Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1225 September 24, Kaiserwerth:

Diplom König Heinrichs (VII.)

Am 7. September 1225 war König Heinrich (VII.) (1220-1235), von Worms kommend, noch in Speyer gewesen; er fuhr danach rheinabwärts und erreichte die Kaiserswerther Pfalz, wo er in der letzten Septemberwoche nachzuweisen ist. Am 24. September bestimmte der König - in Fortsetzung von am 28. Dezember 1224 in Bern durch Fürstenurteil beschlossenen Sanktionen -, dass die gegen den Erzbischof Gerhard von Besançon (1221-1225) aufrührerischen Bürger nicht nur keine Unterstützung, sondern Behinderung erfahren sollten. Zu beachten ist, dass der junge König noch unter Vormundschaft war (bis 1228) und der Kölner Erzbischof Engelbert I. der Heilige (1216-1225) die Regentschaft in Deutschland ausübte.

Heinrich, durch die Gnade Gottes König der Römer und allzeit Mehrer des Reiches, allen Baronen, Dienstleuten und Getreuen unseres Reiches, die das vorliegende Schriftstück se-hen werden, seine Gnade und alles Gute. Wir glauben, dass eurer Gesamtheit nicht verborgen bleiben soll, dass die Bürger von Besançon unseren ehrwürdigen Fürsten, den Erzbischof von Besançon, nicht ohne Verachtung der göttlichen und unserer Majestät aus der Stadt Besançon vertrieben und sich Zusammenschlüsse, eine Verfassung und Bündnisse gegeben haben. Wir wollen daher nicht, dass die Vertreibung unseres Fürsten ungestraft bleibt oder die oben angeführten [Zusammenschlüsse] bestehen bleiben, insbesondere weil gegen sie die Fürsten auf unserem Hoftag in Bern diesbezüglich ein gemeinsames Urteil gefällt haben. Wir weisen eure Liebe an, indem wir euch eifrig bitten und befehlen, dass ihr den besagten Bürgern, die wir als ungehorsam und rebellisch gegenüber dem Reich betrachten, keine Vergünstigung oder Hilfe angedeihen lasst, sondern nach so entzogener Unterstützung weder ihnen Zugang zu eurem Land noch von diesem Lieferungen an Lebensmitteln oder andere Hilfen gewährt.

Gegeben in [(Kaisers-) Werth] an den 8. Kalenden des Oktober [24.9.], Indiktion 14. [Buhlmann]

Lateinische Urkunde, abschriftlich überliefert; in der Urkundenabschrift steht für "(Kaisers-) Werth" die Bezeichnung "Verden", doch ergibt sich die Zuordnung zu Kaiserswerth aus dem Königsitinerar und aus der folgenden Urkunde vom 27. September 1225. - HB II,2, S.856; RI H(VII) 3984.