Lexikonartikel: Urkunde

Urkunde

Eine Urkunde ist ein in bestimmten Formen (Protokoll, Kontext, Eschatokoll) gehaltenes Schriftstück, dem ein Rechtsakt zugrunde liegt. Es gibt Königs- (Diplom), Papst- und Privaturkunden, Urkundenaussteller und -empfänger, Urkunden werden besiegelt. Im Rahmen der mittelalterlichen Benediktinerklöster des Schwarzwalds sind es besonders Güterübertragungen (Schenkung, Kauf, Tausch) im Bereich der klösterlichen Grundherrschaft und Privilegien(bestätigungen) (von König, Papst oder Bischof), die aus dem Mittelalter überliefert sind. Gerade die päpstlichen und königlichen Privilegierungen wie die römische Freiheit für Reformklöster oder die Immunität für Reichsklöster begründeten (gewollte) Abhängigkeiten vom Papst bzw. deutschen König (päpstlicher Schutz, Reichskloster), die die Verfassung der jeweiligen Mönchsgemeinschaft stark bestimmten. 

Auch eine Vielzahl von Privaturkunden ist im Umfeld der benediktinischen Schwarzwaldklöster überliefert, so z.B. über 1000 zumeist originale Textstücke des Klosters St. Blasien aus dem 13. und 14. Jh., betreffend Gütertransaktionen und Bestätigung von Rechten, abgefasst in Latein, ab dem endenden 13. Jh. auch in Deutsch, durch Mönche und klösterliche Beauftragte, besiegelt mit dem Abts- und Konventssiegel.

Müller, Privaturkunden; UB StBlasien.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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