Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

[1232] März 8, Soest:

Urkunde des Kölner Erzbischofs Heinrich I.

Im Frühjahr des Jahres 1232 begleitete der Kaiserswerther Propst Hermann den Kölner Erzbischof Heinrich I. von Molenark nach Soest in den Vorort des kölnischen Herzogtums Westfalen. Dort trat der Propst mehrfach als Urkundenzeuge in Erscheinung. Eine erste Urkunde beinhaltet die Übertragung von Kirchenzehnten an das um 1170 gegründete Prämonstratenserkloster Wedinghausen zum Gedächtnis an den Erzbischof.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, durch die Gnade Gottes Erzbischof der heiligen Kölner Kirche, allen Christgläubigen auf ewig Heil in beiden [dies- und jenseitigem] Leben. Damit wir die Kirchen unserer Diözese unversehrt bewahren, besonders die, die sich um den Rückkauf der Zehnten bemühen, machen wir den Gegenwärtigen und den Zukünftigen bekannt, dass der adlige Mann Hermann von Rüdenberg, unser Getreuer, den Zehnten in Lenole, Oeventrop, Dinschede und Glösingen und 6 Schillinge [Ertrag] aus der Ablösung gewisser Häuser in den besagten Orten mit den zugehörenden [Zehnt-] Anteilen in unsere Hände insgesamt übergeben hat, die wir wegen der Frömmigkeit des besagten Hermann und mit Zustimmung seiner rechtskräftig dies erhaltenden Erben zum Gedächtnis an uns der Kirche der seligen Maria und des heiligen Laurentius in Wedinghausen geschenkt haben zu ewigem Besitz. Damit aber diese Schenkung gültig und unveränderlich bleibt, haben wir veranlasst, das vorliegende Schriftstück darüber aufzuschreiben und durch die Befestigung unseres Siegels zu versichern. Wir befehlen unter der Fessel des Kirchenbanns, dass dieses [Schriftstück] unverletzlich beachtet wird. Gegeben in Soest im Jahr der Gnade 1231 [1232], Indiktion fünf, an der Oktav der Iden des März [8.3.] im siebten Jahr unseres Pontifikats, während Papst Gregor IX. dem heiligen römischen Stuhl vorstand, der unbesiegteste Kaiser der Römer Friedrich [II.] regierte und dessen berühmter Sohn, König Heinrich [(VII.)]. Als Zeugen waren dabei: Propst Heinrich von St. Severin, Propst Gottfried in Soest, Propst Hermann vom heiligen Suitbert in (Kaisers-) Werth, Graf Gottfried von Arnsberg und dessen Sohn Gottfried, Adolf von der Mark und Adolf von Dassel, Grafen, Meier Gozwin von Soest, Truchsess Albert von Lippe, Rutger von Borbenne, Albert von Horthe, Wilhelm von Ole und andere Männer guten Leumunds mehr. (SP.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde; besiegelt mit dem Siegel des Erzbischofs. Die Differenz beim Ausstellungsjahr (1232) ergibt sich aus der damaligen Verwendung des Annuntiationsstils (Jahresbeginn am 25. März, dem Festtag Mariä Verkündigung) bei der Datierung von Urkunden. - SEIBERTZ, Urkundenbuch Westfalen, Bd.1, S.245, Nr.191; WfUB VII 385; REK III 750.