Lexikonartikel: Hauskloster

Hauskloster

Ein Hauskloster war eine auf (Allodial-) Besitz einer Adelsfamilie gegründete Kommunität, die in besonderer Beziehung zu den Stiftern und deren Nachkommen stand. Meist war das Hauskloster, das nicht Eigenkloster war, Grablege der Stifterfamilie, die im Übrigen die auf erb-, aber auch amtsrechtlichen Vorstellungen basierende Klostervogtei in Händen hielt. Das Schwarzwaldkloster St. Peter, gegründet und gefördert von den Herzögen von Zähringen, ist hierfür ein Beispiel. Die Zähringertradition des Klosters wirkte hier auch noch und gerade in der frühen Neuzeit, so dass sich die Markgrafen von Baden bald in der Nachfolge der Zähringer sahen und Rechtsansprüche gegenüber der Mönchsgemeinschaft entwickeln konnten.

HbBWG 2, S.547f; Mühleisen u.a., St. Peter; Schwaiger, Mönchtum, S. 227f; Die Zähringer, Bd.1, S.193-210.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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