Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1203 Juni 13, Kaiserswerth:

Urkunde Erzbischof Adolfs I. von Köln - Steuer des Klosters Meer für den Hof Wollesdorp

Bei einem Aufenthalt Erzbischof Adolfs I. in Kaiserswerth urkundete der Kölner Kirchenleiter für das Kloster Meer betreffend die Höhe einer Steuer des klösterlichen Hofes Wollesdorp.

Adolf, durch die Gnade Gottes Erzbischof der heiligen Kölner Kirche. Es sei allen Christgläubigen bekannt, dass wir die Aufmerksamkeit auf die Frömmigkeit der in der Kirche von Meer Gott dienenden Armen Christi gerichtet und für deren Schadloshaltung Vorsorge getroffen haben. Wir befreien daher den Hof Wollesdorp, der zu dieser Kirche gehört, von aller ungebührender Besteuerung und setzen fest, dass im Rahmen unserer zu erhebenden Steuer nicht mehr als der Dienst [in Höhe] von 18 Pfennigen erhoben werden darf. Hingegen darf dieses Recht, was bis jetzt galt, weder von uns noch von unseren Nachfolgern beeinträchtigt werden. Damit dies also gültig bleibt und unveränderlich, haben wir veranlasst, das vorlie-gende Schriftstück aufzuschreiben und durch unser Siegel zu befestigen. Die Zeugen waren: Kaplan Gottfried, Kanoniker Gottfried von St. Andreas, Leo von (Kaisers-) Werth, Notar Ekbert, Vogt Hermann von Köln und viele andere mehr. Verhandelt [wurde dies] im Jahr der Fleischwerdung des Herrn eintausend 203. Gegeben [wurde dies] an den Iden des Juni [13.6.] in (Kaisers-) Werth. [Buhlmann]

Lateinische Abschrift aus dem 17. Jahrhundert, notariell beglaubigt. - Knipping, Ungedruckte Urkunden I 27, REK II 1631.