Quellen zur Geschichte Gerresheims

[1212-1232 bzw. 14. Jahrhundert]:

Heberegister der Gerresheimer Frauengemeinschaft

Ein umfangreiches, in die Amtszeit der Äbtissin Guda (1212-1232) zurückreichendes Heberegister gibt Auskunft über Besitz und Einkünfte der Gerresheimer Grundherrschaft im hohen Mittelalter. Danach besaß das Stift zwölf Fronhöfe, wobei drei der Äbtissin, die restlichen neun dem Konvent (als Gemeinschaft der Stiftsfrauen; Kapitel) zugeordnet waren. Die Fronhöfe der Äbtissin waren der Viehhof in Gerresheim, ein Hof in (Duisburg-) Rheinheim und der Mintarder Hof (bei Essen-Kettwig), Höfe des Konvents der Derner Hof bei Gerresheim, (Düsseldorf-) Hubbelrath, (Wuppertal-) Sonnborn, (Ratingen-) Hösel, Erkrath, Eppinghoven (bei Neuss), Keldenich (bei Wesseling), ein weiterer Hof in Rheinheim und Gyffertheim (nicht genau zu lokalisieren, aber bei Dinslaken gelegen). Den eigenbewirtschafteten Fronhöfen mit ihrem Salland waren eine Anzahl von Bauernstellen des Leihelands untergeordnet. Äbhängige Bauern bewirtschafteten mit ihren Familien diese Hufen, von denen das Stift insgesamt 264 besaß. Oberhof aller Fronhöfe war der Derner Hof; hier kamen also die Abgaben für das Stift zusammen. Es ergibt sich somit das Bild einer für die früh- und hochmittelalterliche Grundherrschaft typischen Villikationsverfassung, die über Hufen, Fronhöfe und Oberhof den weit verstreuten Gerresheimer Besitz entlang des Niederrheins und im niederbergischen Raum organisieren half. Die Verwaltung der Fronhöfe lag dabei in den Händen der Meier (villici), die für die an bestimmten Tagen anfallenden Frondienste, die Eintreibung der Abgaben und deren Weiterleitung an den Grundherrn zuständig waren. Das Heberegister informiert darüber hinaus noch über die Erträge der Linzer Weinberge, die der Äbtissin zustehen, oder über das Gewandhausin Gerresheim, das die Äbtissin Guda für sechzehn Mark gekauft hatte. Der letzte Abschnitt des Heberegisters, ein mittelniederdeutscher Nachtrag des 14. Jahrhunderts, behandelt "der Jungfrauen Zoll in Gerresheim" und gibt damit eingehend Auskunft über die Zollbestimmungen.

[1.] Es sei der gesamten Bruderschaft unseres Konvents in Gerresheim bekannt gemacht, dass die Herrin Guda, die ehrwürdige Äbtissin, veranlasst hat, die Abgaben unserer Kirche aufzuschreiben, damit sie nicht der Vergessenheit anheimfallen. Vier Leistungen im Jahr dienen den Klerikern und den Stiftsfrauen, [und zwar] am Geburtstag des Herrn [25.12.], am Tag der Weihe unseres Stifts [29.9.], am heiligen Tag des Osterfestes, am Tag des heiligen Märtyrers Hippolyt [13.8.]. Erstens werden am Tag des heiligen Märtyrers Hippolyt für den Dienst von Erkrath gegeben vier Hammel, zwei von [Solingen-] Burg, zwei von der Brücke, zwei von [Wuppertal-] Sonnborn, fünf Hühner und fünfzehn Eier und zwei Maß Milch nach dem Maß, das heindelinch [hendelink; ein Gefäß für Flüssigkeiten] genannt wird. Der Hof [Ratingen-] Hösel [gibt] ein Schaf und fünf Hühner und fünfzehn Eier und zwei Maß Milch. Der Hof Mickelenscheit [unbekannt bei Mettmann] [gibt] ein Schaf und fünfzehn Eier und zwei Maß Milch. Der Hof Eppinghoven [linksrheinisch, südlich von Neuss] [gibt] ein Schaf und ein gutes Schwein – dieses wird „Dienst-schwein“ genannt – und fünf Hühner und fünfzehn Eier und zwei Maß Milch und 12 Pfennige für das Met. [Düsseldorf-] Hubbelrath [gibt] fünf Hühner und fünfzehn Eier und zwei Maß Milch. Der Meier von Dern [ehemals De] [gibt] ein Schaf und ein gutes Schwein - dieses wird "Dienst-schwein" genannt - und fünf Hühner und fünfzehn Eier und zwei Maß Milch und 12 Pfennige für das Met. [Düsseldorf-] Hubbelrath [gibt] fünf] Hubbelrath [gibt] fünf Hühner und fünfzehn Eier und zwei Maß Milch. Der Meier von Dern [ehemals Dernerhof bei Gerresheim] [gibt] zwei große Schweine am Fest des Hippolyt, von denen halvenhertten [?] gegeben wird, und fünf] gegeben wird, und fünf Schafe und fünf Hühner sowie fünfzehn Eier und zwei Maß Milch und alles Notwendige wie Eier, Pfeffer, Zimt und zu jedem beliebigen Dienst eine Metzen [Maß] Salz und dem Bäcker für das Brot eine halbe Metze. Alle, die am zuvor erwähnten Fest Hühner, Eier und Milch geben, geben dasselbe an den anderen drei Festtagen. An jedem jener drei Feste, d.h. am Geburtstag des Herrn, zu Kirchweih und zu Ostern, wird der Hof Sonnborn ein Schwein geben, das hovetswin heißt, und Hösel ein ebenso gutes [Schwein] bei jedem beliebigen Fest. Dern [gibt] fünf ebenso gute Schweine zu jedem [Fest]. Von diesen Schweinen wird an jedem Fest die alincherde [?] gegeben.

[2.] Zwölf Höfe sind es, die zu unserer Kirche gehören. Von diesen gehören drei der Äbtissin und neun dem Konvent. Oberhof ist Dern, [Haupthöfe sind] [Düsseldorf-] Hubbelrath, [Wuppertal-] Sonnborn, Hösel, Erkrath, Eppinghoven, Keldenich [bei Köln-Wesseling], [Duisburg-] Rheinheim, Gyffertheim [bei Dinslaken]. Diese neun Höfe gehören dem Konvent, aber sie dienen dennoch kurze Zeit hindurch der Äbtissin. Der Meier von Hubbelrath wird der Äbtissin Mitte Mai fünf Schillinge und drei Pfennige geben und am Fest des Lambertus [17.9.] ebensoviel. D17.9.] ebensoviel. Die Hausgenossenschaft des Hofes zahlt diese Pfennige, und wenn etwas übrigbleibt, bekommt es der Meier. Der Meier in Hösel zahlt der Äbtissin vier Schillinge, der Meier in Sonnborn der Äbtissin zwei Schillinge. Von Rheinheim [gehen] fünf Schillinge an die Äbtissin. Der Hof in der Stadt [Gerresheim] [gibt] der Äbtissin fünf Schillinge. Diese Pfennige werden wekeloseer Düngung oder Abgaben für den Wochendienst] genannt und Mitte Februar bezahlt. Der Hof, der Viehhof heißt, Mintard und Rheinheim gehören alle drei jeweils der Äbtissin. Von diesen gibt die Äbtissin zum Jahrgedächtnis des heiligen Gerrich [5.11.] dem Konvent sechs Metzen besten Weizens, woraus sechsunddreißig Brote gemacht werden. Darüber hinaus gibt dann die Äbtissin sechsunddreißig Schoppen Wein und drei Schillinge und über dem Grab [des Gerrich] eine Kerze von einem halben Talent [Gewicht] - diese Kerze brennt von den Vigilien an und wird nicht gelöscht bis nach der Seelenmesse - und einen Pfennig für das Messopfer. Am selben Tag gibt die Äbtissin auch als Almosen für die Armen vier Metzen Getreide gemäß dem Maß des Hofes, zwei Metzen Erbsen und zehn Metzen Bier. Der Meier von Dern gibt am selben Tag zwei Metzen Getreide, eine Metze Erbsen und sechs Metzen Bier. Zum Jahrgedächtnis der heiligen Äbtissin Lantswind geben die Äbtissin und der vorgenannte Meier [soviel] wie am Tag des heiligen Gerrich. Ihr sollt wissen, dass kein Meier nach seinem Ermessen dies festsetzen darf, es sei denn durch Wahl und Beschluss des ganzen Konvents. Wenn aber irgendein Meier kommt, der nach der Gewohnheit eine unbesetzte Verwaltung für sich erbittet, ruft die Äbtissin alle Meier und die Hausgenossenschaft aller Höfe zu sich, damit sie vor ihr und für sie untereinander einen wählen, der Bescheid weiß und dem Konvent hinreichend genügt und der auch eine entsprechende Beziehung zur Gemeinschaft und zu den Angelegenheiten der Kirche hat. Wenn aber ein solcher und so geeigneter Mann, der dem Konvent genügt, nicht gefunden werden kann, so ist zu wissen, dass jede Äbtissin, weil sie auf Grund der Wahl des ganzen Konvents und durch die Vorausschau Gottes das Stift und die lenkende Leitung verdient hat, sich nicht dem entziehen kann, was sie dem Besitz wie dem Rat der anderen Verständigen schuldet, so dass nur kraft ihres Könnens der Konvent bestehen kann.

