Lexikonartikel: Klostergründung

Klostergründung

Über die frühen Benediktinerklöster der 1. Gründungsperiode (7.-9. Jh.) ist eher Legendenhaftes überliefert. So steht der Einsiedler und Märtyrer Landelin (7. Jh.?) am Anfang der Geschichte des Klosters von Ettenheimmünster, und die Mönchsgemeinschaft in Gengenbach soll vom Abtbischof Pirmin (†v.755) gestiftet worden sein. Festeren historischen Grund betritt man bei der Gründung des Eigenklosters Hirsau (v.768?, ca.830) durch einen gewissen Grafen Erlebald, vermutlich einem Vorfahren der Calwer Grafen. Hirsau ist laut der Klostertradition von Abt Wilhelm von Hirsau (1069-1091) ein zweites Mal gestiftet worden. Damit ist die 2. Gründungperiode - die der hochmittelalterlichen Reformklöster – erreicht. U.a. nach Klosterverlegungen wie im Fall von St. Georgen oder St. Peter stifteten adlige Anhänger der Kirchenreform und ihre Familien(verbände) „ihre“ Mönchsgemeinschaften, die sie zwar dem päpstlichen Schutz unterstellten, deren Klostervögte sie aber auch waren. Die globale Randlage zwischen Oberrhein und Schwarzwald ist dann ein Phänomen der frühen Klöster, die hochmittelalterlichen Reformklöster wurden im Schwarzwald gegründet, in einer lokalen Randlage zwischen schon besiedeltem und unbesiedeltem Land (Altsiedelland und Ausbaugebiet).

Die Gründungsphase des Klosters St. Peter im Schwarzwald (1090/93) soll hier ausführlicher beleuchtet werden, da sie Einblick in das Netzwerk der Kirchenreformer in Südwestdeutschland, in deren kirchliche und politische Beziehungen, gibt. Sichtbar wird dieses Netzwerk und insbesondere das der benediktinischen Reformklöster bei den zwei Weihen der Sanpetriner Klosterkirche. Die Mönchsgemeinschaft in St. Peter, an der Verbindungsstraße zwischen Villingen auf der Baar und dem Oberrhein gelegen, war eine Stiftung des Zähringers Berthold II. (1078-1111). Die Weihe von 1093 wurde vollzogen vom Reformbischof Gebhard von Konstanz (1084-1110), der als Bruder Bertholds wohl auch entscheidende Impulse zur Verlegung des Hausklosters von Weilheim nach St. Peter gegeben hatte. Anwesend waren neben Herzog Berthold weltliche Große, Geistliche und Mönche aus den Diözesen Konstanz, Basel und Straßburg. Anwesend an Petri Kettenfeier, dem 1. August 1093, waren auch septem religiosi abbates, „sieben fromme Äbte“, wobei hier natürlich Reformäbte gemeint sind. In der Tat war die Versammlung in erster Linie eine Zusammenkunft der Reformpartei, bei der Zähringerbischof und -herzog eine wesentliche Rolle spielten. Die anwesenden Äbte stammten dann aus den Reformklöstern in Schwaben: Adalbero von St. Peter, der bei der Zusammenkunft zum Abt (1093-1100) eingesetzt wurde und 1094, zu Papst Urban II. (1088-1099) gesandt, von Anhängern des Gegenpapstes Wibert von Ravenna (1084-1100) in Rom gefangen genommen wurde; Gebhard von Hirsau (1091-1105), der Nachfolger Wilhelms (1069-1091), Siegfried von Schaffhausen (1082-1096), der dem neuen Kloster Reliquien von Petri Ketten schenkte, Theoderich von Petershausen (1086-1116), Konrad von Ettenheimmünster (v.1093-ca.1116), Otto I. von St. Blasien (1086-1108) und natürlich Theoger von St. Georgen (1088-1119). Eine erneute Weihe der Sanpetriner Klosterkirche am 30. September 1113, also über 20 Jahre später, fand unter Führung des Konsekrators Bischof Wido von Chur (1095-1122) die Repräsentanten fast derselben Klöster anwesend: Theoger von St. Georgen, Eppo von St. Peter (1108-1132), Bruno von Hirsau (1105-1120), Rustenus von St. Blasien (1108-1125), Adalbert von Schaffhausen (1099-ca.1130) sowie Otto von Rheinau und Egino von (St. Afra in) Augsburg (1109-1120). Auch bei der zweiten Weihe wurde der Zusammenhalt der Reformklöster und der schwäbischen Reformpartei somit aufs Beste durch die Anwesenheit der Äbte dokumentiert.

Barth, Landelin; Mühleisen u.a., St. Peter; Semmler, Pirminius.

Artikel aus: Michael Buhlmann, Benediktinisches Mönchtum im mittelalterlichen Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, Heft 10/1-2), St. Georgen 2004

Artikel schließen