Quellen zur Geschichte des Klosters Werden a.d. Ruhr I
799 Februar 14, Werden (Tiefenbach):
Tradition des Folkbert - Gütertausch zwischen Folkbert und Liudger
In der nachstehenden Gütertransaktion tauscht Folkbert die Rodung, die er im Tausch von Theganbald erhalten hat, mit Liudger gegen das Ackerland in Alfgodinghove.
<LVI Tradition des Folkbert>
Ich begehre allen Anwesenden und Zukünftigen bekannt zu machen, dass ich, Folcbraht, ein bisschen von einem kleinen Teil des Erbes - [nämlich] das mir gegebene Land meines Rechts im Ort, der [Düsseldorf-] Bilk genannt wird - mit dem Freien und edlen Mann Theganbald getauscht habe [gegen Land] im Ort, der Fischlaken heißt, und zwar gegen jene Rodung, die Widuberg genannt wird. Diese Rodung habe ich, Folkbert, mit dem edlen Franken Theganbald getauscht und ziemlich viele Jahre besessen und diese bearbeitet, wie ich nur konnte. Nun aber habe ich ebendieselbe Rodung beackerten Landes, wie ausgedehnt auch immer dort gepflügt worden ist, dem Priester Liudger mit aller Unversehrtheit gegeben gegen beackertes Land jener Hufe, die Alfgodinghova genannt wird. In dieser Weise habe ich jene Hufe von meinem Nachbarn, dem Priester Liudger, im Tausch gegen das obengenannte beackerte Land der Rodung erhalten, so dass ich die Hufe zu Erbrecht auf Ewigkeit besitzen und zum Eigentum des erblichen Gebrauchs machen kann und dass ich die freie und sehr feste, von allem [unabhängige] Gewalt habe, während ich lebe oder bis zu meinem Tod soviel Vorteil am zufallenden und hervorzubringenden Ertrag zu haben, um wie viel ich entscheide, dass es diesbezüglich von Nutzen sei.
Wenn das wahr wird - was ich nicht glaube, dass es wahr wird -, dass ich selbst, was fern sei, oder irgendeiner von den Erben oder meinen Nacherben oder jede beliebige, dem entgegenstehende Person diese Tauschurkunde durch ungerechte Anstrengung angreifen oder zerbrechen will, so fügt der Bezeichnete sich den Zorn des himmlischen Gottes zu, wird getrennt von der Gesellschaft der heiligen Engel und lebt von da an als Fremder aller Kirchen, solange bis er sich von seiner frevelhaften Anmaßung distanziert hat und der überdies vom Staat Bestrafte sich durch Beitreibung von zwei Pfund Gold und zehn Gewichten Silber auslöst. Und so gewiss vermag er [das Land] nicht zu besitzen, während dieser Tausch fest und unbeweglich in Ewigkeit anhält, weil er sich auf diese Urkunde stützt.
Gegeben auch öffentlich im 31. Jahr des glorreichen und sehr gottesfürchtigen Königs Karl, an den 16. Kalenden des März [14.2.], am Ort, der Diapanbeci heißt, am Ufer der Ruhr, vor Zeugen und zwar vor den in der Urkunde Überlieferten, deren Namen unten vermerkt sind. Ich habe aufgeschrieben Zeit, Tag und Ort, wo dieses verhandelt wurde.
Zeichen des Presbyters Liudger, der gefragt hat, jene Urkunde auszustellen, und [diese] durch eigene Hand bestätigt hat.
Zeichen des Bernger. Zeichen des Alfdagus. Zeichen des Hildirad. Zeichen des Berwin. Zeichen des Gisfrid. Zeichen des Benno. Zeichen des Liudricus. Zeichen des Walafrid. [Buhlmann]
Lateinische Abschrift von kurz nach der Mitte des 9. Jahrhunderts; Cartularium Werdinense, f.54v, Liber privilegiorum maior, f.6r. - Blok 14; NrhUB I 12.