Quellen zur Geschichte Gerresheims

1231, [Gerresheim]:

Gütertausch zwischen dem Gerresheimer Frauenstift und dem Kloster Saarn

Der Kölner Erzbischof Heinrich I. von Molenark (1225-1238) bestätigt einen Gütertausch der Gerresheimer Frauengemeinschaft mit dem Kloster (Mülheim-) Saarn. Zeugen der Tauschurkunde im Umfeld des Kölner Erzbischofs waren geistliche Personen, allen voran Kanoniker des Kaiserswerther Stifts sowie die Äbtissin, die Stiftsfrauen und die Stiftskanoniker aus Gerresheim.

(+) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, durch die Gnade Gottes Erzbischof der heiligen Kölner Kirche, allen, die die vorliegende Urkunde sehen werden, auf ewig. Weil wir gemäß den Aposteln den Zustand aller Kirchen unserer Diözese verbessern wollen, müssen wir endlich die an uns herangetragenen Wünsche voranbringen, um die Kirchen zu fördern. Durch diese Erwägung bewegt, bringen wir daher zur Kenntnis sowohl der Gegenwärtigen als auch der Zukünftigen, [das Folgende]: weil die Äbtissin und der Konvent der Aula der heiligen Maria des Zisterzienserordens in Saarn wegen der Unfruchtbarkeit der Äcker, die sie dort besaßen, auf Grund der Entfernung der Höfe und der Erträge und auf Grund vieler anderer Unbequemlichkeiten einen geeigneten Ort dort nicht haben, sind sie wegen der Übersiedlung und um Gebäude, Unterkünfte und die Kirche von Neuem zu errichten hinsichtlich ihres Hofes in Genserath, der vom Neusser Bürger Sibert und seiner Ehefrau Gisela geschenkt wurde, sowie die Äbtissin und der Konvent von Gerresheim bezüglich des Gutes Eppinghoven, gelegen diesseits der Erft, mit einer Mühle und anderem Zubehör, nach reiflicher Erwägung und durch Vermittlung guter Menschen darin übereingekommen, dass sie mit Zustimmung beider Kapitel und auf Intervention unserer Autorität hin den Hof mit dem Gut gegenseitig tauschen unter der auferlegten Übereinkunft, dass das, was auch immer der Konvent von Gerresheim an jährlichen Zins und anderen Einnahmen von dem Gut und der Mühle [in] Eppinghoven gewöhnlicherweise hat, er auf ewig ganz [und] ohne irgendeine Ausnahme vom Hof Genserath in Ruhe besitzen, einnehmen und bezahlt bekommen soll. Mit Zustimmung des Kapitels der Aula der heiligen Maria kommt hinzu, dass der Hof der Aula der heiligen Maria in [Lücke] Mindereinnahmen ausgleicht, wenn hinsichtlich des Hofes Genserath irgendein Streit beginnt, so dass der Konvent von Gerresheim eine Minderung seiner Rechte erleidet. Außerdem hat das besagte Kapitel von Gerresheim dem oft genannten Konvent zugestanden einen weiteren Hof, jenseits der Erft gelegen, mit einer jährlichen Einnahme von 18 Maltern Weizen und 6 [Maltern] Hafer zu dauerndem Recht als Besitz. Damit aber das Angeordnete in Ruhe auf ewig bestehen bleibt, haben sich beide Kapitel in voller Bruderschaft gegenseitig verbunden, und als Zeichen der Verbundenheit wird der Konvent der Aula der heiligen Maria einen Altar zu Ehren des heiligen Hippolyt in seiner Kirche stiften und dort jährlich der Mitschwestern gedenken. Weil aber der besagte Tausch und die Vereinbarung zur Befestigung des oben Gesagten sowohl gültig als auch festgefügt gemacht werden sollen, bekräftigen wir mit andauerndem Bann diese, um irgendwelche Streitigkeiten zu vermeiden, durch die Befestigung des vorliegenden Schriftstücks, durch die Kennzeichnung mit unserem Siegel und nicht zuletzt durch die Unterschrift der Zeugen, die dabei gewesen waren. Die Zeugen dieser Sache waren: Dekan Leo, Gottschalk, Alexander, Kanoniker von Kaiserswerth, die Herrin Guda, Äbtissin, ihre Schwester Clementia, die Kustodin Geva, der Pfarrer Dietrich, Dietrich, Konrad, Gottfried, Kanoniker, und der ganze Konvent in Gerresheim, Dietrich von Eller, Cratho, der Meier Antonius, der Meier Albero und viele andere mehr. Geschehen ist dies im Jahr des Herrn 1231, Indiktion 4. [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde. Da "der ganze Konvent in Gerresheim" Teil der Zeugengruppe gewesen war, ist das Stift Gerresheim als Ort der Urkundenausstellung zu vermuten. - NrhUB II 176.