[3.] In Düssel [bei Erkrath] drei Schillinge und ei] drei Schillinge und einen Pfennig. In Vennhausen [bei Düsseldorf-Eller] drei Schillinge und einen Pfennig. In [Düsseldorf-] Eller fünfzehn Pfennige und einen Heller. In [Düsseldorf-] Wersten dreißig Pfennige Heller und eine Metze Hafer. In [Düsseldorf-] Holthausen sieben Schillinge und sechs Pfennige und drei Heller; vom Wald fünf Schillinge und einen Pfennig und zwei Metzen Hafer. Von einem in Bilk fünf Schillinge und einen Pfennig, einen Halbpfennig und zwei Metzen Hafer, von dem zweiten dort dreißig Pfennige, einen Heller und eine Metze Hafer, von dem dritten dort sieben Pfennige und einen Halbpfennig. Darüber hinaus zwei Pfennige. [In] Muolenchouven [unbekannt bei Düsseldorf-Bilk] dreißig Pfennige, einen Heller und eine Metze Hafer. Zum zweiten dort dasselbe. Zum dritten dort dreißig Pfennige und einen Heller. [In] Düsseldorf zwölf Pfennige. In [Düsseldorf-] Stockum dreißig Pfennige und einen Heller. Zum zweiten dort dasselbe. [In] [Düsseldorf-] Flingern dreißig Pfennige und einen Heller. [In] [Düsseldorf-] Derendorf zwei Schillinge und einen Heller. [In] Dellinghausen [bei Gerresheim] vier Schillinge. Darüber hinaus sechszehn Pfennige. Darüber hinaus drei Pfennige, zum zweiten dort zwölf Pfennige. [In] Püttdelle [bei Haan] fünf Schillinge und einen Pfennig. [In] Forst [bei Gerresheim] sieben Schillinge und fünf Heller. In Bruchhausen [bei Erkrath] dreißig Pfennige und einen Heller; zum zweiten dort zwei Schillinge, einen Heller und eine Metze Hafer. [In] [Düsseldorf-] Zeppenheim vier Schillinge, einen Pfennig und zwei Metzen Hafer; zum zweiten dort dreißig Pfennige, einen Heller und eine Metze Hafer. In [Neuss-] Holzheim zwei Schillinge. [In] [Ratingen-] Schwarzbach neun Pfennige; zum zweiten dort sechs Pfennige. [In] [Ratingen-] Lintorf sechs Pfennige. In Batdenberch [unbekannt bei Mettmann oder Ratingen] zwei Schillinge und einen Heller. [In] Buschhaus [bei Ratingen] zwei Schillinge, einen Pfennig und eine Metze Hafer. Zum zweiten dort zwanzig Pfennig, einen Heller und eine Metze Hafer. [In] Schellscheidt [bei Ratingen] sechs Pfennige. [In] Götzenberg [bei Ratingen-Homberg] dreißig Pfennige und einen Heller. [In] Thielbeke dreißig Pfennige und einen Heller. [In] Hasselbeck [bei Ratingen] fünfzehn Pfennige; zum zweiten dort drei Schillinge; zum dritten dort fünf Schillinge und einen Pfennig. Vom Straten(hof) [bei Düsseldorf-Hubbelrath] dreißig Pfennige und einen Heller; zum zweiten dort fünf Schillinge und einen Pfennig, zum dritten dort fünf Schillinge und einen Pfennig. [In] Roylfrode [Moschenhof, Hexhof, Jünxkeshof bei Gerresheim] zwölf Pfennige und einen Kreuzer, zum zweiten dort dreißig Pfennige, sieben Kreuzer und eine Metze Hafer. Darüber hinaus acht Pfennige und drei Heller; zum zweiten dort dreißig Pfennige, einen Heller und zwei Metzen Hafer. Dort acht Pfennige und drei Heller. Von den anderen Gütern fünfzehn Pfennige und einen Kreuzer. Zum zweiten dort drei Schillinge und einen Pfennig. [In] Ludenberg [bei Gerresheim] fünf Schillinge und einen Pfennig. Von der Herberge dreißig Pfennige und einen Heller. Von Dern sechs Schillinge und sechs Pfennige. [In] Bracht [Brachterhof bei Ratingen] dreißig Pfennige und einen Heller. Zum zweiten dort vier Schillinge. Zum dritten dort fünf Schillinge, einen Heller und zwei Metzen Hafer. [In] Altenbracht [bei Ra-tingen] dreißbei Ratingen] dreißig Pfennige, einen Heller und eine Metze Hafer. [In] Haan siebzehn Pfennige und einen Heller. [In] i>unbekannt bei Ratingen] fünf Schillinge und einen Pfennig. [In] Anger [bei Ratingen] sechs Schillinge und einen Pfennig. [In] Bellscheidt [bei Ratingen] vierzehn Pfennige und einen Heller. [In] Hasselbeck acht Pfennige. [In] Selbeck [bei Ratingen-Homberg] fünfzehn Pfennige. [In] Hülsbeck [bei Heiligenhaus] acht Pfennige. [In] Wo] acht Pfennige. [In] Woylfroyde achtzehn Pfennige, einen Halbpfennig und eine Metze Hafer. Zum zweiten dort drei Pfennige und eine Metze Hafer. Von Anger fünf Schillinge. [In] Herbeck [bei Wülfrath-Flandersbach] fünf Schillinge. [In] Woylfroyde sechs Pfennige. Eine Familie [in] Dern [gibt] dreißig Pfennige. Ludwig, der Bruder des Arnold, vier Pfennige. Gerlach, der Bruder des Arnold, vier Pfennige. Gerlach zwei Pfennige. Heidenreich, Mathilde und Bertha sechs Pfennige. Der Bäcker Sybodo sechs Pfennige.

