Lexikonartikel: Pfründe

Pfründe

Die Pfründe (Präbende, praebenda, beneficium) war die Vermögensmasse, aus deren Erträgen ein ein Kirchenamt ausübender Kleriker seinen Lebensunterhalt bestritt. Obwohl der vita communis entgegenstehend, gab es auch im klösterlichen Bereich Pfründen, die einem Klosteramt oder einem einzelnen Mönch als Sondervermögen zukamen. Etwa in Alpirsbach war das Klostervermögen im späten Mittelalter in einzelne Pfründen zerteilt.

LexMA 1, Sp.1904-1907.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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