Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr I

799 Februar 14, Werden (Tiefenbach):

Gütertausch zwischen Folkbert und Liudger betreffend den Widuberg

Liudger tauscht das von Theganbald erworbene Ackerland in Alfgodinchova gegen die Rodung Widuberg Folkberts (bei Werden).

<I Tausch[urkunde] mit Folkbert in Widuberg>

Ich begehre allen sowohl Gegenwärtigen als auch Zukünftigen bekannt zu machen, wie ich, der Priester Liudger, einen kleinen Teil meines Erbes gegen ein Gut des freien und adligen Mannes Theganbald getauscht habe am Ort, der Fischlaken [bei Werden] genannt wird; das ist jene Hufe, die Alfgodinchova heißt, mit ganzer Unversehrtheit, mit Wald, Weiden, Wegen, Gewässern und Gewässerläufen. Dies alles habe ich, der Priester Liudger, getauscht und mehrere Jahre besessen und bewirtschaftet, wie ich konnte. Nun aber habe ich die Hufe an beackertem Land, wie ausgedehnt auch immer dort gepflügt worden ist, dem Folkbert gegeben gegen jene Rodung, die Widuberg heißt, [gelegen] zwischen zwei Bächen - das ist zwischen dem Tiefenbach und einem anderen [Bach] im Westen bis zum Fluss Ruhr -, außer dem, was ich, Liudger, meinem Eigentum vorbehalten habe, das zu jener Hufe gehört; ich habe meinem Recht vorbehalten mit ganzer Unversehrtheit den Wald, die Gewässer, die Wiesen sowie die Rodung. Und unter dieser Bedingung habe ich empfangen jene Rodung von dem mir benachbarten Folkbert im Tausch gegen beackertes Land der oben genannten Hufe, so dass er dies nach Erbrecht auf ewig besitze und ich zum ewigen Nutzen der Kirche Gottes und ihrer Diener über das, was ich von daher als nützlich ansehe, die freie und festeste Gewalt habe, darüber zu verfügen, während ich lebe, oder ich bei meinem Tod bestimme, was zum Nutzen und für den hervorzubringenden Ertrag notwendig ist.

Wenn aber irgendwer - was ich nicht glaube, dass es wahr wird -, ich selbst, was fern sei, oder irgendeiner von den Erben oder meinen Nacherben oder jede beliebige, dem entgegenstehende Person, diese Tauschurkunde durch ungerechte Anstrengung angreifen oder zerbrechen will, so fügt der Bezeichnete sich den Zorn des himmlischen Gottes zu, wird getrennt von der Gesellschaft der heiligen Engel und lebt von da an als Fremder aller Kirchen, solange bis er von seiner frevelhaften Anmaßung abgerückt ist, und der überdies vom Staat Bestrafte sich durch Beitreibung von zwei Pfund Gold und zehn Gewichten Silber auslöst. Und so gewiss vermag er [das Land] nicht zu besitzen, während dieser Tausch fest und unbeweglich in Ewigkeit anhält, weil er sich auf diese Urkunde stützt.

Geschehen ist dies auch öffentlich im 31. Jahr des glorreichen und sehr gottesfürchtigen Königs Karl [799], an den 16. Kalenden des März [14.2.], am Ort, der Tiefenbach [Werden] heißt, am Ufer der Ruhr, vor den Zeugen und den Ausführenden, deren Namen unten vermerkt sind. Ich habe aufgeschrieben Zeit, Tag und Ort, wo dieses verhandelt wurde. Ich, Thiatbald, ein demütiger Priester, bin gebeten worden, dies zu schreiben und zu unterschreiben.

Zeichen des Folkbert, der gebeten hat, diese Urkunde anzufertigen, und dies mit eigener Hand versichert hat.

Zeichen des Reginbert. Zeichen des Alfdag. Zeichen des Benno.

Zeichen des Fridubald. Zeichen des Hludwin. Zeichen des Giffrid.

Zeichen des Bernger. Zeichen des Hildirad. Zeichen des Berwin.

Zeichen des Liudric. Zeichen des Walafrid. [Buhlmann]

Lateinische Abschrift von kurz nach der Mitte des 9. Jahrhunderts; Cartularium Werdinense, f.57v. - Blok 14; NrhUB I 12.