[4.] Vom Berg zahlt man am Fest der heiligen Margarethe sieben Schillinge und sechs Pfennige. Am Fest des Andreas [30.11.] zehn Pfennige und sechs Pfennige. Am Fest des Hippolyt einen Widder im Wert von sechs Pfennigen. An Weihnachten ein Huhn. Zu Ostern achtzehn Eier. Darüber hinaus fünf und ein halbes Ei. Ein anderer zu Ostern fünf Schillinge und sechs Pfennige und achtzehn Eier. Heinrich Snavel zu Ostern sieben Schillinge und sechs Pfennige und achtzehn Eier und am Fest des Hippolyt einen Widder. Ein anderer zu Ostern sechs Pfennige und achtzehn Eier. Am Fest des Hippolyt einen Widder. Am Fest des Andreas drei Schillinge und sechs Pfennige und an den Bußtagen [vor Christi Himmelfahrt] zwölf Pfennige. Zu Weihnachten ein Huhn. Ein anderer dasselbe. Einer von fünfen zahlt jährlich zwölf Scheffel Malz am Fest des Remigius. Darüber hinaus gibt einer [jeweils] im zweiten Jahr ein Schwein oder sechs Pfennige. Der Meier entscheidet dies. Am Fest des heiligen Andreas zahlen die folgenden: Gernand sechs Pfennige und ein Heller, Rabbod von Elpe dreißig und einen Pfennig, Eberhard von Millrath dasselbe, Tirricus dasselbe, Franco dasselbe, Gunther von Falkenburg zwölf Pfennige und einen Halbpfennig, Gunther von Falkenberg dasselbe, Heinrich zwanzig Pfennige und einen Halbpfennig. Hartlieb von Brachhausen zwei Schillinge und einen Halbpfennig, Hartlieb dreißig und einen Pfennig, Eberhard von Feldhausen fünf Schillinge und einen Pfennig, Dietrich dort dasselbe, Wolbero von Teychusen vier Schillinge und einen Pfennig, Cratho drei Schillinge und sechs Pfennige, derselbe zwölf Pfennige. Im Tal achtzehn Pfennige. Jordan Crighusen fünfzehn Pfennige und einen Halbpfennig. Justacius von Bracken zwölf Pfennige. Am Fest des Martin zahlt Hartlieb von Uterenbeke fünf Schillinge, und er erhält einen Halbpfennig zurück. Heinrich von Ekenburc achtzehn Pfennige. Diese schicken vier Wagenladungen mit jenen von Dern und transportieren den Wein des Konvents. Nachdem der Wein im Keller eingelagert worden ist, bekommen sie vom Meier und vom Kellner einundzwanzig Krüge Wein. Wenn aber der Wein angeliefert ist, be-nachrichtigt der Meier von Dern den Pächter von Hubbelrath. Der Pächter benachrichtigt Harlivus von Selicheim, Harlivus aber teilt dies der Hofgenossenschaft vom Berg mit, die mit der Hofgenossenschaft von Dern zusammenkommt und den Wein übernimmt.

[5.] Gerhard "vom Scheidt" zahlt achtzehn Pfennige. Volkwin Gunrode dasselbe. Heithanreich von Kicenberch sieben Pfennige. Tirricus Scerping vom selben Hof achtzehn Pfennige. Sybod und Vromolt achtzehn Pfennige von Widerode. Hartmut vom Unradesberge zwölf Pfennige. Vom Acker, der bei der Linde ist, vier Pfennige. Vrowin von Lenne acht Pfennige. Gerhard "über dem Feld" sechs Pfennige. Gottschalk "über der Heide" sechs Pfennige. Walraf "vom Busch" zwölf Pfennige. Walpreit "vom Holz" zwölf Pfennige. Alebrand "über der Heide" zwölf Pfennige. Christina "vom Scheidt" achtzehn Pfennige. Wolbero von Culbeke sechs Pfennige. Hortwin "vom Holz" sechs Pfennige. Hemelrich "vom Stock" zwölf Pfennige. Gottschalk vom Steinbach achtzehn Pfennige. Hildegund "vom Holz" sechs Pfennige. Konrad "vom Bach" zwölf Pfennige. Bodelung "vom Holz" dreizehn Pfennige. Eckbert "vom Tal" zwölf Pfennige.

[6.] Werner von Wanbeck zahlt vier Schillinge weniger drei Pfennige. Wer-ner und Ergis dort dasselbe. Ergis dort dreißig Pfennige. Johannes dort dreißig Pfennige. Elias dort dreißig Pfennige. Macharius von Monheim dreißig Pfennige und drei Heller. Eberhard von Monheim zehn Pfennige und ein Halbpfennig. Johannes von Ekenghoven drei Schillinge und sechs Pfennige. Margarete von Curtenbrog siebzehn Pfennige. Sybod von Berghausen zwölf Pfennige. Bertram von Rheindorf drei Schillinge. Ruprecht Megse drei Schillinge. Herbreit Wanbeke zwanzig Pfennige. Hermann Bugele zehn Pfennige. Sybod Mergse dreizehn Pfennige. Darüber hinaus zahlt Walther von Eckenhofen drei Schillinge und sechs Pfennige. Dies wird dem Vogt des Hofes gegeben.

[7.] Konrad von [Duisburg-] Rahm vier Schillinge. Albero von Einbrungen fünfundzwanzig Pfennige. Winrich dort fünfundzwanzig Pfennig. Heinrich [in] Angerhausen zwanzig Pfennige. Werner von Medenfurt vier Pfennige. Hermann von [Duisburg-] Huckingen fünf Schillinge. Wilhelm von [Duisburg-] Mündelheim fünf Schillinge. Wilhelm von Mündelheim sechszehn Pfennige.

[8.] Tirricus [von] Schwafheim fünf Schillinge. Lambertus dort vier Schillinge. Tirricus [von] [Düsseldorf-Ober-] Kassel vier Schillinge. Hubolt [von] [Düsseldorf-] Stockum dreißig Pfennige. Ludolf [von] [Duisburg-] Asterlagen dreißig Pfennige. Tirricus [von] Tuttilsheym acht Pfennige. Bern [von] Winkelhausen zwölf Pfennige. Peregrin [von] [Duisburg-] Werthausen dreißig Pfennige. Konrad [von] Bletzheim dreißig Pfennige. Margareta [von] Walsheim fünf Schillinge. Tirricus [von] Ordorp drei Schillinge und sechs Pfennige. Am Hof [Duisburg-] Rheinhausen zehn Schillinge. Arnold Dugerode drei Pfennige. Von diesen [Einnahmen] werden dem Vogt des Hofes 4 Schillinge gegeben und jenen, die dem Hof vorstehen, zwölf Pfennige. Die Namen derer, die Liten des oben genannten Hofes [Ober-] Kassel sind, sind diese: Godestus, [einer aus] Duisburg, Terricus, Heinrich, Christina, Alog.

[9.] Konrad von Stenhornen vierunddreißig Pfennige. Heinrich [von] Schmittberg genauso viel. Konrad dort genauso viel. Heinrich [von] Stenhornen genauso viel. Heinrich in der Straße genauso viel. Thomas genauso viel. Macharius genauso viel. Albert [von] Dorp genauso viel. Wolbero genauso viel. Amilius [von] Dorp dreißig Pfennige. Aleidis im Tal einundzwanzig Pfennige. Johannes [von] Bruchhausen vierzehn. Vridelif neun Pfennige. Darüber hinaus lösen zehn Männer und Aleidis im Tal einzelne Rechte ab. Jeder von diesen zahlt am Samstag nach dem Walburgisfest [1.5.] sechs Pfennige, die wekelose heißen, und dies der Äbtissin. Nach diesem Tag nach vierzehn Nächten gibt einer von diesen dem Meier vier Pfennige. Am Samstag nach dem Fest des heiligen Lambert [17.9.] gibt einer von diesen wiederum der Äbtissin sechs Pfennige. Am zweiten Samstag [nach dem Lambertusfest] [gibt] einer ein Schwein oder acht Pfennige; der Meier wählt aus. In [jedem] zweiten Jahr schaffen sie eine Wagenladung Getreide nach Pier, und der Unterhalt wird ihnen gegeben. In jedem Jahr gibt jeder von ihnen als Zehnt und zwei Maß Hafer. Jährlich pflügt jeder von diesen vier Joch des [Haupt-] Hofes. Bei der Ernte mähen sie das Getreide, am dritten Tag mit zwei Helfern, und sie wie die zwei [Helfer] erhalten als Frühstück einen Käse und genügend Brot; sie trinken, was sie wollen. Am letzten Tag gibt man ihnen ein Frühstück und ein Mittagessen. Die, die Hafer mähen, erhalten zum Schluss ein Schaf und einen Pfennig oder zehn Pfennige. In jedem Jahr erhält einer von diesen fünfzig Büschel Hafer, soviel er an Hafer binden kann, und derselbe gibt dem Meier zwanzig Pfennige. Jeder von ihnen gibt als Zehnt jährlich sechszehn Maß Malz. Wenn das Werk getan ist, dient jeder von diesen einen [Tag] im Herbst, um entweder die Scheuen zu säubern oder um zu dreschen.

