Quellen zur Geschichte Gerresheims

1383 Mai 24:

Belehnung der Stiftsfrau Justina mit Gütern

Der vorliegende Ausschnitt aus einem frühneuzeitlichen Güterverzeichnis belegt gut den Zusammenhang zwischen stiftischem Grundbesitz und der Bepfründung Gerresheimer Stiftsdamen. Eine Pfründe (Präbende) sicherte dabei den Unterhalt einer Stiftsdame und war im späten Mittelalter ein mit Grundbesitz oder Einkünften ausgestattetes Kirchenamt. Die Präbende fiel nach dem Tod oder dem (eventuell durch Heirat bedingten) Ausscheiden der Stiftsdame (theoretisch) wieder an die Gerresheimer Kirche zurück und konnte neu vergeben werden. Hier ist es eine ansonsten unbekannte Stiftsdame mit Namen Justina, die mit den Gütern "tzom Haena" ausgestattet wurde. Die gemeinsame Vergabe der Güter durch die Gerresheimer Stiftsdamen und Kanoniker soll in diesem Zusammenhang auch noch erwähnt werden und weiter, dass die Pfründenvergabe einer Aufnahme der Justina in den Kreis der vollberechtigten Stiftsdamen entsprach. Eine doppelte Bepfründung sollte eigentlich ausgeschlossen werden, doch besaß z.B. der Kölner Erzbischof das Recht, einzelne Präbenden an ihm genehme Personen zu vergeben, ohne diesen Grundsatz zu beachten. Nicht vergessen sollte man, dass viele Stiftsdamen neben der Pfründe über Privatbesitz verfügten. Die Bepfründung der weiblichen Stiftsinsassen gilt synonym auch für die Präbenden von Gerresheimer Kanonikern.

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Abschrift in einem Güterverzeichnis aus der Mitte des 16. Jahrhunderts. - Roden, Quellen zur älteren Geschichte, Tl.II, S.16f, Nr.65.