Lexikonartikel: Weihe

Weihe

Eine religiös-kultische Handlung, mit der Personen (Mönche, Nonnen, Priester) oder Dinge (Klöster, Kirchen) in die Sache Gottes gestellt werden, heißt Weihe. Im Mittelalter war innerhalb des benediktinischen Mönchtums die Mönchsweihe (bzw. die Jungfrauenweihe für Nonnen) vorgeschrieben, wobei der Empfang der Mönchskleidung für den Novizen die Absage an die Welt und die Hingabe zu Gott bedeutete. Ergänzt wurde die Mönchsweihe durch die Profess, das Mönchsgelübde. Der Abt des Klosters führte die Mönchsweihe durch.

(Nicht nur) Mönche hatten eine Anzahl von Weihegraden zu durchlaufen, bis sie Priester wurden. Die niederen Weihen (ordines minores) waren: Ostariat, Lektorat, Akoluthat, die höheren Weihen (ordines maiores): Subdiakonat, Diakonat, Presbyterat, Episkopat. Niedere und höhere Weihen wurden bei Mönchen mitunter vom Abt vollzogen. Daneben seien noch die Kirch- und Klosterweihen erwähnt, die in die Diözesangewalt des Bischofs fielen wie etwa die 1093 vollzogene Weihe der Klosterkirche von St. Peter.

LexMA 7, Sp.203-207, Schwaiger, Mönchtum, S.326f, 443f.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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