Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr I
799 Juni 9, Wichmond:
Tradition des Odhelm - Schenkung von Besitz in Friesland an Liudger
Odhelm schenkt eine Hufe in Oeken (bei Brummen), eine Salhufe in Mander (bei Tubbergen) und eine Hufe in Hezingen (bei Tubbergen) an die Salvatorreliquien zu Händen des Priesters Liudger.
<III Tradition des Odhelm in Wichmond>
Während jeder einzelne in der gegenwärtigen Welt lebt, muss er bedenken und Vorkehrungen treffen, wie er für das ewige Leben und den ewigen Lohn vorsorgt. Daher habe ich, Odhelm, Sohn des Odwerc, für mein Seelenheil und für ewigen Lohn übergeben einen Teil meines Erbes, das mir nach Erbrecht und nach den Gesetzen zusteht, das sind drei Hufen an drei Orten, deren Namen diese sind: eine Hufe in Oeken im Gau Isloi, eine andere in Mander, eine Salhufe, im Gau Norhttueanti, eine dritte in Hezingen im selben Gau. Das, was ich so bezeichnet habe, habe ich übergeben an die Reliquien des heiligen Erlösers, die in Wichmond aufbewahrt werden, und in die Hände des Priester Liudger. Ich will, dass das Übergebene auf ewig sei und zu keinen Zeiten jemals verändert werde. Aber die Verwalter der Kirche mögen dies alles zu ewigem Nutzen besitzen mit ganzer Unversehrtheit und solcher-art, dass wir, ich und meine Ehefrau, die geliebte Theodlinda, in den Tagen unseres Lebens diese Dinge als Leihe dieser Kirche haben, d.h. dass wir jedes Jahr einen Schilling zur Beleuchtung der Kirche am Geburtstag des Herrn [Weihnachten] zu geben haben. Nach unserem Abschied von diesem Leben aber fallen die Güter in die Verfügung der oben genannten Kirche mit ganzer Unversehrtheit. Die Verwalter dieser Kirche mögen rechtmäßig die freie und festeste Gewalt haben, zu deren Nutzen das zu tun, was sie wollen.
Wenn aber irgendjemand, was ich nicht glaube, dass es sein wird, - ich selbst, was fern sei, oder irgendeiner meiner Erben oder irgendeine beauf-tragte Person -, es wagt, gegen diese Schenkung anzugehen, so verfällt er zuerst dem Zorn des himmlischen Gottes, wird von der Gemeinschaft aller Kirchen verbannt und ist darüber hinaus gezwungen, an den Besitzer zwei Pfund Gold und 10 Pfund Silber zu zahlen; und so möge er nicht fähig sein, das zu beanspruchen, was er gefordert hat; aber diese feste und unveränderliche Schenkung möge auf ewig bestehen bleiben auf Grund dieses Vertrages.
Geschehen ist dies aber öffentlich im selben Ort, der Wichmond heißt, im 31. Königsjahr des frommsten Königs Karl [799] an den 5. Iden des Juni [9.6.]. Ich habe Tag, Ort und Zeit notiert, [wann und] wo ich [dies] geschrieben habe. Ich, Thiatbald, ein demütiger Priester, bin gebeten worden, dies zu schreiben und zu unterschreiben.
Zeichen des Odhelm, der gebeten hat, diese Urkunde anzufertigen, und dies mit eigener Hand versichert hat.
Zeichen des Hildiger. Zeichen des Meginulf.
Zeichen des Liudger. Zeichen des Meginung.
Zeichen des Gerwin. Zeichen des Marcric.
Zeichen des Hathumer. Zeichen des Gerhard. [Buhlmann]
Lateinische Abschrift von kurz nach der Mitte des 9. Jahrhunderts; Cartularium Werdinense, f.33r, Liber privilegiorum maior, f.2v. - Blok 16; NrhUB I 14.