Quellen zur Kaiserswerther Geschichte

1194:

Urkunde des Werdener Abtes Heribert I. - Besitzschenkung an die Gemeinschaften Werden und Kaiserswerth

Abt Heribert I. (1183-1197) vom Kloster Werden an der unteren Ruhr beurkundet eine Vereinbarung zwischen dem Kaiserswerther Stift und dem Werdener Kloster über vom Kaiserswerther Kirchenvogt Gottschalk verschenkten, gemeinsamen Besitz in (Ratingen- oder Heiligenhaus-) Hasselbeck.

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Ich, Heribert, durch die Gnade Gottes Abt des Klosters des heiligen Liudger in Werden. Bekannt sei allen Christgläubigen, sowohl den gegenwärtigen als auch den zukünftigen, dass Gottschalk, Vogt der Kirche des heiligen Suitbert in (Kaisers-) Werth, ein gewisses Gut, gelegen in Hasselbeck und 7 Schillinge jährlich zinsend, für das Heil seiner Seele unserem Kloster und der Kirche des heiligen Suitbert in (Kaisers-) Werth geschenkt und jener Kirche die Verfügung zugestanden hat, das Gut in Pacht auszuleihen und den Zins zu empfangen, weil er ihr Vogt war und bei ihnen begraben liegt. Nach einer Anzahl von Jahren aber, als eine Klage von unseren Brüdern wegen dieses Zustandes aufkam, versicherten die Kanoniker gegenüber unseren anwesenden und zuratenden Brüdern hinsichtlich des besagten Allods durch Eid ihren Anspruch und erlangten, wie gesagt ist, die Verfügung zur Leihe. Verhandelt wurde dies in der Zeit unseres Abtes Adolf; unsere Brüder waren anwesend: Wolfram, der spätere Abt, ich, Heribert durch die Gnade Gottes nun Abt, damals Propst, Elger, Bezelin, heute noch lebend; und viele andere Kanoniker der Kirche des heiligen Suitbert waren anwesend: Gottfried Albus, Ludwig, Pfarrer der Kirche in Erkrath, Küster Winand, Dietrich Albus, Gottschalk, der nun Lehrer ist, Hermann Albus, Dekan in Esseda [Essen?], der uns Anwesenden, nachdem wir die heiligen Evangelien berührt hatten, einen Eid dort schwor. Wir entsprachen daher der Bitte der Kanoniker des seligen Suitbert, so dass jeder Streit für die Zukunft ruht. Wir haben befohlen, dieses Schriftstück aufzuschreiben und mit unserem Siegel zu befestigen.

Verhandelt wurde dies im Jahr 1194 nach der Fleischwerdung des Herrn, Indiktion 12, Epakte 26, Konkurrente 5. (SP.) [Buhlmann]

Lateinische Originalurkunde, besiegelt; Pergament. - NrhUB IV 641; UB Kw 19.