[10.] Aus Eppinghoven sind acht Männer, von denen jeder zwei Schillinge für ein Schwein vor dem Andreasfest. Hertwig [von] Ebdissendorp zwei Schillinge. Wolbero ebendort zwei Schillinge. Gerhard zwei Schillinge. Reinbern von Weiler zwei Schillinge. Gerhard zwei Schillinge. Hermann Bos von Wittert zwei Schillinge und der Junge von Weddinghoven zwei Schillinge. Gerlach auf dem Berg zwei Schillinge. Giselbert zwei Schillinge. Diese acht zahlen auch sechszehn Schillinge, die eine Hälfte am Freitag nach dem Fest der heiligen Gertrud [17.3.], den anderen Teil nach dem Fest des heiligen Johannes des Täufers [24.6.]. Jeder von diesen [gibt] jährlich sechseinhalb Maß Malz zur Pfingstoktav. Einem wird ein Maß erlassen im ersten Jahr, dem zweiten im zweiten Jahr und so weiter. Jeder von diesen bringt zwei Malter mit, damit ihnen Fährgeld und den Pferden Futter gegeben wird, oder statt des Mitbringens drei Pfennige und einen Halbpfennig. Darüber hinaus zahlt die Mühle [in] Hensuorde vierzehn Schillinge, sechs am Fest Johannes‘ des Täufers und acht nach Weihnachten. Die Mühle [in] Eppinghoven [zahlt] zwei Mark, eine am Fest des Remigius [1.10.], die andere am Fest Johannes‘ des Täufers. Dieselbe Mühle zahlt ein Schaf und ein Schwein am Fest des heiligen Hippolyt [13.8.] für den Dienst und zwölf Pfennige für den Metwein. Am Freitag nach dem Andreasfest zahlt Hadwig von Ginbrectinghusen drei Schillinge. Berwin ebendort drei Schillinge. Reinhard [in] Nievenheim zwanzig Pfennige. Derselbe Reinhard drei Schillinge und einen Pfennig. Folkwin [in] Nuinhusen fünf Schillinge. Konrad [von] Danne zwei Schillinge. Derselbe Konrad Mitte Mai einunddreißig Pfennige. Franko [in] Glene vier Schillinge. Tirricus "im Dorf" zwanzig Pfennige. Gottfried [in] [Neuss-] Büttgen zwanzig Pfennige. Erbtur Scremping dreißig Pfennige. Dietrich in Hamm dreißig Pfennige. Adam ebendort dreißig Pfennige. Heinrich [in] Elverich zwei Schillinge am Andreasfest und am Palmsonntag zwei Schillinge. Leonius [in] [Düsseldorf-Ober/Nieder-] Kassel zwei Schillinge. Gottfried ebendort zwei. Diploc von Oluisheim drei Schillinge am Martinsfest [11.11.]. Heinrich [in] Niehl dreieinhalb Schillinge. Gerhard zu Nieren fünf Schillinge und zwei Pfennige. [In] [Duisburg-] Wanheim fünfzehn Pfenn] Wanheim fünfzehn Pfennige. Winemar von Catheim acht Schillinge am Sonntag nach Mariä Reinigung [2.2.]. Sibret [in] Volcrode achtzehn Pfennige. Nach Epiphanias [6.1.] Ludolf Buscholt dreißig Pfennige. Zu Epiphanias Lendrat Wateloe fünfzehn Pfennige und Gottfried [in] Volkerode zehn Pfennige. Marsilius [in] [Neuss-] Holzheim dreißig Pfennige.

[11.] Ein gewisser Gottfried zahlt siebzehn Pfennige. Albrecht dreißig Pfennige. Gernand dreißig Pfennige. Rether dasselbe. Heinrich dasselbe. Albert zwölf Pfennige. Heinrich fünf Schillinge. Gottfried vier Schillinge. Heinrich dreißig Pfennige. Cratho zwei Schillinge. Heinrich von einem Gut zwei Schillinge, von dem anderen achtzehn Pfennige. Heidenreich achtzehn Pfennige. Harlif dreißig Pfennige. Bazo dreiundzwanzig Pfennige. Heinrich fünf Schillinge. Folmar zwölf Pfennige. Rodinger sechszehn Pfennige. Harlif zwölf Pfennige. Wezelo achtzehn Pfennige. Hildegund zwölf Pfennige. Wolbero [in] [Solingen-] Barl vier Schillinge. [In] Duisburg dreißig Pfennige. Heinrich drei Pfennige. Friedrich zwei Pfennige. Macharius fünf Pfennige und einen Halbpfennig. Eine Mühle acht Schillinge. Von der anderen Seite der Ruhr werden siebenundzwanzig Schillinge gezahlt. Darüber hinaus zahlen dreiundzwanzig Häuser den Hofzehnt, wovon der Meier das Dach der [Mülheim-] Mintarder Kirche decken muss.

[12.] Außerdem gibt es d[12.] Außerdem gibt es dort zwölf Männer, die nach einzelnem Recht zahlen. Am Samstag nach dem Fest des heiligen Martin jeder zwei Schillinge für das Schwein. Jeder im Februar vier Pfennige als wekelose der Äbtissin. Jeder in einem vierten Jahr ein Ferkel oder vier Pfennige, zehn Ferkel an den Meier, eins an den Stellvertreter, eins an die Zensualen. Im vierten Jahr zahlen sie als wingartscilling sechs Schillinge, davon [gehören] zwölf Pfennige dem Meier des Hofes. Jeder von ihnen [entrichtet] jährlich sechseinhalb Maß Malz. In einem vierten Jahr schicken sie am Fest des Lambert oder der Walburgis zwei Wagen nach Pier für das Getreide, und es wird ihnen das Fährgeld und ein Frühstück nach der Rückkehr gegeben und jedem Pferd fünf Bündel Hafer. Jährlich führen sie eine Wagenladung Gurte für Weinfässer; diese schneiden drei Männer aus Lintorf. Die, die einen Wagen führen, erhalten einen Pfennig. Jeder von ihnen pflügt jährlich zwei Joch, und jedes Pferd erhält [dabei] zwei Maß Hafer und fünf Bündel. Ähnlich, wenn sie Mist vom [Fron-] Hof herausfahren oder Brot und Fleisch zum Kloster bringen mit Wagen und Gespannen des Hofes. Sie umzäunen den Hof, wenn es nötig ist, damit die Ernte nicht zerstört wird vom Vieh des Hofes. Jeder führt zur Ernte eine Wagen-ladung Getreide, wenn sie auf dem Feld zusammengebracht wurde.

