Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1101 August 3, Kaiserswerth:

Diplom Kaiser Heinrichs IV. - Wiederherstellung eines entfremdeten Gutes für das Kloster Prüm

Am 3. August 1101 urkundete, nachdem Kaiserswerth wohl über mehrere Jahrzehnte nicht mehr Aufenthaltsort des deutschen Herrschers gewesen war, dort in Anwesenheit vieler Großer, also auf einem Hoftag, Kaiser Heinrich IV. (1056-1106)  für das Eifelkloster Prüm, indem er diesem ein widerrechtlich entzogenes Gut unter Festsetzung gottesdienstlicher Leistungen wiederherstellte.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, durch göttliche Gnade begünstigt, [vom Namen her] dritter Kaiser der Römer und Augustus.

Allen unseren und Christi Getreuen, sowohl den zukünftigen wie den gegenwärtigen, wollen wir bekannt machen, dass wir hinsichtlich eines bestimmten Gutes, nämlich Pronsfeld, entschieden haben, dass wir dieses Gut, das von rechtmäßigen Besitzern der Prümer Kirche des heiligen Erlösers übertragen und durch Übergriffe ebendieser Kirche geraubt worden war, wiederherstellen. Eben jenes Gut mit Namen Pronsfeld hat ein gewisser Graf Bruno von Hengebach mit allem Zubehör, d.h. mit Hörigen beiderlei Geschlechts, beackertem und unbeackertem Land, Wegen und Pfaden, Weiden, Feldern, Wäldern, Jagden, stehenden und fließenden Gewässern, Mühlsteinen, Mühlen, Fischteichen, Sterbegeldern und Erträgen - so ausgedehnt und zu erweitern -, und mit allem erdenklichen Nutzen der Prümer Kirche des heiligen Erlösers fest übergeben unter der Bedingung, dass 4 Mansen mit den zwei Knechten Odilo und Stephan sogleich die Kirche zu ihrem Nutzen empfängt, das Übrige aber er selbst mit seiner Frau Mathilde zu deren Nutzen, solange sie leben, zurückerhält; und wenn die Ehefrau ihren Mann überlebt, so soll sie vor ihrem Tod zur Prümer Kirche gehen und - so wie von allen erwartet - dieser Kirche dieses Gut auch fest übertragen, so wie dies ihr Mann versichert hat. So hat sie es auch getan; nämlich nach dem Tod ihres Ehemanns übergab sie als Überlebende der Kirche das Gut. Nachdem sie gestorben war, ist sie ebendort im Kloster des heiligen Erlösers begraben worden. Lange Zeit haben daher die Äbte des Klosters jenes Gut ohne Widerspruch besessen, lange es behauptet; ein gewisser Graf Heinrich von Limburg drang jedoch dagegen, raubte es und besaß das, was ihm nicht gehörte, als sein Eigentum. Der Herr Abt Wolfram von Prüm unterrichtete uns daraufhin mit seinen Brüdern diesbezüglich; durch Barmherzigkeit bewegt, unternahmen wir, unterstützt durch den Zorn Gottes und durch das Urteil der Fürsten, einen Heereszug gegen den Grafen Heinrich, zerstörten eine seiner Burgen und zwangen ihn, gegenüber dieser Kirche Gottes und anderen, die er behelligt hatte, Abbitte zu leisten. Zuerst wurde er also in Köln in unserer Anwesenheit und der unseres Sohnes, des Königs Heinrich, durch das Urteil der Fürsten überführt, dann gab er das besagte Gut Pronsfeld, das er dem heiligen Erlöser geraubt hatte, gerechterweise in unsere Hand, in die des besagten Abts Wolfram und in die des Vogtes Bertolf zurück. Anwesend dabei waren diese unsere Fürsten: Erzbischof Egilbert von Trier, Erzbischof Friedrich von Köln, die Bischöfe Burchard von Münster, Wido von Osnabrück, Heinrich von Paderborn, Adalbero von Metz, Kuno von Worms, der Herzog Friedrich, der Markgrad Burchard, die Grafen Gerhard von Wassenberg, Gerhard von Jülich, Werner von Gruoninche, Adolf von Berg und viele andere unserer Fürsten. Dann, als wir von Köln zur Insel Kaiserwerth, zu unserem Hof, gelangt waren, weigerte sich derselbe Graf Heinrich in