Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr I

793 Juni 30, Widdeshoven:

Tradition des Sigiwin - Schenkung von Besitz an der Erft an den Priester Liudger

Sigiwin verkauft Besitzungen in Hrotbertinghova und in den Wäldern Sitroth und Huuil an den Priester Liudger. Verortet werden Hrotbertinghova als Rüblinghoven, Sitroth als Sittarderhof und Widugiseshova als Widdeshoven bei Grevenbroich an der Erft.

<LIIII Tradition des Sigiwin in Hrotbertinghova>

Ich wünsche, dass allen, sowohl den Gegenwärtigen als auch den Zukünftigen, bekannt gemacht wird, dass ich, Sigiwin, Sohn des Gilbert, übergeben habe dem Priester Liudger gegen dessen Gut einen kleinen Teil meines Erbes. Das ist in Hrotbertinghova einen kleinen Hof mit 3 Äckern an diesem Ort und mit Gewässern, Wegen und gemeinsamen Weiden; und ich gab ihm [Liudger] das Eigentum im Wald, der Sitroth genannt wird, und in einem anderen Wald, der Huuil heißt. Dies alles habe ich, Sigiwin, dem oben genannten Priester Liudger nach Gesetz übertragen, und ich will, dass das Übertragene auf ewig sei und zu keiner Zeit verändert werde; aber von mir und von allen möge er [Liudger] nach Erbrecht die Verfügung haben, alles damit zu tun, was er will, und bei seinem Tod dies wem er will zu schenken.

Geschehen ist dies aber mit Hilfe dieses Vertrags im Ort, der Widdeshoven heißt, im fünfundzwanzigsten Jahr des Königtums unseres ruhmvollen Königs Karl [793] an den 2. Kalenden des Juli [30.6.] vor den Zeugen und den Ausführenden, deren Namen hiernach genannt werden. Ich habe den Tag, die Zeit und den Ort, an dem dies geschrieben wurde, vermerkt. Zeichen des Sigiwin, der veranlasst hat, diese Urkunde niederzuschreiben und der mit eigener Hand dies befestigte. Zeichen des Hildifrid. Zeichen des Theodbert. Zeichen des Raadher. Zeichen des Meginhard. Zeichen des Folker. Zeichen des Wigbert. Zeichen des Baldher. Zeichen des Notrich. Ich, der Priester Werinhard, habe, darum gebeten, dies geschrieben und niedergeschrieben. [Buhlmann]

Lateinische Abschrift von kurz nach der Mitte des 9. Jahrhunderts; Cartularium Werdinense, f.57r, Liber privilegiorum maior, f.6v. - Blok 2; NrhUB I 3.