Lexikonartikel: Freiheit, römische Freiheit

Freiheit, römische Freiheit

Im Mittelpunkt der Gregorianischen Kirchenreform (11./12. Jh.) stand die „Freiheit der Kirche“ (libertas ecclesie) von weltlichen Einflüssen. Die Kirchenreformer meinten damit ihren Kampf gegen Simonie und Laieninvestitur, insbesondere im Investiturstreit zwischen Papsttum und deutschem Königtum (1075-1122). Vielfach, gerade in Schwaben, stand der Adel auf Seiten der Kirchenreformer, brachte ihm doch das Hinausdrängen des Königtums aus der Reichskirche wichtige Vorteile. Da war zuvorderst die Vogtei über die benediktinischen Reformklöster, die den Stifterfamilien und ihren Nachfolgern zustand. Zwar besaßen Klöster wie St. Georgen oder St. Peter die sog. „römische Freiheit“ (libertas Romana), verfügten also bei Unterstellung unter die römische Kirche über die freie Abts- und Vogtwahl, doch bestand das Institut der Klostervogtei für diese Mönchsgemeinschaften weiter. Nicht mehr der König war der klösterliche Schutzherr, sondern die adlige (Stifter-) Familie, die zudem viel wirksamer Schutz, aber auch Herrschaft und Kontrolle über das Kloster ausüben konnte. Damit war der Weg der Reformklöster in die spätmittelalterliche Abhängigkeit weltlicher Landesherren zumeist vorgezeichnet.

HbBWG 2, S.548-562; Schreiber, Kurie und Kloster.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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