Kaiserswerth, das Gut, was er in Köln zurückgegeben hatte, nun zurückzugeben. Worauf wir veranlassten, dass sich die Fürsten und derselbe Heinrich um uns versammelten, und durch Urteil und Zeugnis der Fürsten urteilten, dass Heinrich das Gut, das er verweigerte, schon zurückgegeben hatte. Damit er dies niemals weiter leugnen konnte, veranlassten wir, dass er dieses Gut in unsere Hand und in die Hand des Abtes Wolfram und seines Vogtes Bertolf zurückgab, und zwar in Anwesenheit unseres Sohnes, des Königs Heinrich, und durch Beistand der Fürsten, d.h. der Bischöfe Burchard von Münster, Wido von Osnabrück, Kuno von Worms, Hezelo von Verona, des Herzogs Magnus, der Grafen Gerhard von Zutphen, Gerhard von Wassenberg, Dietrich von Tomburg, Adolf von Berg, Gerhard von Jülich, Werner von Gruonninge, Heinrich von Diez, des Bertolf, des Sohnes des Grafen und oben genannten Vogtes Bertolf, und vieler anderer unserer Getreuen. Dies haben wir gänzlich mit Gottes Hilfe vollbracht für die Gerechtigkeit, für unser Seelenheil und das unserer Angehörigen, unseres Großvaters Konrad und unseres Vaters Heinrich, der Kaiser, unserer Großmutter Gisela und unserer Mutter Agnes, unserer Frau Bertha, der Kaiserinnen, und für die Festigkeit unseres Kaisertums und des Königtums unseres Sohnes, des Königs Heinrich. Für diesen Ausgang und unsere Mühe hat uns derselbe Abt Wolfram versprochen und angefragt, in dieser Urkunde niederzuschreiben, dass er selbst nun und seine Nachfolger sich verpflichten, tägliche Gebete mit den Brüdern für uns durchzuführen, solange wir leben, und insbesondere am Jahrestag unserer Einsetzung in das Königtum - das sind die 16. Kalenden des August [17.7.] - Messen, Gebete und für die Brüder eine Mahlzeit abzuhalten und fünfzig Arme zu speisen sowie am Tag unserer Einsetzung in das Kaisertum - das sind die 2. Kalenden des April [31.3.] - Messen, Gebete und für die Brüder eine Mahlzeit abzuhalten und fünfzig Arme zu speisen und ebenso am Tag der Einsetzung unseres Sohnes, des Königs Heinrich, in das Königtum - das ist Epiphanias des Herrn [6.1.] - Messen, Gebete und für die Brüder eine Mahlzeit abzuhalten und fünfzig Arme zu speisen. Nachdem aber wir von diesem Leben gegangen sind, ich und mein Sohn, König Heinrich, halten sie an jedem Jahrestag meines Todes Messen, Gebete und für die Brüder eine Mahlzeit ab für mein Seelenheil, speisen 300 Arme und kleiden 30 Arme, und an jedem Jahrestag des Todes unseres Sohnes, des Königs Heinrich, halten sie Messen, Gebete und für die Brüder eine Mahlzeit ab für dessen Seelenheil, speisen fünfzig Arme und kleiden 12 Arme. Dies setzen wir auch fest, dass keine Person oder der Kaiser oder der König oder dieser Abt es wagen möge, dieses Gut einem anderen anzuvertrauen oder auf irgendeine Weise den Brüdern der Prümer Kirche zu entfremden; und wenn irgendwer es wagt, soll er dem Hass Gottes und aller seiner Heiligen verfallen. Damit dies in Ewigkeit fest und unverrückbar bestehen bleibt, haben wir befohlen, diese so unterschriebene und - wie unten zu sehen - mit eigener Hand befestigte Urkunde durch den Eindruck unseres Siegels zu kennzeichnen.

Zeichen des Herrn Heinrich, des dritten Kaisers der Römer. (M.) (SMP.)

Im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1101, Indiktion 9, im 48. Jahr aber der Einsetzung des Herrn Heinrich III., des Kaisers der Römer und Augustus, im 46. aber im Königtum, im 18. jedoch im Kaisertum, gegeben an den 3. Nonen des August [3.8.]; geschehen selig in Kaiserswerth im Namen des Herrn (Jesus). Amen. [Buhlmann]

Lateinische Abschrift des 12. Jahrhunderts; Pergament. - DHIV 471.