Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1181 Oktober:

Urkunde des Kaiserswerther Stifts über die Parzellierung von Stiftsbesitz

Der Ausbau der staufischen Pfalzanlage unter Kaiser Friedrich I. Barbarossa (1152-1190) brachte für die städtische Entwicklung neue Impulse. So gab der Konvent des Kaiserswerther Stifts 1181 seinen nach dem Markt gelegenen Weinberg und die zur Fleeth hin gelegenen Äcker parzelliert gegen unterschiedlichen Jahreszins von bis zu zwei Schillingen aus. In dieser Stiftsurkunde wird übrigens der Kaiserswerther Markt zum ersten Mal erwähnt.

Im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes. Es sei allen Getreuen der heiligen Mutter Kirche, den zukünftigen und den gegenwärtigen, bekannt gemacht, dass der Konvent des heiligen Suitbert mit vorsorglichem Rat seinen zum Markt gelegenen Weinberg in freie Hofstätten aufteilt und jeder Parzelle eine jährliche Abgabenzahlung von zwei Schillingen auferlegt, die am Tag der Geburt der heiligen Maria [8.9.] zu zahlen sind. Ebenso teilt er in ähnlicher Weise die Äcker hin zur Fleeth in Parzellen, aber er vermindert den Zahlungsbetrag für solche Grundstücke um 6 Pfennige. Der einzelne Zins für kleinere Teile ist entsprechend vermindert zu bezahlen, und zwar mit der auferlegten Übereinkunft, dass durch die Art der Verpachtung nicht mehr eingefordert werden darf, als die Gesamtheit des Zinses für diese Parzelle oder für die Teile ausmacht. Immer wenn die Grundstücke von einer Person auf eine andere übergehen, ob durch Erbschaft, Verkauf und Kauf oder auch durch Schenkung, muss jedem der Kanoniker ein Schoppen Wein wegen der schon erwähnten Pacht gegeben werden. Durch diese Aufteilung ordnet der Konvent aber die Abgabe dieses Zeugenweins an, damit allen klar ist, dass die Parzellen mit ihren Häusern herausgehoben und vom gemeinen Recht der anderen Häuser, die diese Äcker nicht besitzen, ausgenommen sind.

Geschehen ist dies aber im Jahr der Geburt des Herrn 1181, in der 14. Indiktion, im Monat Oktober, in der Regierung des glorreichen römischen Kaisers Friedrich, durch den Propst Ortwin und die anwesenden und beschließenden ehrenhaften Männer - kirchlich und weltlich -, deren Namen nachfolgend geschrieben sind: Dekan Ludolf, Küster Wienand, Scholaster Hermann, Siegfried, Ludolf, Dietrich, Albero, Erwin. (SP.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde, besiegelt; Pergament. - NrhUB I 477; UB Kw 15.