Lexikonartikel: Manegold von Berg

Manegold von Berg

Als Beispiel für einen machtbewussten, vielfach seiner Karriere verpflichteten Kirchenmann, auch als Beispiel für die Verschränkung von hochmittelalterlicher Adelsherrschaft und (Adels-) Kirche soll der St. Georgener Abt Manegold von Berg (1169-n.1194/94) dienen. Manegold, der jüngste Sohn des oberschwäbischen Grafen Diepold von Berg (†1161/66) und der Gisela von Andechs (†n.1160?), war für eine geistliche Karriere bestimmt. In jungen Jahren wurde er Mönch, dann Abt von St. Georgen, wo er im Tennenbacher Güterstreit (1180-1187) die Besitzrechte des Schwarzwaldklosters verteidigte und mehrere Papstprivilegien erlangte, u.a. die Bestätigung von römischer Freiheit und Besitz am 26. März 1179 oder das Recht des Pontifikaliengebrauchs am 31. Oktober 1184. Zudem erhielt Manegold die Leitung des österreichischen Klosters Kremsmünster (1183-1206), doch war er hier nicht unumstritten. Er wurde Abt im bayerischen Tegernsee (1190-1206) und gab nach 1193/94 die St. Georgener Abtswürde auf. Im Jahr 1197 beteiligte er sich am Kreuzzug ins Heilige Land, 1206 wurde er zum Bischof von Passau (1206-1215) gewählt. Vor dem Hintergrund der stauferfreundlichen Haltung der Grafen von Berg entfaltete Manegold mehrfach reichspolitische Aktivitäten und traf mit den Königen Heinrich VI. (1190-1197), Philipp von Schwaben (1198-1208), Otto IV. (1198-1215) und Friedrich II. (1212-1250) zusammen. Als Bischof war er am territorialen Ausbau seines Bistums interessiert; auch die Stadt Passau ließ er neu befestigen (1209). Manegold von Berg starb am 9. Juni 1215 in Wien.

Buhlmann, Manegold; Buhlmann, Manegold: Quellen und Regesten; Buhlmann, Papsturkunde; WürttUB II 416.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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