Quellen zur Geschichte Gerresheims

[1208-1212]:

Überlassung der Pfarrkirche Sonnborn an den Propst von Gräfrath

Der Kölner Erzbischof Dietrich I. (1208-1212) bestätigt die Überlassung der Pfarrkirche (Wuppertal-) Sonnborn an den Propst von Gräfrath durch Äbtissin und Konvent der Gerresheimer Frauengemeinschaft.

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Dietrich, begünstigt durch göttliche Gnade, Erzbischof der heiligen Kölner Kirche, allen Christgläubigen Heil auf ewig. Da uns ja die Sorge um das bischöfliche Amt ermahnt, dass wir fromme Wünsche und gut gemeinte Vorschläge begrüßen sollen, damit wir diesen [Wünschen] unsere Zustimmung erteilen mögen, gehört es sich für uns von daher, dass zur Kenntnis aller, sowohl der Gegenwärtigen als auch der Zukünftigen, gelange, dass die Herrin Gertrud, Äbtissin in Gerresheim, mit ihrem Konvent auf unsere Bitten hin und unter sorgfältiger Ermahnung die Kirche in Sonnborn, deren Patronat zu ihrem Stift zu Recht gehört, dem Propst in Gräfrath und dessen Nachfolgern auf ewig übergibt derart, dass der an jenem Ort [Sonnborn] einzusetzende Propst durch die Äbtissin in Gerresheim dem Erzdiakon jenes Ortes vorgestellt wird, unbeschadet aller Rechte des Erzdiakons. Der Propst an jenem Ort zahlt zur Unterstützung der Pfründen der Stiftsfrauen jedes Jahr achtzehn Malter Weizen Gerresheimer Maß, die zu gleichen Teilen an die Brüder und Schwestern verteilt werden müssen. Diese Einsetzung gilt aber nicht allein für den gegenwärtig durch die Äbtissin einzusetzenden Propst, wie wir gesagt haben, sondern zu jeder Zeit in der Zukunft. Wenn aber der Propst des Ortes [Gräfrath] stirbt, folgt der, der ihm nachfolgt, auf dieselbe Weise und mit Hilfe der Äbtissin in Kirche und Seelsorge, so dass keine Last die Äbtissin oder deren Konvent beschwert. Weil es aber oft geschieht, dass durch den Rat schlechter Menschen oder durch das Übel der Menschen selbst das, was sie durch Gnade empfangen haben, durch Gewalt oder Verletzung der Nächsten in Unrecht verwandelt wird, wollen wir also und setzen fest zum Schutz der Gerresheimer Kirche, dass - sollte es versäumt werden, die besagte Abgabe innerhalb von Jahresfrist zu zahlen - der Propst selbst auch durch die Kirche sich von der jetzigen Gunst und allem Recht trennt, damit er wieder eingesetzt werde, und dass die ganze oben genannte Bewilligung voll und ganz an die Gerresheimer Kirche zurückgeht. Damit daher dies gültig und fest bestehen bleibt, haben wir beschlossen, dass wer auch immer gedankenlos diese Übereinkunft verletzt, er sich der Autorität des allmächtigen Gottes und seiner frommen Mutter und aller Heiligen sowie unserer Verfluchung unterwerfen muss. Die Zeugen dieser Sache sind: Dechantin Frideridis, Kustodin Jutta, Gertrud, Guda, Irmintrud, Jutta, Sophia, Geva, Clementia, Lutgardis, Bertradis, Mabilia, Fridesuindis, Fridelindis, Gertrud, Jutta, Jutta, Clementia, Frideradis, Bertradis, Demudis, Beatrix, Berta, Clementia, Jutta, Hermann, Arnold, Dietrich, Gottfried. [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde ohne Datum. Die hier vorgenommene Datierung der Urkunde auf die Jahre 1208-1212 ergibt sich aus den Regierungszeiten des Kölner Erzbischofs Dietrich I. (1208-1212) und der Gerresheimer Äbtissin Gertrud (I.) (1200-1212). - NrhUB II 54.