[13.] Wasmut [in] Ravensberg zahlt zwei Schillinge und einen Halbpfennig. Lubret sconlere drei Schillinge. Hildebrand [in] Tutilshoven sechs Pfennige und einen Halbpfennig. Folkwin [in] [Wuppertal-] Kronenberg dreizehn Pfennige. Gottfried [in] Wipperen einundzwanzig Pfennige. Gernand [in] Medebeke fünfzehn Pfennige und einen Halbpfennig. Ruzlif ebendort fünfzehn Pfennige und einen Halbpfennig. Lupo [in] [Haan-] Gruiten fünfzehn Pfennige und einen Halbpfennig. Helwig ebendort zwölf Pfennige und einen Halbpfennig. Tirricus [in] Lunechenbeke fünf Schillinge und einen Pfennig. Gerlach [in] Kirbeke fünf Schillinge und sieben Pfennige. Gertrud [in] Crutscede neunundzwanzig Pfennige. Der Acker [in] Lodenbrag gibt zwölf Pfennige. Vier [Leute, Mansen] sind es, die Dienst leisten; jeder [gibt] ein Schwein oder zwei Schillinge wie Harlif [in] Medebeke ein Schwein. Eberhard [in] Lunechenbeke ein Schwein. Harlif [in] Crutscede ein Schwein. Gernand [in] Medebeke und die vier anderen vorgenannten Mansen leisten jeweils in einem dritten Jahr für die Ferkel, die gefsuin genannt werden, vier Pfennige. Fünf Männer [leisten] in einem fünften Jahr jeweils zwölf Pfennige als wekelose. Für den wingartscilling zwölf Pfennige. Der [Fron-] Hof dreizehn Maß Malz. Jeder von den Fünf sechseinhalb Maß Malz. Jeder pflügt am Hof drei Tage, und jedem werden gegeben drei Brote und zwölf Heringe und den Pferden drei Maß Hafer. Die vorerwähnten fünf und zwei andere mähen am Hof jährlich sechs Tage innerhalb von drei Wochen, und sie bekommen ein Frühstück, je zweien einen Käse und genügend Brot und Getränke ähnlich. An einem Fleischtag erhalten die zwei zur Non ein Schaffleisch. Darüber hinaus werden ihnen gegeben Bündel Hafer, einen Malter [groß], und Gerste, einen halben [Malter groß]. Darüber hinaus gibt der Zehnt einer Manse von ihnen in dem Jahr, in dem einer der anderen ihn empfängt, zwei Pfennige. Der [Fron-] Hof und acht andere Mansen haben das Recht, Holz im Wald im Wechsel von drei Jahren zu schlagen und Schweine hineinzutreiben, aber dies mit Erlaubnis der Äbtissin und des Konvents. Der [Fron-] Hof kann vor den anderen [die Schweine in den Wald] für drei Tage hineintreiben. Darüber hinaus hat der Hof siebenunddreißig Häuserzehnte und den halben eines Hauses.

[14.] Wezelo [gibt] fünf[14.] Wezelo [gibt] fünf Schillinger Xantener Währung an Weihnachten. Wiselo am Michaelsfest sechs Schillinge seiner Währung. [In] Buslo drei Schillinge. [In] Bislich zwölf Pfennige. [In] Beche vier Schillinge. [In] Barl fünf Schillinge. [In] Orsoy zwei Schillinge. [In] Berche zwölf Pfennige. Hermann [in] Walaken drei Schillinge. [In] Hamm zwölf Pfennige. [In] Eppinghoven zwei Schillinge. [In] Bissen dreißig Pfennige für das Getreide. [In] Hückeshofen fünf Schillinge. [In] Nünninghoven [bei Dinslaken] fünf Schillinge. Nikolaus zwölf Pfennige [in] Berke. [Am Rand: Gyffertheim.]

[15.] Der Hof Viehhof zahlt zum Fest des Lambertus sechs Schillinge, die pirnerlose genannt werden. Die drei Höfe Mintard, Rheinheim und Viehhof zahlen in jedem Jahr fünf Schillinge, die wingartscilling heißen, nicht alle zugleich in jedem Jahr, sondern einzeln. Darüber hinaus werden in Kassel [Duisburg-Kasslerfeld] fünf Schillinge dem Meier gegeben. Außer diesen gibt die Äbtissin zehn Schillinge ihrem Meier, vier Schillinge für die Kuh, fünf Malter Getreide, fünf [Malter] Hafer und einen [Malter] Weizen sowie sechs Gänse, dreißig Käse und ein Talent Wachs. Weil der Meier leere Fässer zu den höher gelegenen Gegenden [zum mittelrheinischen Linz] führt und diese, damit gefüllt, wieder zurücknimmt, ernährt jener den Kaplan der Äbtissin oder einen Ritter mit zwei Pferden und seinen zwei Knechten. Dort [in Linz] gehören auch sieben Hufen, d.h. Morgen, dem [Fron-] Hof. Jeder von jenen, die diese besitzen, gibt der Äbtissin jährlich ein Maß Wein, und jene gibt diesen eins zurück. Von diesen Gütern legen die, die sie besitzen und darauf arbeiten, den dritten Teil zu ihrer Verwendung zurück, die anderen zwei Teile gehören von Rechts wegen der Äbtissin. Nachdem alles im Herbst erledigt ist, kommt die ganze Hausgenossenschaft des Hofes zusammen vor der Äbtissin, wenn sie da ist, wenn nicht, vor ihrem Meier, und der Bote des Hofes gibt alle an, die die verordneten Abgaben beim Anbau des Weins nicht zahlen. Die zu den Weinbergen gehörenden Pfänder besitzt die Äbtissin, das andere aber - Decken, Stroh, Futter und derartige Dinge - gehört dem Meier. Derselbe Hof gibt Mitte März vier Malter Weizenmehl und vier [Malter] Hafer. Mitte April einen Schinken oder drei Schillinge. Im Herbst einen Malter Weizen, einen Malter Weizenmehl und ein Maß Wein. Hingegen gibt jeder der sieben Höfe für die Weinberge zwei Wagenladungen Äste und vier Männer zum Arbeiten. Vor dem Fest des Johannes [24.6.] gibt jeder eine Wagenladung Holz zum Verbrennen, fünfzehn Schanzpfähle für einen Zaun, drei [Wagen-] Achsen, fünf Wagenladungen Mist, einen Reif für ein Fass, fünfzehn Bündel Stroh für das Dach, eine Decke, zwei Männer zur Weinlese und zwei Metzen Nahrung, zwei Männer zum Fortschaffen des Weins und zwei Hölzer in der Art von Balken und fünf andere Hölzer. Derselbe Meier dient den Küsterinnen gerecht in den Weinbergen und nimmt nichts vom Wein der Äbtissin an sich, sondern ist zufrieden mit dem Wein, der drancwin ["Tafelwein"?] genannt wird.

[16.] Am Festtag des heiligen Hippolyt werden in Gerresheim fünfzig Schillinge für das Wachs bezahlt. In Rheinheim und Kassel neun Schillinge. Am Geburtstag des Herrn sieben Schillinge in Pier [bei Jülich] für das Wachs. Von Kassel werden neun Schillinge für die Hufen bezahlt und sieben Schillinge in Pier.

