Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1212 September 5, Würzburg:

Diplom Kaiser Ottos IV. - Vogtei für das Zisterzienserkloster Bildhausen

Der Thronstreit zwischen Staufern und Welfen trat in eine neue Phase, als der Staufer Friedrich (II., 1198/1212-1250), Sohn Kaiser Heinrichs VI. (1190-1197) und König von Sizilien, Deutschland erreichte und seine Anhänger um sich scharte. Nachdem er vor Friedrich zurückweichen musste, übertrug Kaiser Otto IV. (1198-1215/18) bei seinem Aufenthalt in Würzburg die Vogtei für das Zisterzienserkloster Bildhausen (bei Münnerstadt) an den Grafen Poppo VII. von Henneberg (†1245). Die Urkundenübergabe geschah dabei durch den Kaiserswerther Propst Johannes (1212, v.1220), den Nachfolger Propst Dietrichs. Als familiaris ("Geistlicher des Herrn Kaiser") stand Johannes - erinnert sei ebenso an den Kanoniker Stefan von Minden und Kaiserswerth (1204, 1206 und 1207) - bei Otto IV. zeitweise in Diensten (1212, 1213).

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Otto IV., durch deren Gnade Kaiser der Römer und allzeit Mehrer des Reiches. Weil der Gott liebenswerte und den Menschen ehr-würdige und uns besonders liebe Zisterzienserorden und dessen im Reich errichtete Klöster sich frei von dem Joch der Vögte und besonders im Schutz der kaiserlichen Majestät befinden, ist es recht, dass wir uns für deren Sicherheit und Ruhe umso sorgfältiger einsetzen, je mehr dies die Notwendigkeit schlechter Zeiten erfordert. Und wir handeln wegen deren beständiger Gebete bei Gott und hoffen und wünschen, sie aufmerksamer zu unterstützen. Daher erwägen wir die Rücksichtslosigkeiten, die heute das Kloster Bildhausen, das gelegen ist im Bistum Würzburg, erleidet von Menschen, die es ohne Rücksicht auf Gott nach ihrem eigenen Wunsch beschweren. Weil die Brüder dieses Klosters zu unserem Schutz eilten und bei uns Empörung auslösten, vertrauen wir diese Brüder und das Kloster selbst und alles, was dazu gehört, dem Schutz und der Verteidigung unseres geliebten Getreuen, Graf Poppo von Henneberg, statt uns an. Zur größeren Sicherheit aber dieses ehrwürdigen Ortes bitten wir den besagten Grafen und befehlen durch unsere kaiserliche Autorität den adligen Männern und Getreuen Manegold von Wildberg, Konrad von Trimberg, Heinrich von Sternberg und Albert von Lichtenberg, Helfer für diesen Ort zu sein. Wir erkennen auch an und wollen, dass den Zukünftigen und Gegenwärtigen bekannt sei, dass es weder unserem Vorhaben entspricht noch angeht, dass dem besagten Grafen oder den anderen besagten Adligen durch unsere kaiserliche Bewilligung ein Vogteirecht über dieses Kloster und dessen Zubehör entstehe. Wenn dies dort geschehen sollte, ist es diesen [Mönchen] gestattet, einen anderen Beschützer oder andere Beschützer zu erbitten, und uns steht es frei, diesen oder diese gemäß unserem Wunsch und nach Bedarf auszutauschen. Und damit das Gedächtnis an unsere Bestimmung zu jeder Zeit erhalten und gültig bleibt, haben wir befohlen, das vorliegende Schriftstück durch unser Siegel zu befestigen. Die Zeugen dieser Sache sind: Herzog Otto von Meranien, Pfalzgraf Rabodo von Wittelsbach, Graf Meinhard von Görtz, Gerlach von Büdingen, Ludwig von Stolberg, Heinrich von Ravensburg, Otto von Sletene, Dietrich von Salzburg, Richard von Mosbach und dessen Bruder Albert. Gegeben durch die Hand des Propstes Johannes von (Kaisers-) Werth, des Geistlichen des Herrn Kaiser. Zeichen des unbesiegbarsten Herrn Kaiser Otto IV. (M.)

Verhandelt wurde dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1200 zwölf in Würzburg an den Nonen des September [5.9.] im 13. Jahr unseres Königtums, im 4. aber des Kaisertums. [Buhlmann]

Lateinische Abschrift aus dem 15. Jahrhundert. - MB 31,1 Nr.251; RI OIV 487.