Lexikonartikel: Kirche, Landeskirche, Reichskirche

Kirche, Landeskirche, Reichskirche

Begriffe. Kirche meint zunächst das Gotteshaus als Gebäude, dann die an den Baulichkeiten anhängende Kommunität, d.h.: Pfarrei, Kanonikergemeinschaft oder Kloster, schließlich der Zusammenschluss aller Gläubigen. Die mittelalterliche katholische Amtskirche beruhte auf den Geistlichen als Amtsträgern und deren Gnadenvermittlung, zunehmend auch auf der Hierarchie vom Laien über den Priester und Bischof bis hin zum Papst, auf den seit dem Investiturstreit (1075-1122) die Kirche ausgerichtet war, während das auch sakral verstandene deutsche Königtum an der Spitze der ottonisch-salischen Reichskirche Einbußen und einen Bedeutungswandel erfuhr. Im späten Mittelalter bildeten sich im Zuge der Entstehung der Landesherrschaften auch die Landeskirchen in den einzelnen Territorien. Hier bestimmten weniger das Papsttum, denn die Landesherren das Geschehen. Die Reformation ließ dann protestantische Landeskirchen entstehen.

Baulichkeiten. Der mittelalterliche Kirchenbau äußert sich in den teilweise heute noch existierenden Gotteshäusern der Vorromanik, Romanik und Gotik. Es gab einschiffige Holz- und Saalkirchen, dreischiffige Basiliken, die aufwändigen Bischofskirchen. Zu den Schwarzwaldklöstern des hohen und späten Mittelalters gehörten zumeist romanische Kreuzbasiliken, eventuell versehen mit gotischen Bauteilen. Die basilikale, west-östlich orientierte Kirche bestand/besteht aus dem (sich über mehrere Joche erstreckenden) Langschiff mit den beiden niedrigeren Seitenschiffen, wobei der Übergang vom Lang- zum Seitenschiff durch eine Reihe von Arkaden auf Säulen oder Pfeilern geschah, worüber sich wiederum der Obergaden und eine flache oder gewölbte Decke erhoben. Den Kirchenschiffen im Westen vorgelagert war eventuell eine Eingangshalle (Narthex), auch gab es Westtürme. Zumeist trennte Langschiff und Chor ein Querhaus mit der Vierung, der Chor bildete den rechteckigen oder apsidialen Abschluss der Kirche nach Osten hin; Nebenchöre konnten vorhanden sein. Zur Ausstattung der Klosterkirchen gehörten Altäre, Retabeln und Kapellen, Sakramentshaus, Lettner, Ambo, Kanzel und Chorgestühl, selten eine Krypta, weiter Bilder, Fahnen, Statuen, Vortragekreuze, Kruzifixe, Reliquare, die Glocke und eine Orgel. Fenster, teilweise verglast, ließen das notwendige Licht hinein, doch auch Kerzen auf Leuchtern fanden Verwendung. Das Kircheninnere war auch Bestattungsplatz für Stifter und Äbte.

LexMA 5, Sp.1167f, 1167-1171.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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