[17.] Der Hof in Gerresheim zahlt achtzig Malter Weizen, siebenundsechzig Malter Hafer und dreiunddreißig Malter Gerste, sechs Malter Bohnen, sechs Malter Salz, sechs Malter Käse oder acht Schillinge. In einem Jahr fünfzehn Schweine und in dem anderen vierzehn, von denen jedes zwölf Pfennige wert ist, und vier mittelgroße Schweine, von denen jedes sechs Pfennige wert ist, und vier kleine Ferkel. Außerdem zahlt er in einem Jahr fünfundzwanzig Schafe und in dem anderen vierundzwanzig, von denen jedes sechs Pfennige wert ist, und vier Lämmchen, von denen jedes drei Pfennige wert ist; und in jedem Jahr [zahlt er] zehn Schillinge für das Fischen und fünf Malter Malz und fünfzehn Gänse und sechzig Hennen, sechshundert Eier, sechshundert Schälchen, sechzig Becher; und im Schaltjahr [zahlt er] zehn Ellen Leinen-tuch und eine Decke für ein Polster und im Februar fünf Schillinge für den Dienst und zwei Säcke und einen Kochkessel, ein Gefäß und Beile, soviel sie in der Küche für die Arbeit brauchen. Ist ein Beil beschädigt, so wird es vom Meier zurückgenommen, und er gibt ein anderes.

[18.] Christian und Rude[18.] Christian und Rudenger einen Malter Malz am Fest des heiligen Nikolaus [6.12.]. Albero von [Düsseldorf-] Eller einen Malter. Wilhelm von [Düsseldorf-] Himmelgeist einen. Heinrich von Buchen [?] einen. Heinrich von Sneidebruch einen. Ludolf von Haan einen.

[19.] Der Hof Rheinheim zahlt der Äbtissin zweiunddreißig Malter Weizen und zwei Malter Hafer, am Palmsonntag zwei Schillinge. Darüber hinaus gibt er drei Malter Gemüse und drei Malter Salz und drei Malter Käse und sechs gute Schweine und zwei mittlere Schweine und zwei Ferkel und sechs Schafe und zwei Lämmer und zehn Schillinge für die Fischereien und dreihundert Schälchen und dreihundert Eier, sechs Gänse, dreißig Hühner, dreißig Becher, zehn Ellen Leinentuch, eine Decke für ein Polster, zweieinhalb Malter Malz, einen Kochkessel, einen Sack, ein Beil, einen Topf.

[20.] Wezel von [Duisbur[20.] Wezel von [Duisburg-] Mündelheim drei Schillinge und einen Halbpfennig. Rether von Anger [bei Ratingen] drei Schillinge und einen Halbpfennig. Gerlach von Bergheim drei Schillinge und einen Halbpfennig. Gernand von Serm dreißig Pfennige und einen Halbpfennig. Sigewin von Blersheym dreißig Pfennige. Gerhard von Driuene dreißig Pfennige und einen Halbpfennig. Weinrich von Mündelheim zehn Pfennige. Konrad von Vischele zwölf Pfennige. Johannes [in] Hasselbeck [bei Heiligenhaus?] vier Pfennige. Hermann [in] Angern acht Pfennige. Heinrich. Alardus [in] Rheinheim achtzehn Pfennige. Berthold von Krefeld zwölf Pfennige. Hartwig von Ebdissendorp fünfzehn Pfennige. Wilhelm von Rheinheim zwei Schillinge für die Schweine, sechs Pfennige für das Leinen, zwei Pfennige für den [Fron-] Hof. Hartmann zwei Schillinge für die Schweine, sechs Pfennige für das Leinen. Gottfried dasselbe. Gerlach dasselbe.

[21.] Der Hof in Mintard gibt fünfzehn Malter Weizen und zehn [Malter] Roggen und dreißig [Malter] Hafer und drei [Malter] Gemüse und drei [Malter] Salz und drei Malter Käse, sechs Gänse, dreißig Hühner, dreihundert Eier, dreihundert Becher, dreihundert Schälchen, zehn Ellen Leinentuch, sechs Malter Malz, sechs gute Schweine, zwei mittlere [Schweine], zwei Ferkel, sechs Schafe, zwei Lämmer, zehn Schillinge für die Fischereien, eine Decke für ein Polster, einen Sack, ein Beil, einen Kochkessel, einen Topf. Am Hof Mintard. Ludolf von Molenbeke zwanzig Pfennige und einen Halbpfennig. Rudolf von Cuuut fünfzehn Pfennige und einen Halbpfennig und einen Malter Malz und fünf Pfennige von der wekelose und drei Pfennige und einen Halbpfennig, zwei Hühner. In einem vierten Jahr ein Ferkel oder drei Pfennige und einen Halbpfennig. [Im Jahr] nach einem vierten Jahr fünf Pfennige. Adolf vier Schillinge und zwei Hühner. Rutger in jedem Jahr vier Schillinge, danach zwölf Pfennige, danach zehn Pfennige, zwölfeinhalb Malter Malz, danach sieben Pfennige. In einem vierten Jahr zehn Pfennige wingartscilling und sieben Pfennige und zwei Hühner. Wienand, Heinrich, Ezeka, Heinrich, Adolf: Jeder von diesen fünf zahlt dasselbe wie Rutger. Gottfried Nuwehusman zahlt die Hälfte von jenen. Die Mühle vier Schillinge. [In] Hennenberg fünfzehn Pfennige und einen Halbpfennig und zwei Hühner und drei Halbpfennige. Von Ickten [bei Essen-Kettwig] drei Schillinge und sieben Pfennige. [In] Blarsuelt fünf Schillinge und einen Pfennig, ein anderer ebendort fünfzehn Pfennige und einen Halbpfennig. Albert zehn Pfennige und einen Halbpfennig. [In] Vogelbusch zwölf Hofmaß [hofsester] Hafer. Ebenso zahlt der Hof Mintard am Fest des heiligen Lambert drei Schillinge und sechs Pfennige für Schweine und fünf Schillinge für den Wein und am Fest des heiligen Andreas fünf Schillinge und sechs Pfennnige. Am nächsten [Fest-] Tag des heiligen Nikolaus fünf Schillinge und sechs Pfennnige. Am selben Tag zahlt eine Manse drei Schillinge und sechs Pfennige, eine andere fünfzehn Pfennige, eine andere fünfzehn Pfennige, eine andere fünfzehn Pfennige, eine andere zehn Pfennige. Nach der Fastenzeit zahlt derselbe Hof fünf Schillinge wekelose und Mitte Mai sechsundzwanzig Pfennige. Am Lambertfest die Mühle sechsundzwanzig Pfennige. Und am selben Tag gibt der vorgenannte Hof jedes Jahr dreißig Hühner.

[22.] Zum Fest des Andreas zahlt Gottschalk von Götzenberg zwei Schillinge, zu Cosmas und Damian [27.9.] zwei Schillinge. Zum selben Fest zahlt Gottfried von Rendorp zwölf Pfennige. Rutger sechs Pfennige. Winrich sechs Pfennige. Deren Güter sind in Schwarzbach gelegen.

[23.] Sibert von Buschhorn [zahlt] fünf Schillinge, sechs Pfennige, zwei Hühner und einen Pfennig Brot. Winrich von Schwarzbach dreiundzwanzig Pfennige. Berthold von Buschhaus sechs Pfennige. Heinrich von der Brücke zwölf Pfennige. [In] Heienbruch [bei Ratingen] zwanzig Pfennige. Leo [in] Crunbeke zwanzig Pfennige. Walwan [in] Rolfrode sechszehn Pfennige. Gottschalk [in] Crunbeke zehn Pfennige zum Jahrgedächtnis des Herrn Konrad. Und vier Höfe in Rheinheim.

[24.] Ebenso sind diese und andere Güter aufgeschrieben im Register der Dechantin, zugeordnet bestimmen Personen wie der Äbtissin, der Dechantin, der Kustodin und dem Pfarrer; von den Gütern bezahlen etliche Kurmede und werden zurückhaltend beansprucht, einige sind aber durch doppelten Zins belastet.

[25.] Ebenso schickt jeder [Fron-] Hof mehrmals im Jahr seinen Hofgeschworenen [iuratum hyemannum] zum ungebotenen Gericht, das Vogtgeding heißt, im Stift Gerresheim, um anzuklagen und zu urteilen hinsichtlich der Rechtstitel der Kirche und der Besitzungen der Höfe, die entfremdet und vernachlässigt werden gegen den Willen der Kirche und des Konvents.

