Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1241 August 23:

Prozess zwischen Kloster Zennewijnen und Ritter Volpert von Lek

Kanoniker des Xantener Stifts wurden zu einem Prozess zwischen dem Kloster Zennewijnen (südlich Tiel) und dem Ritter Volpert von Lek hinzugezogen, u.a. um Zeugen anzuhören (1240/41). Es galt die Ansprüche des Klosters gegen den Ritter zu überprüfen, weiter Rezesse (Beschlüsse, Gerichtsbeschlüsse, Protokolle der Beschlüsse) zu sichten und zu verabschieden, so dass ein kontinuierlicher Verlauf des Gerichtsverfahrens gewährleistet war.

Gerichtsurteil: Im Jahr des Herrn 1240 am Freitag nach Lätare [30.3.] vor uns, Ludwig, dem Kellner und Bevollmächtigten der Kirche der heiligen Maria in Zennewijnen, auf der einen Seite und Dietrich Vrothe, dem Bevollmächtigten des Ritters Volpert von Lek, auf der ande-ren. Dietrich bemerkte, dass er [Volpert] und seine Herrschaft nichts von allem schulden, was im Konventsbuch [des Klosters] aufgeführt ist. Am selben Tag wurden offengelegt die Rechtsinstrumente des Rezesses vom nächst vorhergehenden [Verhandlungs-] Tag, worüber bei gewissen Abschnitten Uneinigkeit herrschte. Von daher wurden mit Zustimmung der Parteien Zuhörer aus Xanten hinzugezogen: Meister Bruno und der Kellner Gerlach, damit sie vor uns die Zeugen anhören über die Widersprüche in den Rechtsinstrumenten und über alles, was im Konventsbüchlein gefordert ist und was die Kirche prüfen will. [Buhlmann]

Der weitere Verlauf des Prozesses (1241) fand u.a. in Anwesenheit des Kaiserswerther Propstes Hermann, den Kaplan des Kölner Erzbischofs, statt, wie der nachstehende Rezess vom 23. August 1241 zeigt:

Dies ist der Rezess: Vor uns, H[einrich] von Herpenrode und dem Meister Gunther, Xantener Kanonikern, im Jahr des Herrn 1241 am Vortag des heiligen Apostels Bartholomäus [23.8.], dem Propst von Zennewijnen für sein Kloster, dem Volpert von Lek für sich, wurde uns über-geben die Stellungnahmen des Klosters; darüber hinaus hörten wir die Zeugen, die sie noch beibringen konnten. Und dies war die erste Untersuchung zwischen den Parteien. Wir haben die Parteien zur zweiten Untersuchung am Vortag der Kreuzerhöhung [13.9.] einbestellt. Dazu hat der besagte V[olpert] versprochen, seine Stellungnahmen abzugeben und Zeugen beizubringen, weil er am ersten Tag keine hatte.

Geschehen ist dies, während anwesend waren Propst Hermann von (Kaisers-) Werth und unsere Mitkanoniker, unser Scholaster Sibodo und andere mehr, im Kapitel unserer Kirche ohne Berücksichtigung sowohl der Personen als auch der Aussagen der Zeugen. (SP.D). [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunden; die Siegel sind verloren gegangen. - OB Utrecht I 948, II 971.