Quellen zur Geschichte Gerresheims

950 Mai 29, Köln:

Schenkung des Hofes Hubbelrath

Die Kölner Erzbischöfe schenkten den schwierigen Verhältnissen in Gerresheim während des 10. Jahrhunderts weiterhin Beachtung. Die Zuweisung des Hofes Hubbelrath durch Erzbischof Wichfried (924-953) erfolgte dabei sowohl an das kölnische Stift der 11000 Jungfrauen (St. Ursula) als auch an die Gerresheimer Kirche, wobei für Gerresheim - "wo die Armut größer ist" - der umfangreichere Anteil vorgesehen war. Später muss wohl die ganze Schenkung an die Gerresheimer Religiosen gefallen sein, und Hubbelrath wurde zu einem Haupthof der geistlichen Grundherrschaft. Hinzuweisen bleibt noch darauf, dass die Urkunde Hubbelrath beschreibt als "gelegen im Wagneswald und in der Grafschaft des Grafen Erenfrid". Mit Wagneswald wird die große Waldregion südlich der unteren Ruhr bezeichnet. Der Amtsbezirk des hier erwähnten ezzonischen Pfalzgrafen Erenfrid (947, 950) ist die Duisburg-Kaiserswerther Grafschaft zwischen unterer Ruhr, Rhein und Wupper, deren Amtsträger als Stellvertreter königlicher Macht vom Beginn des 10. bis kurz nach der Mitte des 12. Jahrhunderts bezeugt sind. Gerresheim lag (geografisch) in dieser Grafschaft, doch besaß die geistliche Gemeinschaft eine mit einem Vogt als Schutz- und Gerichtsherrn versehene Immunität (1107), die es einem Grafen unmöglich machte, sich in Belange und Besitz der Frauengemeinschaft einzumischen.

Weil nämlich die Abläufe eines schwankenden Zeitalters kurz und augenblickshaft sind und von Tag zu Tag alles ins Schlechtere gestürzt wird, ist es für jeden, der nach dem höheren Sinn des Lebens strebt, sehr dringlich, unter Wahrnehmung der Weisheit seine Vorsorge zu treffen - damit er sich nicht unvorbereitet plötzlich dem Tod gegenübersieht - und weiter durch die eifrige Ausübung der guten Werke die letzte, gleichsam schon überschrittene Anwesenheit der Seele zum Glück zu führen, auf dass er deshalb nach dem trachtet, was er ersehnt, nämlich in jene bleibende [jenseitige] Zufluchtsstätte zu gelangen. Im Namen Gottes schenke und übergebe deshalb ich, Wichfrid, durch seine Gnade Erzbischof, wegen des Heils meiner Seele den Ort mit Namen Hubbelrath, gelegen im Wagneswald und in der Grafschaft des Grafen Erenfrid, [und zwar] die eine Hälfte außer dem, was unten angeführt ist, an die Kirche der heiligen [11000] Jungfrauen, errichtet am nördlichen Teil der Stadtmauer Kölns, die andere Hälfte aber an die Kirche des heiligen Hippolyt in Gerresheim in der Weise, dass nach meinem Tod der Salhof mit der Dotalhufe der dort erbauten Kapelle einzig dorthin geht, wo die Armut größer ist - das ist zum Nutzen der am genannten Ort Gerresheim anwesenden Stiftsfrauen -, dass aber die Stiftsfrauen jener, schon oben erwähnter Gemeinschaften ganz und gar das Salland mit wie immer beschaffenen Einkünften unter sich in gleiche Teile aufteilen und sie dies zur Mehrung ihres Nutzens im Herrn so umgestalten, wie es ihnen gefällt. Deshalb übertrage ich heute - zum Zwecke der ewigen Verehrung der Erinnerung an mich bei den vorbezeichneten Gemeinschaften - derartig und mit so großer Zurückhaltung dies Bezeichnete, insofern so der Unterhalt, den ich den Dienerinnen Gottes mit Ergötzen zugewiesen habe, vorteilhafter in der Verheißung und durch die Unterstützung dessen gültig bleibe, der das Starke durcheinander bringt, damit er das Schwächere erwählt. Wenn irgendjemand aber meiner Nachfolger im Bischofsamt, was fern sei, es wagt, gegen diese Schenkungsurkunde und das, was oben zusammengefasst steht, anzugehen, oder dies verletzt, so soll er dem Zorn des allmächtigen Gottes und des heiligen Hippolyt verfallen und nicht zuletzt auch dem Hass der heiligen Jungfrauen, und das, was er fordert, sei unwirksam; aber die vorliegende Urkunde inständiger Übereinkunft möge in der ganzen Zeit fest und unerschütterlich bestehen bleiben.

Geschehen ist dies öffentlich in der Kirche der schon erwähnten heiligen Jungfrauen am Tag der 4. Kalenden des Juni [29.5.], im Jahr nach Fleischwerdung unseres Herrn Jesus Christus 950, auch im 15. Jahr des unüberwindlichsten Königs Otto [I.], Indiktion 8.

Zeichen des Erzbischofs Wichfrid, der befohlen hat, diese Schenkungsurkunde auszustellen. Zeichen des Priesters Liutbert. Zeichen des Priesters Meginher. Zeichen des Priesters Alberich. Zeichen des Priesters Wichard. Zeichen des Diakons Adalger. Zeichen des Diakons Wichfrid. Zeichen des Diakons Everger. Zeichen des Amtsherrn Hillin. Zeichen des Vogtes Guntram. Zeichen des Laien Reginbold. Zeichen des Werinbold. Zeichen des Alban. Zeichen des Gerbert. Zeichen des Sigizo. Zeichen des Gebhard. Zeichen des Adalhard. Zeichen des Wiching. Zeichen des Franco. Zeichen des Ruotpold. (SI.D.)

Ich, Adalbert, habe statt des Kanzlers Meginher dies geschrieben. [Buhlmann]

Originalurkunde in Latein. - RhUB II 327.