[26.] Zehn sind es, die durch vollzogenen Tausch vom ganzen eigenen Recht, das sie hatten, zum Hof Hubbelrath kamen. Jeder von ihnen zahlt dem Meier am besagten Hof am Sonntag nach dem Lambertusfest dreißig Pfennige und am Sonntag nach dem Andreasfest. Ebenso zahlt jeder am Hof drei Schillinge dem Meier.

[27.] Wir, Guda, früher Äbtissin in Gerresheim, wünschen den Gegenwärtigen und den Zukünftigen bekannt zu machen, dass wir auf eigene Kosten zur Ehre unseres ehrwürdigen Schutzherrn, des heiligen Hippolyt, einen Mantel aus Seide, der außerhalb der [sonstigen] Arbeiten angefertigt wurde, im Wert von zwei und einer halben Mark hergestellt haben lassen sowie ein Messgewand, das aus Seide und Gold besteht, für fünf Mark, den Schmuck an den Seiten des Altars für sechs Schillinge und den Schrein über dem Altar für dreizehn Schillinge. Ebenso für den Fußboden des Stifts und die Halle zwei Mark in herbeigebrachten Lebensmitteln. Daneben haben wir ein beim Friedhof gelegenes Haus für neun Mark erworben, ein Haus, in dem Tuch verkauft wird, für sechzehn Mark. Bezüglich der Orgeln gaben wir elf Mark aus. Weil uns vom Trierer Erzbischof seligen Angedenkens [Dietrich II. von Wied] geholfen wurde, haben wir zum Nutzen unserer Kirche vier Mark ausgegeben. Für den Hof in Rheinheim haben wir außer anderen großen Arbeiten zwei Mark aufgewendet. Darüber hinaus gaben wir für den Schlafraum drei und eine halbe Mark aus und für zwei Mäntel über dem Altar fünfzehn Schilling. Für den Betrieb der Kirche gaben wir achtzehn Mark, eine Trinkschale und vieles andere, was hier nicht aufgeführt ist.

[28.] Es ist [wichtig] zu wissen, dass welcher Meier auch immer den Derner Hof verlässt, er dem Gerresheimer Konvent oder dem ihm folgenden Meier vier Pferde hinterlässt gemäß dem, was die Getreuen des Hofes, die „Hofmänner“ [hyen] genannt werden, als für den Pflug und das Pflügen genügend betrachten. Er hinterlässt dort ebenfalls zwei Milch spendende Kühe mit ihren zwei Kälbern gemäß dem, was diese Getreuen über diese Sache geurteilt und zutreffend entschieden haben. Ebenfalls ein Schwein, das zum Nutzen des Hofes verwendet werden kann. Ebenso eine Sau mit fünf Ferkeln, die acht Tage alt sind oder weniger. Außerdem hinterlässt er dort einen Hahn und zwei Hennen. Ebenso hinterlässt er dort zwei Pflüge und zwei Wagen; ein Wagen davon hat Achsen mit Blechen und seine Räder haben acht Speichen. Derselbe Wagen muss auch immer bereit stehen, damit er mit vier Pferden sogleich gezogen und geführt werden kann; und der andere Wagen wird ohne Zurüstung zurückgelassen. Auch der eiserne Pflug steht bereit und wird zurückgelassen, und der andere [Pflug] wird ohne Zurüstung zurückge-lassen. Auch soll der eine Wagen mit seinen Rädern bereit stehen, der andere ohne Räder. Auch sollen zwei crahe oder Schlegel dort zurückbleiben. Darüber hinaus soll ein Kochkessel solcher Größe dort zurückgelassen werden, dass Wasser darin erhitzt werden kann, das ausreicht, um 3 ½ Metzen Weizen zu backen. Ein zum Backen ausreichendes Gefäß und ein Bottich, um das Wasser zu bringen, werden zurückgelassen. Ein Behälter, in dem ein Mann baden kann, und einen Kesselhaken werden dort zurückgelassen. Eine Wanne und ein Dreschflegel werden gleichsam zurückgelassen. Im Übrigen hinterlässt der Meier, der geht, zwei mittelgroße Joch Land, eins mit Weizen und das andere mit Hafer, gemäß der Weisung der Hofangehörigen und nicht nach seiner Wahl; der Meier, der ausscheidet, möge auf seine Kosten die Jo-che abmähen, und der andere Meier, der kommt und ihm nachfolgt, möge in Besitz nehmen den Speicher von Dern und die Vorräte und das Stroh, und er wird außerdem die Feldfrüchte erlangen, wenn der Meier, der ausscheidet, veranlasst, die Früchte der besagten Joche Land zu ernten. Alles Vorstehende gemäß dem, was die Hofangehörigen auswählten, annahmen und zeigten und nicht zuletzt wiesen, wird gemäß seiner Ehrlichkeit zurückgelassen. Darüber hinaus werden auf diesem unserem Hof eine Axt und eine Doppelaxt, mit der Garben geschnitten werden, und eine Kiste mit einem Bohrer, mit dem der Pflug durchbohrt werden kann, zurückgelassen.

[Es folgen Zusätze aus späterer Zeit:] [29.] Es ist [wichtig] zu wissen, dass wir, besagte Äbtissin Gertrud von Neuenkirchen, mit unserem Geld erworben haben zweiundzwanzig Morgen fruchtbaren Bodens, gelegen am Guodesberch [Grafenberg bei Gerresheim], von denen aus unserem Beitrag dem Konvent [zu] Gerresheim in jedem Jahr zwölf Malter Weizen in Kölner Maß zu zahlen sind. Diese Morgen [Land] haben wir dem Meier in Dern übertragen, damit er mit den Abgaben unseres Hofes Dern jährlich die besagte Abgabe zahlt. Diese Morgen [Land] werden auch eingesät übergeben und empfangen am Fest der heiligen Margarethe, wie die Äcker unseres Hofes Dern. Außerdem haben wir erworben zwei Morgen Wiesen, gelegen bei Dern, die der Meier zu den genannten zweiundzwanzig Morgen besitzen wird, damit er dadurch bequemer und lieber die erwähnte Abgabe zahlt. Außerdem haben wir auch mit unserem Geld erworben zwanzig Morgen fruchtbaren Bodens, die wir dem Kellner Dietrich gegeben haben zum Zwecke der an den Amtsnachfolger zu über-tragenen Zahlung von vierzehn Maltern Weizenmehl in Kölner Maß, von denen die Dechantin vier Malter empfängt und für zwei Malter Wachs kauft, mit dem sie so nachts den Altar des seligen Johannes des Täufers und der Maria Magdalena über dem Chor der Stiftsfrauen beleuchtet und die Beleuchtung in der Dämmerung des Tages aufgestellt wird; [aus den Erträgen] von den anderen acht Maltern soll das Grab des seligen Gerrich Tag und Nacht erhellt werden, und darüber hinaus beleuchtet sie nur nachts [aus den Erträgen] von diesen Maltern [den Raum] vor dem Kreuz im Stift. Auch gibt die Dechantin der Gemeinschaft des heiligen Gerrich zwölf Pfennige [aus den Erträgen] von diesen Maltern.

