Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1198 April 14:

Inkorporation des Mettmanner Zehnts an die Kaiserswerther Kanonikergemeinschaft

Verbindungen zwischen der vom heiligen Suitbert (†713) gestifteten geistlichen Gemeinschaft in Kaiserswerth und Mettmann scheinen schon in einer Urkunde König Ludwig des Kindes (900-911) vom 3. August 904 auf; im Diplom wird auf eine Außenstation (cella) der Suitbertgründung hingewiesen. Der Kölner Archidiakon und Domdekan Udo erlaubte nun in einem auf den 14. April 1198 datierten Schriftstück der Kaiserswerther Kanonikergemeinschaft die Einbeziehung (Inkorporation) des Zehnten in Mettmann, wobei dem Mettmanner Pfarrer ein Anteil vom Zehnten, außerdem das Wittum der Pfarrkirche und die Abgaben von Wachszinsingen zustanden. An Laien ausgegebene Zehnten sollten eingezogen werden.

Udo, durch Gottes Gnade Dekan der Domkirche in Köln und Archidiakon, den geliebten Brüder in Christus von der Kirche des heiligen Suitbert in (Kaisers-) Werth brüderliche Liebe im Herrn. Frommen Vorschlägen fromme Zustimmung zu geben, ist fromm und heilig. Daher bestätigen wir die Bestimmungen als gültig, die in den Tagen unseres Archidiakonats auf Grund eurer Wünsche zum Frieden und Vorteil der Kirche des heiligen Suitbert in (Kaisers-) Werth als wirksam und nützlich angeordnet wurden, und führen sie durch das Zeugnis der zuverlässigen Schrift zur Bekräftigung, damit keiner der Späteren durch Lug und Trug sie in Unordnung bringe. Die Gläubigen des gegenwärtigen und späteren Zeitalters mögen also erfahren, dass, während die Mettmanner Kirche unbesetzt ist, ihr, geliebte Brüder in Christus, mit unserer Zustimmung und Bewilligung und der unseres Kapitels den ganzen der Kirche des heiligen Suitbert gehörenden und jährlich zustehenden Zehnt von Herminghausen und von Laubach ohne alle Beschwernisse zum Lebensunterhalt der Brüder auf ewig zusammentragt und freigebig und gnädig dem Pfarrer der besagten Kirche, wer auch immer sie innehat oder innehaben wird, einen derartigen Anteil an den Zehnten zuweist, dass er damit zufrieden sein muss und dem Bischof die Kathedralabgabe und dem Archidiakon die Abgabe vollständig leisten kann; ihr mögt nämlich die Zehnten in Nenninghoven, die Zehnten in Buschhorn und die Aussteuer der Kirche mit den dazugehörigen Äckern sowie die Wachszinsigen dem Pfarrer der besagten Kirche zuordnen. Außerdem überlassen wir euch alle Zehnten dieser Pfarrei, die von den Pfarrern der besagten Kirche als Lehen gegen die Bestimmungen der heiligen Bischöfe entfremdet worden sind und von Laien in Besitz genommen wurden an den Orten Herminghausen und Laubach und Nenninghoven und Stentenberg, damit ihr diese durch die Autorität des Papstes und die unseres Herrn, des Kölner Erz-bischofs, und durch unsere [Autorität] wiedererlangt und von der Hand der Laien befreit und zur Verbesserung eures Lebensunterhalts hinzufügt. Wir übergeben also der Kirche des heiligen Suitbert in (Kaisers-) Werth diese Urkunde unseres Zeugnisses und [unserer] Zustimmung, die durch den Eindruck unseres Siegels befestigt wurde. Und damit niemand versucht, in üblem Bemühen gegen das Beschlossene anzugehen, verbieten wir dies aufs Schärfste durch die Fessel des fürchterlichen Anathems.

Geschehen ist dies im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1198, Indiktion eins, an den 17. Kalenden des Mai [14.4.], während als Zeugen anwesend waren: Dekan Bruno, Subdekan Hermann von der Domkirche in Köln, Meister Lambert von St. Aposteln, Heinrich von St. Gereon, Reinher von St. Andreas, Gottfried von [St. Maria] in Gradibus in Köln, der Kanoniker Hermann in Gerresheim. (SP.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde, besiegelt durch den Kölner Archidiakon und Domdekan Udo; Pergament. - UB Kw 20.