Lexikonartikel: Benediktregel

Benediktregel

Das wohl wichtigste Vermächtnis des Benedikt von Nursia (*ca.480-†547) ist die ihm zugeschriebene Mönchsregel, die regula Benedicti. Sie ist gerade durch frühmittelalterliche Handschriften aus dem Bodenseeraum, aus St. Gallen gut überliefert, nachdem der Regeltext bei der Zerstörung des Klosters Montecassino durch die Langobarden nach Rom gerettet werden (ca.577) und nach dem Wiederaufbau der Mönchsgemeinschaft (nach 717) nach Montecassino zurückkehren konnte. Dort haben sie der friesische Missionar Liudger (*ca.742-†809) und König Karl der Große (768-814) einsehen können (787).

Die Benediktregel – sie war um das Jahr 800 nur eine von über 30 damals existierenden Mönchsregeln – umfasst in einem Vorwort und 73 Kapiteln die Beschreibung des gesamten inneren und äußeren Klosterlebens, ist allerdings z.T. recht vage formuliert und wurde daher in den Jahrhunderten des Mittelalters recht unterschiedlich interpretiert. Die in der Mönchsregel enthaltenen Gründsätze gemeinschaftlichen Lebens (Zönobitentum) beschäftigen sich: a) mit dem Weg des Mönchs zur geistigen Vollkommenheit auf Grund von Gehorsam, Demut und Schweigsamkeit, b) mit dem Gottesdienst und dem Gebet, c) mit dem Verhalten der Mönche (und Novizen) untereinander, d) mit der Hierarchie innerhalb des Klosters, dem Abt und den Klosterämtern, e) mit dem Verhalten zwischen Mönchen und außerhalb des Klosters Stehenden, f) mit der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Klosters. Die Benediktregel definiert damit eine „Herrschaft der Regel“ und eine „geregelte Herrschaft“. Sie ist umgesetzt und erhielt ihre sichtbare Gestalt in der Form des St. Galler Klosterplans (ca.820).

Die Benediktregel, vom Ordensgründer initiiert, von der Kirche anerkannt, gehört – neben der Basilius-, Augustinus- und Franziskusregel - zu den wirkmächtigsten, klassischen Ordensregeln im christlichen Mönchtum und wurde zur Norm, Grundlage und zum Maßstab für das Leben der Benediktinermönche und -nonnen.

Benedictus; Gleba, Klosterleben, S.67-75, 78ff; Lanczkowski, Lexikon, S.197f; Regel des heiligen Benedikt; Schwaiger, Mönchtum, S.345.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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