[30.] Alle mögen wissen, dass wir, die Äbtissin Gertrud, mit unserem eigenen Geld den Zehnten von den Gütern oder von der in Morp [Meures-, Pils- oder Höltersmorp bei Erkrath und Mettmann] gelegenen Hufe des Heinrich von Windeck erworben haben; diesen Zehnt gaben wir zu dauerndem Besitz unserem Konvent. Wir wollen auch, dass die Äbtissin, wer immer es in den Zeiten sein mag, diesen Zehnt für jährlich acht Scheffel Weizen innehat, weil dies für sie besser ist wegen des zur Abtei gehörenden Lehnszehnten, den wir an diesen Gütern haben. Ebenso kauften wir das Lehen, das bei Rheinheim gelegen ist und An der Anger heißt und das auch die Äbtissin vom Konvent haben wird, wenn sie will, und dann dem Konvent jährlich vier Metzen Weizen zahlt. Wir wollen [noch] zwölf Metzen Weizen unter den Anwesenden aufteilen in dieser Art: Am Jahrgedächtnis des Herrn Hermann, des Dekans von Bonn und unse-res Bruders, drei Metzen, und die Äbtissin opfert einen Pfennig. Am Jahrgedächtnis der Herrin Frederun, der Äbtissin der heiligen Jungfrauen zu Köln, unserer Schwester, drei Metzen, und die Äbtissin opfert einen Pfennig. Am Jahrgedächtnis der Herrin Adelheid, der Stiftsdame der heiligen Jungfrauen zu Köln, unserer Tante, drei Metzen, und die Äbtissin opfert einen Pfennig. Wenn eine Äbtissin, die in [späterer Zeit] lebt, mit Hilfe ihrer Höfe, wie gesagt ist, dies nicht geben mag, so kann und muss - was besser als Können ist - der Konvent von da ab mit dem erwähnten Zehnt und Lehen die vorgenannten Metzen zuteilen, damit das so fromm eingerichtete Gedächtnis nicht vernachlässigt wird. Vom dem erwähnten Lehen hat auch die Äbtissin, wer immer es in den Zeiten war, jährlich am Fest des heiligen Andreas dreißig Pfennige. Ebenso im April fünf Scheffel Hafer und zwölf Pfennige. Ebenso hat sie in jedem dritten Jahr zwölf Pfennige und andere Rechte des Gewinns von diesem Lehen. Wir haben aber als Erstattung der genannten Abgaben der Äbtissin das ganze Lehen erworben und unter den vorgenannten Bedingungen überlassen.

[31.] Diese angeführten Güter zahlen der Dechantin eine dauerhafte Kurmede; die Eintreibung bei den genannten Gütern geschieht in Übereinstimmung und nach den Wünschen des Konvents. Die Güter in Schwalfenberg [bei Wülrath-Flandersbach] [zahlen] vier Schillinge zum Fest des heiligen Andreas. Ebenso die Güter, genannt Von Dyke, bei [Ratingen-] Eckamp fünf Schillinge und einen Pfennig. Ebenso die Güter des sogenannten Gripswalt in Bechem [bei Ratingen] siebenundzwanzig Pfennige. Ebenso die Güter des Gottschalk von der Kurie fünf Schillinge. Ebenso die Güter des Wilhelm von Eckamp und von der Mühlen sechs Schillinge. Ebenso die Güter von Bunnerhusen fünf Schillinge. Ebenso die Güter des Adolf von Herbech fünfundzwanzig Pfennige und zwei Hühner. Ebenso die Güter des Försters Heinrich von Blee [bei Leverkusen-Hitdorf] fünf Schillinge. Ebenso die Güter des Ludwig von Düssel zwei Schillinge. Ebenso die Güter des Hermann von Berg bei Vennhausen drei Schillinge. Ebenso Gobelin von Unterbach [bei Erkrath] zwei Schillinge. Ebenso zahlen die [folgenden] zum Fest des Martin. Die Güter von Wiel in der Pfarrei [Ratingen-] Homberg sieben Schillinge. Ebenso die Güter des Reinhard von Anger zwölf Pfennige. Ebenso die Güter des Albert von der Brücke fünf Schillinge. Ebenso die Güter des Rupert von [Düsseldorf-] Wersten fünf Schillinge. Ebenso zum Fest des Lambertus die Güter des Rumpold von Pempelfort [in Düsseldorf] fünf Schillinge und vier Pfennige mit einem halben. Ebenso die Güter in Hassel bei Homberg zwei Schillinge. Ebenso die Güter des Johannes von Feldhaus [bei Erkrath] drei Schillinge und fünf Pfennige. Ebenso Tula vom Sand achtzehn Pfennige. Ebenso die Güter des Leo von der Heide fünfzehn Pfennige. Ebenso die Güter des Rodenger von [Düsseldorf-] Rath drei Schillinge zum Fest des Servatius. Ebenso die Güter des Heidenreich von Molenhoven dreißig Pfennige zum Fest des Urban und drei Scheffel Hafer zum Fest der Geburt [des Herrn]. Ebenso die Güter von Bracken [bei Erkrath-Millrath] drei Schillinge und einen Pfennig am Sonntag Lätare und zwei Hühner an Septuagesimae. Ebenso die Güter des Konrad in Gruiten drei Schillinge zum Fest des Evangelisten Lukas [18.10.]. Ebenso die Güter in Wippelrode achtzehn Pfennige zum Fest des Urban. Ebenso die Güter des Ritters Engelbert am Weiher vier Schillinge zum Fest des Gregorius. Ebenso die Güter Heinrichs, des sogenannten Stuombel, von [Ratingen-] Lintorf zwölf Pfennige zu Allerheiligen [1.11.].

[32.] Die Äbtissin Hadwig stiftete eine unserer Kirche abzugebende Mark zu ihrem Jahrgedächtnis von den Gütern in Winkelhausen [bei Düsseldorf-Angermund]; wenn diese herrenlos sind, wird die Kurmede der Dechantin zuteil.

[33.] Es ist der Jungfrauen Zoll in Gerresheim gelegen. Für ein Pferd [zahlt der], der es kauft, einen Pfennig Pagament und [der], der es verkauft, einen Pfennig. Ebenso für ein Rind vom Käufer einen Heller Pagament und vom Verkäufer einer Heller. Ebenso für ein Ferkel vom Käufer einen Heller und vom Verkäufer einen Heller. Ebenso für ein Schaf vom Käufer einen Kreuzer Pagament und vom Verkäufer einen. Ebenso für Wein, der am Samstag zum Markt kommt, einen Heller Pagament. Ebenso für ein Fuhrwerk, das auch dann zum Markt kommt, einen Kreuzer Pagament. Wenn jemand nicht als Kaufmann zum Markt kommt, so soll er auch keinen Zoll geben. Weiter [zahlen] all die Kaufleute, die viele sind zu Mittfasten [Sonntag Lätare], zum Palmsonntag und zur Christnacht [24.12.], immer [, wenn sie] von der Stadt [kommen,] einen Pfennig Pagament außer [denen an] den Fleischbänken; die [an der] Bank geben zu Christnacht drei Pfennig Pagament für das ganze Jahr. [Kommt] man zur Messe an Sankt Margarethen [13.7.], so soll man ebenso Zoll zahlen. Fällt Michaelis [29.9.] auf einen Samstag, so zahlt man ebenso Zoll, ansonsten nicht. Weiter soll das, was verkauft wird zwischen Ludenberg und dem Galgenberg zwischen den Pfählen, Zoll geben. Weiter gibt das, was in der Woche herkommt mit Wagen oder Karren, keinen Zoll; [handelt es sich] hingegen um lebendes Vieh, so gibt dies Zoll. Ebenso geben die [, die] von Kaiserswerth und von Rath [kommen,] keinen Zoll. Ebenso gibt das, was mit Liebe und Güte dem Altar des heiligen Hippolyt gehört, auch keinen Zoll. Weiter fällt das, was man auf dem Kirchhof an Zoll gibt, jeweils zur Hälfte an die Küsterin und die Kirchenmeisterin. [Buhlmann]

Abschrift aus der Mitte des 14. Jahrhunderts in der Pergamenthandschrift Liber virginum; hauptsächlich in Latein. - Harless, Heberegister des Stiftes Gerresheim, S.116-137.