Lexikonartikel: Württemberg

Württemberg

Ein Konrad von Württemberg wird 1092 erstmals urkundlich erwähnt. Von ihm leiten sich die im 12. Jh. auftauchenden württembergischen Grafen ab, die zunächst mit den Staufern, dann gegen sie (Schlacht bei Frankfurt am 5. August 1246) eine Landesherrschaft im Neckarraum und in Niederschwaben begründeten. Die Abwehr der Revindikationspolitik König Rudolfs von Habsburg (1273-1291), die Übertragung der schwäbischen Reichslandvogtei (1298) und der Thronstreit ab 1314 brachten einen weiteren Entwicklungsschub für die sich konsolidierende „Grafschaft Württemberg“ (1361). Württemberg griff jetzt auch in den Schwarzwälder Raum und ins Elsass über. Graf Eberhard II. (1344-1392) konnte sich gegen die südwestdeutschen Reichsstädte durchsetzen (Schlacht bei Döffingen, 23. August 1388), Eberhard III. (1392-1417) erzwang die Auflösung der Rittergesellschaft der Schlegler (1395), Eberhard IV. (1417-1419) erwarb durch Heirat Mömpelgard (1409). 1442 wurde die Württemberger Grafschaft in eine Stuttgarter und Uracher Linie geteilt, in der Folgezeit bemühten sich die jeweiligen Landstände um ein Miteinander der Landesteile, der Münsinger Vertrag (1482) beschloss die Wiedervereinigung Württembergs, die Voraussetzung für die 1495 erfolgte Erhebung Württembergs zum Herzogtum wurde. Die Regierungszeit Herzog Ulrichs I. (1498-1550) sah die Vertreibung des Fürsten durch den Schwäbischen Bund (1519), die habsburgische Besetzung Württembergs (1520-1534) sowie die Rückkehr Ulrichs und die Einführung der Reformation (1534/36). Von Letzterer betroffen war auch eine Reihe von zur württembergischen Landsässigkeit und Landstandschaft gekommenen Klöstern, die wie die Schwarzwaldklöster Hirsau und St. Georgen als katholische Mönchsgemeinschaften aufgehoben wurden.

Grafen, Herzöge

HbBWG 2, S.1-120; Köbler, S.736-739; LexMA 9, Sp.375ff; Stievermann, Landesherrschaft.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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