Quellen zur Geschichte Gerresheims

977 April 12, Ingelheim:

Bestätigung des Gerresheimer Zolls

Drei mittelalterliche Königsurkunden (Diplome), die für die Gerresheimer Frauengemeinschaft ausgestellt wurden, sind überliefert (977, 1019, 1292). Sie alle betreffen eine Zoll (theloneum) genannte Abgabe und meinen damit das Recht, von nach Gerresheim zum Verkauf gebrachten Waren, eine Steuer zu erheben. Den Zoll soll die Religiosengemeinschaft schon früh - vermutlich noch vor dem Ungarneinfall um 919 - besessen haben. Gestützt wird diese Vermutung durch die Tatsache, dass Gerresheim an einer wichtigen Handelsstraße lag. In der ersten der drei Königsurkunden bestätigt Kaiser Otto II. (973-983) der Frauengemeinschaft in Gerresheim den Zoll.

(C.) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Otto, durch göttliche Gnade, Kaiser und Augustus. Alle unsere Getreuen, die gegenwärtigen wie die zukünftigen, mögen erfahren, dass der durch die Gnade Gottes ehrwürdige Erzbischof Warinus der heiligen Kirche Köln zu unserer Majestät gekommen ist und gefordert hat, dass wir befehlen mögen, gewisse Besitzstände, die von unseren Vorfahren von alters her den Mägden Gottes für den täglichen Bedarf überlassen worden waren und die sich in der Grafschaft des Grafen Hermann befinden, zu erneuern und wiederherzustellen, d.h. den Zoll bei der Kirche des heiligen Hippolyt, des hervorragenden Märtyrers, für die Lebensmittel der dort Gott strebsam dienenden Sanktimonialen. Wir stimmen dieser Bitte zu und haben den schon erwähnten Zoll dieses Ortes daselbst beständig versichert. Und damit diese Urkunde der Erneuerung fester verwirklicht wird, haben wir mit eigener Hand unten gezeichnet und befohlen, [sie] durch den Eindruck unseres Siegelrings zu befestigen.

Zeichen des unüberwindlichsten Herrn Otto (MF.), des erhabenen Kaisers.

Ich, Kanzler Egbert, habe statt des Erzkaplans Williges [dies] geprüft. (SI.) (SR.)

Gegeben an den 2. Iden des April [12.4.] im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 976 [977], Indiktion 4 [5], im 16. Jahr des Königtums Ottos, im 10. des Kaisertums; geschehen zu Ingelheim. [Buhlmann]

Originalurkunde in Latein mit irriger Datierung (Inkarnationsjahr: 976 statt 977; Indiktion: 4 statt 5). - MGH DOII 153; RhUB II 182.