Lexikonartikel: Gebetsverbrüderung

Gebetsverbrüderung

Über das einzelne Kloster hinaus weist die Gebetsverbrüderung (societas fraternitatis), die die Mönche verschiedener Klöster miteinander vereinigte. Die überklösterliche Gebetsgemeinschaft war für das Totengedenken (memoria) für die verstorbenen Mönche der miteinander verbundenen Klöster zuständig und hatte im Rahmen der vom burgundischen Kloster Cluny ausgehenden Reformbewegung neue Impulse erhalten (wie z.B. den Allerseelentag). So waren gerade die hochmittelalterlichen Reformklöster durch Gebetsverbrüderungen und Verbrüderungsverträge verbunden. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien erwähnt: a) der Verbrüderungsvertrag zwischen St. Blasien und der Reichenau (1086/88), b) die „Hirsauer“ Verträge zwischen St. Blasien auf der einen, Hirsau, Allerheiligen, St. Georgen und Petershausen auf der anderen Seite, zwischen Hirsau und Allerheiligen, zwischen Allerheiligen und Petershausen (ca.1090), c) der Vertrag zwischen St. Blasien und Einsiedeln (1080/90er-Jahre), d) Einträge St. Georgener Mönche und Äbte im Alpirsbacher und Zwiefalter Nekrolog (1133, 12. Jh.), e) die St. Galler Gebetsverbrüderung u.a. mit Ettenheimmünster, St. Georgen und St. Trudpert (13. Jh., 1. Drittel). Die Gebetsverpflichtungen schlugen sich in Verbrüderungslisten und Nekrologien (Namenverzeichnisse Verstorbener in Kalenderform) nieder.

Geuenich, Verbrüderungsverträge; MGH Necrol. I, S.260, 327; Müller, Necrologium Alpirsbachense, S.226ff; Schwaiger, Mönchtum, S.219, 328f; Ochsenbein, St. Gallen, S.92f.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

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