist der Jungfrauen Zoll in Gerresheim gelegen. Für ein Pferd [zahlt der], der es kauft, einen Pfennig Pagament und [der], der es verkauft, einen Pfennig. Ebenso für ein Rind vom Käufer einen Heller Pagament und vom Verkäufer einer Heller. Ebenso für ein Ferkel vom Käufer einen Heller und vom Verkäufer einen Heller. Ebenso für ein Schaf vom Käufer einen Kreuzer Pagament und vom Verkäufer einen. Ebenso für Wein, der am Samstag zum Markt kommt, einen Heller Pagament. Ebenso für ein Fuhrwerk, das auch dann zum Markt kommt, einen Kreuzer Pagament. Wenn jemand nicht als Kaufmann zum Markt kommt, so soll er auch keinen Zoll geben. Weiter [zahlen] all die Kaufleute, die viele sind zu Mittfasten [Sonntag Lätare], zum Palmsonntag und zur Christnacht [24.12.] ebenso Zoll zahlen. Fällt Michaelis [29.9.] auf einen Samstag, so zahlt man ebenso Zoll, ansonsten nicht. Weiter soll das, was verkauft wird zwischen Ludenberg und dem Galgenberg zwischen den Pfählen, Zoll geben. Weiter gibt das, was in der Woche herkommt mit Wagen oder Karren, keinen Zoll; [handelt es sich] hingegen um lebendes Vieh, so gibt dies Zoll. Ebenso geben die [, die] von Kaiserswerth und von Rath [kommen,] keinen Zoll. Ebenso gibt das, was mit Liebe und Güte dem Altar des heiligen Hippolyt gehört, auch keinen Zoll. Weiter fällt das, was man auf dem Kirchhof an Zoll gibt, jeweils zur Hälfte an die Küsterin und die Kirchenmeisterin. [Buhlmann]

Nachtrag zum hochmittelalterlichen Gerresheimer Heberegister; deutsch. - Harless, Heberegister des Stiftes Gerresheim, S.136f.