Quellen zur Geschichte Gerresheims

1292 September 24, Köln:

Bestätigung des Gerresheimer Zolls

König Adolf von Nassau (1292-1298) bestätigt den Gerresheimer Zoll und inseriert dazu in seinem Diplom die diesbezüglichen Urkunden seiner Vorgänger Otto II. (973-983) vom 12. April 977 und Heinrich II. (1002-1024) vom 11. September 1019.

Adolf, durch die Gnade Gottes Römischer König und allzeit Mehrer des Reiches, allen Getreuen des Heiligen Römischen Reiches, die diese Zeilen sehen, seinen Dank und alles Gute. Wir haben aufgrund der Anwesenden zur Kenntnis euch aller gebracht, dass die ehrwürdigen und frommen Personen [Lücke], die Äbtissin und der Konvent des Klosters in Gerresheim, von unserer Hoheit erlangt haben, die unterhalb geschriebenen Privilegien zu erneuern und zu bestätigen, die - uneingeschränkt und unverdächtig - von unseren Vorgängern, den Römischen Kaisern Otto und Heinrich, ihrem Kloster gegeben und gewährt wurden [und] deren Inhalt so beschaffen ist: [Inserierung der Urkunde Ottos II. zum Gerresheimer Zoll:] Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Otto, durch göttliche Gnade, Kaiser und Augustus. Alle unsere Getreuen, die gegenwärtigen wie die zukünftigen, mögen erfahren, dass der durch die Gnade Gottes ehrwürdige Erzbischof Warinus der heiligen Kirche Köln zu unserer Majestät gekommen ist und gefordert hat, dass wir befehlen mögen, gewisse Besitzstände, die von unseren Vorfahren von alters her den Mägden Gottes für den täglichen Bedarf überlassen worden waren und die sich in der Grafschaft des Grafen Hermann befinden, zu erneuern und wiederherzustellen, d.h. den Zoll bei der Kirche des heiligen Hippolyt, des hervorragenden Märtyrers, für die Lebensmittel der dort Gott strebsam dienenden Sanktimonialen. Wir stimmen dieser Bitte zu und haben den schon erwähnten Zoll dieses Ortes daselbst beständig versichert. Und damit diese Urkunde der Erneuerung fester verwirklicht wird, haben wir mit eigener Hand unten gezeichnet und befohlen, [sie] durch den Eindruck unseres Siegelrings zu befestigen. Zeichen des unüberwindlichsten Herrn Otto (MF.), des erhabenen Kaisers. Ich, Kanzler Egbert, habe statt des Erzkaplans Williges [dies] geprüft. (SI.) (SR.) Gegeben an den 2. Iden des April im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 976 [977], Indiktion 4 [5], im 16. Jahr des Königtums Ottos, im 10. des Kaisertums; geschehen zu Ingelheim. [Inserierung der Urkunde Heinrichs II. zum Gerresheimer Zoll:] (C.) Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Heinrich, durch göttliche Gnade begünstigt, Kaiser der Römer und Augustus. Wenn wir mit frommem Denken auf die Vorteile der Kirchen Gottes achten, glauben wir fest [daran], dass uns der Lohn ewiger Vergeltung erreichen wird. Daher soll allen unseren und Christi Getreuen bekannt werden, dass der durch die Gnade Gottes ehrwürdige Erzbischof Heribert der heiligen Kirche Köln zu unserer Majestät gekommen ist und erbeten hat, dass wir befehlen mögen, gewisse Besitzstände, die von unseren Vorfahren von alters her den Mägden Gottes für den täglichen Bedarf überlassen worden waren und die sich in der Grafschaft des Grafen Hermann befinden, zu erneuern und wiederherzustellen, d.h. den Zoll bei der Kirche des heiligen Hippolyt, des hervorragenden Märtyrers, für den Lebensunterhalt der dort Gott dienenden Insassen. Wir stimmen dieser Bitte zu und haben den schon erwähnten Zoll der zuvor genannten Kirche den dort Christus dienenden Schwestern durch unsere königliche und kaiserliche Gewalt zu Eigentum übergeben und gewährt. Und damit diese unsere Urkunde der Schenkung und Gewährung fest und unverrückbar zu aller Zeit fortdauert, haben wir dieses hier abgefasste Schriftstück mit eigener Hand bekräftigt und befohlen, es durch den Eindruck unseres Siegels zu kennzeichnen. Zeichen des unüberwindlichsten Herrn Heinrich (MF.), des erhabenen Kaisers der Römer. Ich, Kanzler Gunther, habe anstelle des Erzkaplans Erkenbald dies geprüft. (SI.) Gegeben an den 5. Iden des Juli, im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1019, im 17. Jahr des regierenden Herrn Heinrich, des erhabenen Kaisers, im 6. Jahr des Kaisertums; geschehen zu Köln; selig und amen. Wir, Adolf, der zuvor erwähnte Römische König, haben uns den demütigen Bitten der Äbtissin und des Konvents des Klosters in Gerresheim gnädig zugeneigt und billigen die erwähnten Privilegien in allen ihren Teilen, erneuern und bestätigen [sie] durch königliche Autorität. Zum Zeugnis dessen haben wir angeordnet, das vorliegende Schriftstück alsdann abzufassen und durch das Siegel unse-rer Majestät zu befestigen.

Gegeben zu Köln, an den 7. Kalenden des Oktober [24.9.], Indiktion 6, im Jahr 1292, das ist im ersten Jahr unseres Königtums. [Buhlmann]

Originalurkunde in Latein. - NrhUB II 928.