Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1225 Februar 6, Rom (Lateran):

Schutzurkunde Papst Honorius' III.

Die Pfarreien, die inkorporierten Kirchen und die Zehntrechte sowie die Verbrüderung mit anderen Kirchen kennzeichnen die vielfältigen Bindungen des Kaiserswerther Stifts innerhalb der mittelalterlichen Kirche. Die nachstehende, durch Papst Honorius III. (1216-1227) ausgestellte Schutzurkunde für die Kanoniker, das Stift und den Stiftsbesitz (insbesondere Rheinbrohl) bestätigt dies.

Bischof Honorius, Knecht der Knechte Gottes, den teuren Söhnen, dem Dekan und dem Kapitel von (Kaisers-) Werth Gruß und apostolischen Segen. Weil von uns erbeten wird, was gerecht und ehrenhaft ist, fordert sowohl die Kraft der Rechtschaffenheit als auch die Ordnung der Vernunft, dass dies durch die Sorge unseres Amtes zur erhöhten Pflicht geführt wird. Deshalb stellen wir, teure Söhne in Gott, gemäß der an uns gerichteten Bitten eure Leute und den Ort, an dem ihr euch in göttlichem Gehorsam hingebt, mit allen Gütern, die gegenwärtig vernünftigerweise dazugehören oder die in Zukunft auf gerechte Art und Weise mit Gottes Hilfe erworben werden, unter unseren Schutz und den des seligen Petrus. Besonders aber versichern wir durch die apostolische Autorität euch und durch euch eurer Kirche die Kirche in Rheinbrohl mit ihrem Besitz, gleichwie ihr diese mit Recht, kanonisch und friedlich besitzt, und bekräftigen dies durch den Schutz dieser Urkunde. Keinem Menschen nämlich darf es erlaubt sein, dieses Schriftstück unseres Schutzes und unserer Versicherung zu entkräften oder durch verletzende Verwegenheit zu übertreten.

Gegeben im Lateran, an den 8. Iden des Februar [6.2.], im 9. Jahr unseres Pontifikats. (B.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde, besiegelt; Pergament. - UB Kw 35.