Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1220 [April]:

Pfründenstiftung des Kaiserswerther Propstes Philipp

Die Pfründenstiftung des Kaiserswerther Propstes Philipp wurde dann noch vom Trierer Erzbischof Dietrich II. von Wied (1212-1242), der ja für Rheinbrohl zuständig war, genehmigt

m Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Ich, Dietrich, durch die Gnade Gottes Erzbischof von Trier, allen Christgläubigen, die das vorliegende Schriftstück sehen werden, auf ewig. Weil wir aus dem uns auferlegten Amt heraus angehalten werden, allen notleidenden Gottesfürchtigen durch Rat und Tat die Hand unserer Wohltätigkeit auszustrecken, sind wir endlich angespornt, den Notwendigkeiten und nicht zuletzt den Vorteilen der Kirchen und Konvente geneigter entgegenzukommen, von denen wir wissen, dass sie beständig den Dienst an Gott leisten. Daher erwarten die Brüder der (Kaisers-) Werther Kirche in Anbetracht der Dürftigkeit ihrer Pfründen von uns das Heilmittel der Vermehrung, um Gott freier zu dienen. Auf Bitten und Drängen des Propstes Philipp von (Kaisers-) Werth, der dieser Kirche die Kirche in (Rhein-) Brohl mit dem Patronatsrecht zuordnete, was ihm gehörte, waren wir barmherzig und haben mit Zustimmung des geliebten Sohnes, des Archidiakons Arnold von Trier, insgesamt durch das Recht des Erzbischofs und des Archidiakons auf ewig diesen [Kanonikern] zugestanden den Weinzehnten in der Pfarrei (Rhein-) Brohl, den der Dekan Engelbert als Pfarrer dort besitzt, zur Vermehrung ihrer Pfründen und unter der Bedingung, dass wer auch immer Dekan von (Kaisers-) Werth ist oder wer von den Brüdern den Dekan vertritt, wenn Notwendigkeit besteht, von seinem Konvent auf die Kirche von (Rhein-) Brohl präsentiert und durch den Archidiakon eingekleidet wird und so einen Fuder Wein empfängt. Davon und von den anderen Einkünften des Dekanats, die diesbezüglich ausreichen, behält er selbst das nach seinem durch Erzbischof und Archidiakon bewilligten Recht. Propst und Konvent zugleich sind gemäß der bis jetzt beachteten Gewohnheit von dieser Leistung nicht ausgeschlossen. Der ganze übrige Ertrag, den einst der Pfarrer in (Rhein-) Brohl zu empfangen gewohnt war, außer dem Fuder Wein kommt aber dem gesamten Bedarf der Brüder gänzlich zugute. Der (Kaisers-) Werther Konvent aber wird unser solcherart gestiftetes Jahr-gedächtnis und das unseres geliebten Archidiakons Arnold von Trier fromm jedes Jahr feiern. Damit aber niemand diese Wohltat der Frömmigkeit zu erschüttern wagt, haben wir veranlasst, die vorliegende Urkunde durch den Eindruck unseres Siegels und nicht zuletzt [des Siegels] des oben genannten Archidiakons zu befestigen.

Geschehen ist dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn tausendzweihundertzwanzig. Die Zeugen sind diese: Abt Johannes, Kämmerer Hermann Luniacensis, Propst Konrad, Dekan Gilbert, Werner de Guntraum, Jakob Lenberg, Meister Adam, Kanoniker von St. Florin in Koblenz; der Protonotar Ulrich, Anselm, der Kaplan des Erzbischofs, und viele andere mehr. [Buhlmann]

Lateinische Abschrift im frühneuzeitlichen Rheinbrohler Kopiar. - UB Kw 30.

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