Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1158 April 22, Kaiserswerth:

Diplom Kaiser Friedrichs I. - Privilegierung der Bremer Kirche

Kaiserswerth war in den 1150er-Jahren auch Aufenthaltsort des staufischen Königs bzw. Kaisers Friedrich I. Die Anwesenheit des Herrschers auf der Rheininsel im April 1158 bezeugen dabei zwei Urkunden. In der ersten Urkunde bestätigte Friedrich den Klöstern des Erzbistums Bremen-Hamburg deren Privilegien sowie der Bremer Kirche Marktrecht, Münze und Zoll sowie Königsschutz, Immunität und freie Bischofswahl. Die Urkunde nimmt Bezug auf die Kaiser Otto I. (936-973) und Otto II. (973-983).

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit. Friedrich, begünstigt durch göttliche Gnade, Kaiser der Römer und allzeit Augustus. Die, die mit weltlicher Macht versehen sind, beeilen sich, mit allen Mitteln der Herrschenden zu helfen, wissen sie doch sehr sicher, dass sie nichts gegen die göttliche Gnade bewirken können. Daher weisen wir die nicht ab, die Zuflucht bei uns nehmen, um sie gnädig zum Erfolg zu führen, weil wir so erhoffen, eine Besserung des irdischen Königtums sowie eine Ausweitung der ewigen Unvergänglichkeit für uns auf ewig zu erreichen. Somit sei dem Scharfsinn aller unserer Getreuen, sowohl der gegenwärtigen als auch der zukünftigen, bekannt, dass der ehrwürdige Erzbischof Adaldag der heiligen Hamburger Kirche zu der Exzellenz des verklärten Kaisers Otto [II.], allzeit Augustus, gekommen ist, von dessen Frömmigkeit er erbat eine solche Freiheit und den Schutz für die in seinem Bistum befindlichen Klöster, wie sie die übrigen Klöster der Erzbischöfe in unserem Königreich anerkanntermaßen innehatten. Weil diese Bitte aber gerecht und vernünftig erschien, gestand er wegen des Heils und des Gedenkens an seinen frommsten Vater Otto [I.], des Kaisers und Augustus, dieser Kirche die oben genannten Vergünstigungen zu, die die vorausgegangenen Könige der Franken und Kaiser zugestanden hatten, und den übrigen zu dieser Diözese gehörenden Klöstern - das sind Ramelsloh, Bremen, Bassum, Bücken - und den anderen - Zeven, Rastecke, Reepsholt, Neumünster -, dass sie immer unter kaiserlichem Schutz sind und dass das, was sie auf diese Weise besitzen oder in Zukunft zu erlangen vermögen, sowohl ihnen als auch dem Bischof frei von jeglicher richterlicher Gewalt zukommt. Es ist auch bekannt, dass derselbe ehrwürdige Erzbischof Adaldag durch seine Forderungen von König Otto die Erlaubnis erhalten hatte, einen Markt im Bremen genannten Ort zu errichten. Auch den Bann und den Zoll, die ganze Münze und alles, was daraus der königliche Fiskus öffentlich erhalten konnte, ließ er durch den schenkenden König seiner Kirche zukommen und bewahrte ihr dies. Sogar unterstellte und anvertraute er die Kaufleute und Bewohner dieses Ortes dem Schutz der königlichen Verteidigung, damit sie aus der Verfügung der königlichen Autorität heraus in allem solchen Schutz genießen und ein Recht ähnlich dem der Händler der übrigen königlichen Städte; und niemand soll sich dort irgendeine Verfügungsgewalt anmaßen, es sei denn der Erzbischof des besagten Bistums oder der, den er selbst dazu abgeordnet hat. Kein Herzog, kein Markgraf, kein Graf, keine weltliche Macht übe gegenüber den Leuten der oben genannten Klöster, die dem Einfluss und dem Amt [des Bischofs] unterstehen, irgendeinen Beschluss oder Bann oder Rechtsspruch aus, es sei denn die Vögte des Erzbischofs selbst, die er wünscht und einsetzt. Gegeben ist auch den Geistlichen dieser Kirche die freie Gewalt, unter sich einen Bischof zu wählen, wenn es die Notwendigkeit erfordert. Was auch immer in der vorliegenden Urkunde durch König Otto [I.] oder durch den Kaiser und Augustus Otto [II.] zugestanden und versichert wurde, wir gestehen zu und versichern dasselbe durch unsere kaiserliche Autorität dieser Kirche, damit dies gültig bleibt und unter dem Eindruck unseres Siegels immer unverändert besteht. Damit auch dies alles später größeres Vertrauen besitzt, haben wir befohlen, dass geeignete Personen zur Bestätigung aufgeschrieben werden, deren Namen diese sind: Erzbischof Friedrich [II.] von Köln, Bischof Gottfried von Utrecht, Bischof Friedrich von Münster, Bischof Philipp von Osnabrück, Propst Albert von Aachen, Propst Gerhard von Magdeburg, Propst Diebald von Xanten, Propst Arnold von St. Andreas in Köln, Propst Bruno von St. Georg in Köln, der oberste Propst Otto von Bremen, Propst Hartwig von Hamburg, Propst Udo von Ramelsloh, Notar Heinrich, Herzog H[einrich der Löwe] von Sachsen, Pfalzgraf Konrad bei Rhein, Graf Ludwig von der Provence, Graf D[ietrich] von Ahr, Graf D[ietrich] von Kleve, Graf H[ermann] von Kuik, Graf Adolf von Berg, Graf Simon von Tecklenburg, Graf Otto von Ravensberg und dessen Bruder H[einrich], Marquardt von Grumbach.

Ich, Kanzler Rainald, habe statt des Mainzer Erzbischofs und Erzkanzlers rekognisziert.

Gegeben im (Kaisers-) Werth des heiligen Suitbert an den 10. Kalenden des Mai [22.4.] im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1158, während der Herr Friedrich, der Kaiser der Römer und Augustus, regierte im siebten [8.] Jahr seines Königtums, im 3. aber des Kaisertums. [Buhlmann]

Lateinische Urkunde, abschriftlich überliefert in einem verbrannten Bremer Kopiar aus dem Anfang des 14. Jahrhunderts; das Königsjahr ist in der Urkunde um ein Jahr zu niedrig angegeben. - UB Hamburg I 211; MGH DFI 213; Stumpf 3807; REK II 648; RI FI 541.