Lexikonartikel: Prior, Priorat

Prior, Priorat

Der Prior war: 1) in der Ämterhierarchie der mittelalterlichen Benediktinerklöster der Zweite nach dem Abt, dessen Stellvertreter, zuständig für die inneren und äußeren Angelegenheiten des Klosters, u.a. für die geistliche Aufsicht über die Mönche; 2) der Vorsteher eines Klosters, das nicht Abtei war, also nicht von einem Abt geleitet wurde. Ein Kloster, dem ein Prior vorsteht, heißt Priorat.

Amt und Stellung des Priors fanden in der vom Kloster Cluny ausgehenden Reformbewegung eine Aufwertung. So sind Prioren auch im Zusammenhang mit dem Kloster Hirsau belegt: Nach der Klostergründung von 1084/85 leitete der Prior Heinrich (1084-1087) das Kloster St. Georgen, 1086 wurde er Abt. Das Kloster St. Georgen besaß seit Abt Theoger (1088-1119), ehemals Prior des Hirsauer Priorats Reichenbach, eine Anzahl von Prioraten, (kleine) Männer- und Frauenklöster in Schwaben und im Elsass. Die Priorate hingen also von der Mutterabtei mehr oder weniger stark juristisch und/oder wirtschaftlich ab und hatten beschränkte Rechte, wobei die Intensität der Abhängigkeit im Verlauf des Mittelalters durchaus schwankte, i.Allg. nachließ. Von diesen Prioraten sind zu unterscheiden die Frauenkommunitäten, hinsichtlich derer ein Kloster das Recht der Seelsorge besaß.

Lanczkowski, Lexikon, S.208f; LexMA 7, Sp.215-218; Schwaiger, Mönchtum, S.368.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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