Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr I
796 Juni 29, Wichmond:
Tradition des Odhelm - Schenkung von Besitz in Friesland an den Priester Liudger
Odhelm bestimmt, dass nach seinem Tod die Schenkung der Höfe Oeken (bei Brummen) und Huleri an die Salvatorreliquien (Liudgers) in Wichmond erfolgen soll.
<XLVII Tradition des Odhelm>
Ich begehre allen, sowohl den Gegenwärtigen als auch den Zukünftigen, bekannt zu machen, wie ich, Odhelm, Sohn des [Lücke], übergeben habe für mein Seelenheil und für ewigen Lohn den dritten Teil meines Erbes an die Reliquien des heiligen Erlösers und der übrigen Heiligen, die von Abt Liudger in Wichmond aufgestellt worden sind. Ich will, dass das Übergebene auf ewig sei und niemals irgendwie verändert werde, unter der Bedingung endlich, dass, solange ich lebe, jener [dritte] Teil [des Erbes] gerecht ohne Vermehrung oder Verminderung mir zukommt. Nach meinem Abschied von diesem Leben aber möge dies mit ganzer Unversehrtheit in das Recht der oben genannten Reliquien und der Diener Gottes übergehen, die diese [Reliquien] rechtmäßig umsorgen. Der dritte Teil meines Erbes aber liegt an drei Orten: im Gau Hisloi am Ort, der Oeken genannt wird, eine Hufe, die meine Liten bewirtschaften, im Gau Northtuianti am Ort, der Huleri heißt, eine zweite Hufe und in ebendiesem Gau eine dritte Hufe am Ort, der Mander [bei Tubbergen] genannt wird, und den sechsten Teil einer vierten Hufe am Ort, der Rinderen [bei Brummen] genannt wird, wo auch der sechste Teil jener Hufe mit jenen Rodungen im Wald bei Hisla dem Gebrauch der besagten Reliquien zusteht, während ich lebe. Dies alles übergebe und übertrage ich mit dem gesamten Zubehör an die besagten Reliquien zum Nutzen der Diener Gottes, die diese heiligen Reliquien gerecht umsorgen, damit sie dies mit ganzer Unversehrtheit auf ewig nutzen, wie es oben geschrieben und entschieden wurde.
Geschehen ist dies aber mit Hilfe dieses Vertrags öffentlich am Ort, der Wichmond genannt wird, im 28. Jahr des Königtums unseres frommen Herrn König Karl [796] an den 3. Kalenden des Juli [29.6.] vor den Zeugen und den Ausführenden, deren Namen hiernach genannt werden. Und damit dieses Zeugnis der Übergabe fester in Ewigkeit bewahrt wird, habe ich Zeit, Tag und Ort, an dem dies geschrieben wurde, vermerkt. Zeichen des Odhelm, der diese Übergabe vollendete und unten versicherte. Zeichen des Hildigar. Zeichen des Bernhard. Zeichen des Hildibert. Zeichen des Iudo. Zeichen des Buto. Zeichen des Meginlev. Zeichen des Bernher. Zeichen des Meginbert. Zeichen des Germund.
Ich, Hildigrim, der unwürdige Diakon, habe unterschrieben.
Ich, der Priester Abba, habe unterschrieben. [Buhlmann]
Lateinische Abschrift von kurz nach der Mitte des 9. Jahrhunderts; Cartularium Werdinense, f.54v, Liber privilegiorum maior, f.6r. - Blok 10; NrhUB I 9.